X- 171, 23. Juli 1824. Redaktioneller Teil. «SrlniilE s.». »v«» ggi i Redaktioneller Teil. (Nr. 115.) Stenographischer Bericht , über die ordentliche Hauptversammlung des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 18. Mai 1924, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig. Tagesordnung: I. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr >92z/24. 2 Neuwahlen: I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der Erste Vorsteher an Stelle des Herrn Hosrat vr. Arthur Meiner-Leipzig, der Zweite Vorsteher an Stelle des Herrn Max Röder Mülheim (Ruhr), der Zweite Schatzmeister an Stelle des Herrn Ernst Reinhardt-München. Derer nsausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Julius Hoffmann-Slullgart, vr. Kurt Koehler-Leipzig und Peter Joses Tonger-Köln. Wahlausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Max Kretschmarin-Magdeburg, Otto Meißner-Hamburg und Geh. Hofrat Kommerzienrat Or. Karl Siegismund-Bcrlin. Rechnungsausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Robert Lienau-Berlin, Max Paschke-Berlin und Friedrich Steffen-Dortmund. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. Z Rechnungslegung: u) Bericht des RechnungSauSschuffeS und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1923. b) Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. Das Eintrittsgeld zum Börsenverein beträgt wie bisher 10 Goldmark. Der Mitgiicdsbeitrag wird auf Goldmark 2,50 pro Monat festgesetzt, doch ist zur Vereinfachung der Buchungs arbeiten auf '/«- oder '/z jährliche Vorauszahlung Bedacht zu nehmen. Neben dem Mitgliedsbeitrag wird auch im laufenden Jahre ein einmaliger, nach dem Umsatz gestaffelter Belriebsbeitrag erhoben. Für diesen gilt folgende Regelung: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1924 einen außerordentlichen Betriebsbeilrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Belriebsbeitrages ein. Werden die Geschästsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenoerein älteste Mitglied, das gemäß 8 2o, Ziffer 2 der Satzung im Hinblick aus seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betrieb ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3. Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1924 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen. Der Betriebsbeitrag ist am 1. August 1924 fällig. Bei Betrieben, die^außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur sür den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen. 4. Bei der^Selbsteinschätzung ist folgende Staffelung als Pichtschnur zu nehmen: Stassel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1924 erzielten Umsatzes) Grundzahl I bis 30000 Gm. 3 Gm. II von 30 ,, 75 000 „ 8 , III „ 75 150000 „ , IV „ 150 ,, 300 000 „ 30 , V „ 300 „ 500 000 „ 50 „ VI über 500000 „ 100 „ Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. SU yahrgaug 127V