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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1889
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Herren den ersten Coupon der Answeiskartc benutzen; ich ersuche diejenigen Herren, welche für Ausschließung des Herrn S. Basch sind, ans diesen Coupon Ja zu schreiben, welche dagegen sind, Nein. Ich ersuche den Herrn Vorsitzenden des Wahlausschusses und die Herren Stimmzähler, die so beschriebenen Stimmzettel abznnehmen. — Hat jemand der anwesenden Herren seinen Stimmzettel noch nicht abgegeben, so würde ich bitten, ihn einem der Herren Stimmzählcr zu übergeben. — Die Abstimmung über den Fall S. Basch ist geschlossen. Ich ersuche nun Herrn vr. Geibcl über den Fall Volkening Bericht zu erstatten. Herr vr. Gcibel: Bericht über die Klagesache gegen Herrn August Volkening in Leipzig. In der Klagesache gegen das Börsenvereinsmitglied August Volkening, in Firma Siegismund L Volkening und Nasch Co. in Leipzig wegen direkter und indirekter Lieferung von Sortiment an die gesperrte Firma A. Göritz in Magde burg, hat der Vereins-Ausschuß auf Grund des bei den Akten befindlichen Beweismaterials in seiner Sitzung vom 16. Januar d. I. nach eingehender Beratung die Ueberzeugnng gewinnen müssen, daß der Beklagte sich gegen ß 3, Ziffer 6 der Satzungen des Börsenvercins vergangen hat, welche lautet: »Jedes Mitglied hat folgende Pflichten: (6) gegen den Willen des Verlegers den Verlag desselben an solche Buchhändler und Wiederverkäufer, welche vom Börsenvercins-Borstande oder durch die Hauptversammlung von der Benutzung der Einrichtungen und Anstalten des Börsenvercins ausgeschlossen sind, sowie an solche Vereine, welche Bücher und Zeitschriften mit unzulässig hohem Rabatt abgeben, nicht zu liefern.« Der VcrcinS-Ansschuß hat in einer Reihe von Füllen festgestellt, daß von Göritz verkaufte Bücher von Siegismund L Volkening bcz. Rasch cL Co. bezogen worden waren. Infolgedessen ist der Antrag auf Einleitung des Ansschließungsverfahrens zum Beschluß erhoben mit dem Vorbehalt, daß dem Beklagten durch den Vorstand Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden sollte. Diese Rechtfertigung sollte sich beziehen 1., darauf, ob Siegismund Volkening noch direkt an Göritz lieferten oder 2., wenn nicht mehr, ob dies wissentlich indirekt geschehe, namentlich ob Herrn Volkening bekannt sei. daß die von Siegismund cL Volkening an die Witwe Hennig in Magdeburg adressierten Ballen von dem Göritz'scheu Markthelfer in Empfang genommen und direkt in das Göritz'sche Geschäft gebracht würden, wie dies inzwischen von sehr glaubwürdiger Seite dem Vorstand mitgeteilt worden war. Auch der Vereins-Ausschuß hatte während seiner Sitzung folgende telegraphische Auskunft erhalten: »Witwe Hennig, DieSdorferstraße, hat Papierhandlung. Der Markthelfer Bothe bei Göritz nimmt die Ballen an Adresse Hennig seit 10. Januar 1889 entgegen und liefert dieselben direkt an Göritz ab.« Von dem Vorstande des Börsenvereins ist Herrn Volkening hierauf Kenntnis von den gegen ihn vorliegenden Beweisstücken unter Namhaftmachung jedes einzelnen von ihm gelieferten Buches gegeben, er ist ferner zu einer Recht fertigung aufgefordert und endlich auf die Folgen hingewiesen, welche die Verletzungen der Satzungen für ihn nach sich ziehen würden, falls ihm die Rechtfertigung nicht gelingen sollte. Der Beklagte hat darauf in seinem Antwortschreiben vom 22. Februar 1889 behauptet, die frühere direkte Ver bindung mit Göritz abgebrochen zu haben und in betreff der indirekten Lieferung durch die Witwe Hennig ganz kurz erwähnt, dieselbe habe ans seine Anfrage erklärt, daß sie nichts an Göritz liefere. In einem zweiten Briese vom 27. März 1889, der sich über die jetzige Rabattbewegung im Buchhandel sehr absprechend verbreitet, wiederholt er diese Erklärung und knüpft daran die Bemerkung, daß er infolgedessen keine Veranlassung gehabt habe, seine Geschäftsverbindung mit der Frau Hennig abzubrechen. Dies war der Stand der Sache, als der Vereins-Ausschuß in seiner Sitzung vom 10. April d. I. zum zweiten male in die Beratung derselben eintrat. Es lagen die Beweise vor, daß verschiedene an Siegismund L Volkening gelieferte Bücher von Göritz in Magde burg verkauft waren. Volkening behauptete, daß er nicht mehr direkt an Göritz liefere. Dagegen mußte nach den angestellten Ermittelungen der Beweis für erbracht angesehen werden, daß die Firma Hennig nur als Strohmann für Göritz fungiere. Der Vereins-Ausschuß hielt es daher für seine Pflicht, sich möglichst darüber Klarheit zu verschaffen, ob Volkening keine Kenntnis der indirekte» Lieferung an Göritz besitze. Er beschloß zu diesem Zweck. Herrn Volkening zu einer persön lichen Vernehmung und Vorlage des Beweismaterials für seine Behauptungen einzuladen. In der Vernehmung, deren Wortlaut stenographisch niedergelegt ist, erklärte Herr Volkening, seit 1886, also zur Zeit der ersten Sperrung der Firma Göritz, mit der Witwe Hennig, welche eine Buchhandlung in der großen Diesdorfcr- straße in Magdeburg besitze, in Verbindung zu stehen und seitdem stets an dieselbe geliefert zu haben. Es sei mehrmals, auch in der letzten Zeit, von ihm bei Frau Hennig angefragt, ob sie die bestellten Sachen für Göritz gebrauche und habe er sich, da die Antwort stets verneinend ausgefallen sei. dabei beruhigt. Er sagte nämlich aus: »Er besitze diese Er klärungen in mehreren Briefen und auf einem Postanweisnngsabschnitt. habe dieselben aber in den letzten Tagen nicht finden können, sie seien vielleicht verlegt, aber sie müßten da sein. Er könne nur einen Brief aus älterer Zeit als Beweisstück mitbringen.« Dieser Brief vom 1. August 1888, welcher den Akten beigefügt ist und dessen Unter schrift pr. W. Hennig lautet, enthält auf 3 Seiten Bestellungen und am Schluß folgenden Satz: »Die bestellten Sachen find nur für uns bestimmt, ebenso die Modenwelten. Große Posten zu beziehen, besitzen wir die Mittel nicht, müssen also bestellen, was notwendig ist und das ist für uns bestimmt.« Die Versicherung, nicht an Göritz zu liefern, ist in dem Briefe nicht enthalten; cs heißt nur »die Sachen sind für uns bestimmt« und endlich muß es auffallen, daß der Brief trotz der etwas unklaren Bemerkung, große Posten nicht be ziehen zu können, recht ansehnliche Bestellungen ans Werke der verschiedensten Art enthält und zwar Werke, deren Bezug durch eine Magdeburger Papierhandlung, denn eine solche und keine Buchhandlung besitzt Frau Hennig nach den Un gezogenen Erkundigungen, mindestens befremden muß; so z. B. »Hebel's Alemannifche Gedichte,« »Ott, Grundzüge der graphischen Statik;« Blaha, Steuerungen der Dampfmaschinen;- Schmiedeknecht, Lehrbuch der Buchhaltung;-- »Weber, Schule des Eisenbahnwesens; Hehmanns Terminkalender; Hoffmann, Schmetterlinge Europa's;-- Verschiedene Gedichte, Romane, Einbanddecken w. Die Annahme lag nahe, daß dieser Brief überhaupt nicht in Frau Hennig's Geschäft geschrieben, oder wenn dies der Fall, nur nach Vorlage von anderer Seite abgcschrieben, mit Zusatz versehen und mit ihrem Namen unterzeichnet sei. Das letztere kann als das Wahrscheinlichere gelten, da gewisse Fehler im Briefe z. B. Aus Kotta smit K), Weltliteratur,
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