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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1889
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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wie Herr Bagcl dazu kommt, bei dem Herrn Vorsteher Klage darüber zu führen, daß über den Kopf des Gesamt-Vorstandes des Rheinisch-Westfälischen Kreisvcreins hinweg Cohens Verurteilung erfolgt sei, das hat der crstere mit seiner Wahrheits liebe, der letztere mit seinem schlechten Gedächtnis abzumachen. Der Vereins-Ausschuß hätte sich, nachdem die behaupteten Thatsachcn durch klassische Zeugen und durch das Zu geständnis des Beklagten erhärtet waren, einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht, wenn er zu einem anderen als dem von ihm gefaßten Beschlüsse gekommen wäre. Sind Ihnen die Gesetze zu scharf und die Strafen zu streng, so mildern oder schaffen Sie dieselben ab; aber verlangen Sic nicht vvn demjenigen Ausschuß, den Sic nicdcrgcsctzt haben, damit er Ihnen unparteiischen Bericht über die ihm vorgclcgten Klagen erstatte, daß er sich zum gewissenlosen Mitschuldigen des Uebertretcrs mache. Und nun noch eine Bitte: Der Vereins-Ausschuß ist aus Veranlassung dieses und einiger anderer Fälle die Ziel scheibe unwürdiger Angriffe und Verdächtigungen in gesprochenen, geschriebenen und gedruckte» Auslassungen geworden. Geben Sic vor allen Dingen den unwahren Behauptungen und einseitigen Darstellungen nicht Gehör, mit denen man Sic in letzter Zeit in ungehörigster Weise bombardiert hat, ungehörig schon deshalb, weil dadurch versucht wird, auf Ihr, der Richter, Urteil vor der anberaumten Hanptverhandlung Einfluß zu nehmen; ungehörig aber auch, weil Ihnen gegenüber durch Aufstellung nnwahrcr Behauptungen das Verfahren und einzelne Mitglieder des Vereins-Ausschusses verdächtigt werden. Meine Herren! Der Vereins-Ausschuß erhält sein Arbeitsmaterial vom Vorstande, von sonst niemand. Auch in Sachen Cohen sind ihm die Akten, entgegen der Darstellung des Herrn Bagel, auf dem legalsten Wege durch den Vorstand des Börseuvcrcins zugekonunen. Herr Hartmann hatte weder mit Erhebung der Klage zu thun, noch war ihm ein Referat übertragen. Was ist's also mit Herrn Cohens maßlosem Ausfall gegen Herrn Hartmann? Wie kann er sagen, Herr Hart man» sei Kläger und Richter in einer Person? Der Kläger ist Herr Strauß, der, wie jedes Börscnvereins-Mitglied, das Recht und die Pflicht hatte, wegen Satzungsverletzungen Klage zu erheben; der Richter ist nach den Satzungen die Haupt versammlung. - Auch den Vorsitzenden des Vereins-Ausschusses hat man in gehässigster Weise angegriffen. Herr Haessel, der Kommissionär des Herrn Cohen, hat die Herausgabe der Akten verlangt. Der Vereins-Ausschuß hat die Akten vom Vorstände empfangen. Ihm allein darf er sie wieder ausliefern, mag man ihn nun mit ungeziemenden Briefen und mit Provokationen am ungehörigen Ort bestürmen, soviel man will, selbst wenn, wie geschehen, mit dem Rechtsanwalt gedroht wird. Also nochmals, meine Herren, bittet Sie der Vereins-Ausschuß: Sorgen Sie dafür, daß er sein Amt, das wahrlich kein leichtes ist, frei vvn Beeinflussung im vollen Bewußtsein seiner Verantwortlichkeit ausüben könne! Vorsitzender: Der Vorstand hat geglaubt, der Bitte des Vercinsausschusses, über diesen Fall der Hauptver sammlung referieren zu dürfen, Folge geben zu sollen; der Vorstand kann aber nicht gestatten, daß über diesen Fall eine Debatte stattsindet. Ich bitte nunmehr Herr Or. Geibel, über den Fall S. Basch zu referieren. Herr l)r. Geibel: Bericht über die Klagesache gegen Herrn S. Basch in Berlin. In der Klagesache gegen Herrn S. Basch in Berlin, Mitglied des Börsenvereins, hat der Vereinsausschuß 1) dahin erkannt, daß Herr S. Basch in Berlin gegen ß 3, Ziffer 5 der Satzungen sich geflissentlich vergangen hat; 2s beschlossen, daß die Ausschließung des Herrn S. Basch aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler bei der Hauptversammlung durch den Vorstand des Börsenvereins zu beantragen sei. Der Thatbestand ist nach den Akten folgender: Gegen Herrn Basch ist durch den Vorstand des Berliner Sortimcntervereins die Anklage erhoben, daß er in einem speziellen Falle mit 15 Prozent Rabatt verkauft habe, während in Berlin nur 10 Prozent statthaft sind, und es werden in der Anklageschrift Aeußerungen des Herrn Basch, welche er verschiedenen Käufern gegenüber getha» haben svll, dahin wiedergegcben: »bei mir bekommen Sie immer 15 Prozent Rabatt, - »bei mir erhalten Sie auch auf neue Bücher 15 Prozent Rabatt!« Da es sich um eine» Barverkauf einerseits, um mündliche Aeußerungen des Herrn Basch andererseits handelt, sind der Anklageschrift irgendwelche Belege nicht beigefügt. Ihre Bestätigung habe» diese Aeußerungen des Herrn Kasch aber in ihrem vollen Umfang gefunden gelegentlich der Voruntersuchung, mit welcher seitens des Börsenvereinsvorstandes der Vorstand der Vereinigung der Berliner Börsenvereinsmitglieder beauftragt wurde. Die Voruntersuchung hat mündlich statt gefunden, ein Bericht des die Untersuchung führenden Mitgliedes des Vorstandes der Berliner Vereinigung liegt bei den Akten, aus welchem hervorgeht, daß »Herr Basch unumwunden zugiebt, an das Publikum mit mehr als 10 Prozent zu verkaufen, wenn auch nur in einzelnen Fällen, wie dies (nach seiner Behauptung) im Buchhandel vielfach geschehe. - In demselben Bericht wird noch hervorgehoben, daß für Berlin seitens der Prüfungskommission für Angelegen heiten der Schleuderei über die Firma S. Basch seit Ende April 1887 die Rabattsperre verhängt ist. Die Aeußerungen, welche Herr Basch dem mit der Voruntersuchung beauftragten Vorstandsmitgliede der Berliner Vereinigung gegenüber gemacht hat, sucht er nun durch ein Schreiben an den ersten Vorsteher des Börsenvereins vom 12. Januar 1889 abzuschwächen, in welchem er wörtlich erklärt: Ich habe .... auf die Frage, ob ich schleudere, erklärt, daß ich dies keineswegs thue, sondern nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Wohl mal gethan habe, wie es eben leider nur zu oft meine Kollegen und Nachbarn auch nicht lassen können, d. h. statt mit 10 Prozent mal mit 15 Prozent verkauft.- Herr S. Basch giebt somit selbst zu, in Ausnahmefällen mit 15 Prozent zu verkaufen; außerdem wird dies durch die Aeußerungen, welche er in der Voruntersuchung getha» hat, genügend erhärtet. Der Vereins-Ausschuß mußte daher den Antrag auf Ausschließung stellen. Vorsitzender: Meine hochverehrten HerrenHJch möchte kaum glauben, daß die Versammlung gewillt ist, in eine Debatte eiuzutreten über diesen Ausschließungsantrag. Es hat sich niemand zum Wort gemeldet, wir kommen infolge dessen unmittelbar zur Abstimmung. Die Abstimmung hat nach den Satzungen geheim zu sein, und zwar wollen die
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