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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1889
- Sprache
- Deutsch
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129, 5. Juni 1889. Amtlicher Teil. 2945 war, nachmals wieder zurückgezogen werden kann; sodann daß, wie ich nicht bezweifle, die Befugnis des Vor standes, nach 21 sab 12 in dringlichen Fällen außerordentliche Maßregeln zu treffen, als die allgemeine Er mächtigung des Vorstandes angesehen werden muß, mindestens in denjenigen Fällen, wo das Statut selbst je weilige Aendcrnngcn durch spätere Gcnossenschaftsbeschlüsse vorgesehen hat — und zu diesen gehört der vor liegende Fall, da in ß 3 soll 5a ausdrücklich auf tz 14 8„l> 7 d. i. auf nochmalige Hanptversammlnngsbeschlüsse Bezug genommen ist —, bei Unmöglichkeit der sofortigen Herbeiführung eines Genosscnschaftsbeschlusses im Wege einstweiliger Verfügung einzugreifen. — Die beabsichtigte Vorlage dieser Verfügung an die bevorstehende Hauptversammlung zum Zwecke einer .llundgebnug der Ansicht der darin erschienenen Mitglieder kann nach meiner Meinung nur gebilligt, keinesfalls beanstandet werden. Die Verhandlung wird freilich nicht zu einem Beschlüsse führen können und mithin das Vorgehen des Vorstandes, auch wenn es von den in der Versammlung anwesenden Mitgliedern per masora gutgeheißcn wird, immer ein einseitiges, nur von so und soviel emzeluen Vereinsmitglicdcrn, nicht von einer Hauptversammlung als solcher genehmigtes bleiben. Allein ich halte dasselbe — die sachliche Notwendigkeit vorausgesetzt — durch 8 21 12, wie erwähnt, für ausreichend fundiert und ebenso die Bekanntgabe an die Hauptversammlung zur Meinungsäußerung für durchaus angemessen. Genehmigen Sie re. Leipzig, am 17. Mai 1889. Justizrat Oehme.« Meine Herren, der Vorstand weiß, aus verschiedenen Zurufen und aus dem Beifall, welchen Sie den Aus führungen des Herrn Kröner gezollt haben, wie Ihre Mehrheit denkt. (Mehrfacher Widerspruch.) Wie Sie aber auch entscheide» werden, der Vorstand lebt der lleberzeugnng, daß die Geschichte des Buchhandels ihm recht geben, daß sie sagen wird: cs war die heilige Pflicht dieser sechs Männer, warnend vor Sie hinzutreten. Ich komme nunmehr, meine Herren, zur Verlesung des Antrages Kröner: »Die Versammlung wolle es ablehnen, demjenigen Teile des Geschäftsberichtes, in welchem der Vor stand eine Erklärung bctr. Nichtanwendung des 8 3 Ziffer 5 der Satzungen anhcimgicbt, ihre Genehmigung zu erteilen, in der Ueberzeugung, daß die ihr angesonnene Erklärung gegen die Vereinssatzungen verstoßen und deshalb ungültig sein würde.« Meine Herren, dieser Antrag geht in die materielle Frage noch nicht ein; aber, meine Herren, im Falle der An nahme dieses Antrages mit Majorität sehen wir in der formellen Behandlung und Ablehnung auch die materielle Ab lehnung. Wir werden darin erkennen, daß Sie cs verweigern, Ihr Einverständnis mit unserem Entschluß zu bekunden, und ich bin infolge dessen autorisiert, namens meiner sämtlichen Vorstandskollcgen zu erklären: wir werden dann sämtlich unsere A'emter niederlegen und in keinem Fall eine Wiederwahl annehmen. Angesichts der vorgeschrittenen Zeit möchte ich Sie bitten, eine alsbaldige Abstimmung über diesen Antrag vor nehmen zu dürfen, um schnell zu einem Schluß zu kommen. Wir werden diese Frage doch nicht erschöpfen, und Sie sowohl wie der Vorstand werden wünschen müssen, bald zu wissen, woran sie sind. (Bravo!) Meine Herren, der Vorstand gicbt zu, daß der eben von mir erstattete Bericht im Grunde ein integrierender Be standteil des Geschäftsberichtes ist, und die Satzungen schreiben vor, daß über Wahlen und alle auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände mit Stimmenstellvcrtretung abgestimmt werden darf. Der Vorstand hat zwar schwere Bedenken dagegen, ob die Satzungen in der That haben Massen wollen, daß man ans diesem Wege alles in den Geschäftsbericht hineinbringen und mit Stimmstellvcrtrctung erledigen kann; aber der Wortlaut der Satzungen sagt, daß mit Stimmenstellvertretung über den Geschäftsbericht abgestänmt werde» darf, und der Vorstand, der ja doch einen wirklichen Beschluß, wie er erfolgen kann be treffs eines auf der Tagesordnung stehenden Gegenstandes nicht extrahieren kann, muß sogar wünschen, daß mit Stimmen- stellvcrtrctung über diesen Antrag Kröner abgestimmt werde. (Vereinzelte Rufe: Nein!) (Herr Prager-Berlin: Ich protestiere!) Der Protest eines einzelnen Mitgliedes kann zu Protokoll'genommen werden, er kann aber nicht für den Vorstand ein Grund sein, anders zu verfahren. Herr Prager-Berlin: Ein derartiger Antrag wie er von Herrn Kröner gestellt ist, geht doch über den Rahmen der Annahme eines Geschäftsberichts weit hinaus. Dieser Geschäftsbericht ist in zwei Absätzen erstattet worden; der zweite Absatz präjndizicrt der Abstimmung. Der Vorsitzende hat selbst erklärt, wenn dieser Antrag Kröner angenommen würde, so würde er das als ein Mißtrauensvotum ansehcu. Ich glaube, die Sache ist so wichtig, daß wir eine Stellvertretung bei diesem Anlaß unmöglich zulassen können. Ich bitte dringend, die Stellvertretung nicht zuzulasseu; ich würde Protest dagegen erheben und für den Protest auch Stimmen sammeln und der Behörde einreichen. (Oho! Heiterkeit ) Herr Limbarth-Wicsbaden: Meine Herren, ich habe den Auftrag von den Vertretern der Kreis- und Ortsvercine, die gestern hier tagten, zu erklären, daß sie sich dem Antrag, welchen Herr De. Brockhaus vereint mit Herrn Kröner und Herrn Franz Wagner stellt, angcschlossc» haben. Ich übergebe hiermit das Verzeichnis der betreffenden Vereine. Herr Goldschmidt-Bcrlin: Meine Herren, ich gehe auf die Sache selbst nicht ein. Ich will nur sagen, daß wir abznstimmcn haben über zwei divergierende Ansichten, welche die Statuten betreffen. Herr Kröner, der Vater des Statuts, sagt: cs ist nicht satzungsgemäß, und die Männer, denen wir das Vertrauen geschenkt haben, daß sie das Statut nach bestem Wissen auslegen sollen, erklären uns: es ist satznugsgemäß. Wir kommen in die höchst kritische Lage uns zu entscheiden, wie wir hier stimmen sollen; denn der Antrag Kröner geht ja dahin, daß wir erklären, cs sei nicht satzungs müßig. Der Antrag des Vorstandes will dagegen, daß wir uns für die Satzungsmäßigkcit erklären. Da will ich Sie bitten, meine Herren, doch anznerkennen, daß ein Statut, dem der Erzeuger desselben immer mitgegeben werden muß, um es zu kommentieren (Oho!), ein Unding ist. Ich sage: den Männern, denen wir das Vertrauen geschenkt haben, sie an die Spitze des Börscnvereins zu stellen, und die Waffe des Statuts zu brauchen, diesen Männern gebe ich in diesem Moment meine Stimme; ich erkläre ebenso, wenn Herr Kröner an dieser Stelle säße, und die Herren würden hier sitzen und eine andere Meinung äußern, so würde ich sagen: Herr Kröner ist Vorsitzender, ihm vertraue ich, daß er recht haben wird, wenn er sagt: ich erkläre das so. Vorsitzender: Es hat sich niemand mehr zum Worte gemeldet; der Vorstand ist entschlossen, den Krönerschen Antrag alsbald zur Abstimmung zu bringen. Der Vorstand bemerkt, daß die Annahme des Krönerschen Antrages gleich- Sechsundsünszigster Jahrgang. 404
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