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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1889
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- Deutsch
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2944 Amtlicher Teil. 129, 5. Juni 1889. Ansliefernngsspcrrc u. s. iv. nachgckommeN sind — ich bekam einen Brief von einem Mitglied des Leipziger Kommissionär vereins, worin es mich fragte, ob die Sperre gegen Gscllins bis Montag nach Kantate anfgchoben sein würde oder nicht; wenn nicht, dann würde es leider gezwungen sein, sich die llnbeguemlichkeit zu machen, die Zahlungen hernmzuschicken. Sie sehen, auch diese Maßregel kann vollkommen illusorisch gemacht werden. Ich komme zu Punkt 4: Verweigerung jeder Beförderung von Schriftstücken durch die Leipziger Bestellanstalt. Nieine Herren, ich habe bereits vorhin angedcutet, daß eine unbedingte Sperre für die Beförderung der Papiere eines ausgeschlossenen Mitgliedes oder Nichtmitgliedes absolut unmöglich ist ohne Verletzung des Briefgeheimnisses. Es verkehren durch die Bcstellanstalt 7300 Finnen, und Sie werden doch selbst zugeben, daß eine Firma, welche böswillig geschlossene Kouvcrts an die Bcstellanstalt bringen will, stets Helfershelfer dafür findet. Ferner, meine Herren, sind die großen Firmen in der Lage, neben der Hälfte der Bestellungen, welche sie jetzt schon durch die Postzettel verschicken, auch die andere Hälfte durch Postzettel zu verschicken; und die Verleger, welche nicht in der Lage sind, die Abschlußpapicre an diese ausgeschlossenen Sortimenter durch die Bestcllanstalt zu schicken, werden dieselben unter Kreuzband für drei Pfennige an die Firma befördern. Also auch das ist keine unbedingte Waffe. Punkt 5: Einstellung der Sortimentsliefernng von seiten der Mitglieder des Vereins Leipziger Kommissionäre. Diese Maßregel wird von seiten der Mitglieder des Vereins Leipziger Kvmmissionürc unbedingt dnrchgeführt; aber sie ist auch nur die Beseitigung der allcrbcgücmsten Art, indirekt zu beziehe». Der Vorstand hat hundertfältige Beweise an der Hand, daß die Umgehung fortgesetzt mit neuen Männern versucht wird und gelingt. Es bleibt, meine Herren, als einzige Maßregel, welche eine wirkliche Kraft hat, nur die Anslieferungssperre der Verleger, »nd, meine Herren, diese Auslicfernngsspcrre der Verleger ist keine satzungsmäßige Maßregel; sie ist eine Maß regel, die von seiten der Verleger durch einfache Nücktrittserklärnng jeden Augenblick wieder anfgchoben werden kann. Und da, meine Herren, haben wir die Erfahrung gemacht, daß nach dem Fall Gsellins, also nach dem ersten Fall seit Be stehen der neuen Satzungen, welcher von wirklich großer Tragweite, ist, sofort dreißig Berliner Verleger znrückgctrcten sind. Und, meine Herren, sehen Sic sich die Liste der 1600 Firmen an, wie viele unter diesen-Firmen sind von ausschlaggebender Bedeutung? Meine verehrten Herren, es sind 150, und es fehlen gegen 100 Firmen, welche wichtig wären. Diese Be obachtung hat den Vorstand veranlaßt, die sich vorgelcgtc Frage: habt ihr die Macht, die Provinzial-Sortilncnter gegen die Uebcrgriffe der Berliner zu schütze» oder habt ihr sie nicht? mit einem runden Nein zu beantworten. Meine Herren, wir, Ihr vor Ihnen sitzender Vorstand, können cs einfach nicht unternehmen, und zwar können wir es vor unscrm Gewissen nicht einmal verantworten, es zu probieren. Denn bereits bei dem Versuch — es ist das unsere Uebcrzeugnng, der man eine andere gegenübcrsetzen kann - den Kampf gegen Gsellins »nd die übrigen Berliner Firmen, welche unbedingt folgen werden, fortznsctzen, fallen zu viele Verleger von der Erklärung ab. Es ist unsere persönliche Ueberzcngnng, sie ist aber unumstößlich fest — daß Uns die Macht in den Händen allmälich vollständig zerbröckeln muß. Meine Herren, wenn überhaupt ein Vorstand den Wunsch gehabt hat, die Kraft zu besitzen, seine Beschlüsse, an die er ein Lebensjahr gesetzt, während dessen er seine eigenen Interessen geradezu mit Füßen getreten hat, wenn ein Vor stand vorhanden war, der es wünschte, diese Macht zu haben, so waren wir es. Wir haben aber die Uebcrzeugnng: die Macht ist nicht vorhanden, und darum mußten wir sehen, irgend einen Ausweg zu finden, welcher uns davon dispensiert, gegen das Berliner Sortiment wegen des Zehnprozent-Beschlusses vorzugehen. Gelingt es aber nicht, meine Herren, die Hebelgriffe des Berliner Sortiments nach der Provinz zu verhindern, gelingt es nicht zu verhindern, daß das Berliner Sortiment nach Befinden mit 10 Prozent liefert, nun, meine verehrten Herren, dann müssen die Provinzial-Sortimcnter selbst wünschen, daß ihnen die Möglichkeit gegeben ist, im Notfall auch 10 Prozent geben ztl dürfen. Meine Herren, der Vorstand ist sich durchaus bewußt gewesen, daß die Angelegenheit gerade dazu geeignet war, eine Hauptversammlung in aller Form zu beschäftigen. Aber, meine Herren, das Ereignis ist so spät cingetreten, daß wir in der Unmöglichkeit waren, einen regelrechten Antrag ans die Tagesordnung der Hauptversammlung zu setzen, und da wir felsenfest überzeugt sind, daß die weitere Verfolgung dieses Weges die Rabattfrage versumpft, daß der Moment kommen kann, wo nicht einmal mehr verhindert wird, daß wieder öffentlich Rabatt angeboten wird — da der Vorstand diese felsenfeste Ueberzeugung hatte, so mußte er einen Ausweg suchen, und er hat ihn zu finden gedacht in dem Z 21 Ziffer 12. Der Vorstand hat aber durchaus, ich lege dagegen feierlichst Protest ein, sich keine Verletzung der Satzungen zn Schulden kommen lassen. Denn erstens, meine Herren, sind hier zwei Gutachten von den ersten Leipziger Juristen, welche ans seiten des Vorstands stehen. Und selbst wenn dem nicht so wäre, so können Sie dem Vorstand doch keine Satzungsverletznng vor werfen, denn der Vorstand hat nur einen Eventualbeschluß gefaßt; er hat gesagt: wenn die Hauptversammlung ihr Ein verständnis mit dem Standpunkte des Vorstandes erklärt, wenn die Hauptversammlung sagt: ja, du kannst nicht anders Ver fahren; es ist im Interesse des Börsenvereins, daß du von § 21 Ziffer 12 Gebrauch machst, erst dann würden wir unseren Entschluß in die That übersetzt haben. Wenn nicht, meine Herren, so räumen wir unsere Plätze anderen Männern, die vielleicht andere Kräfte haben, aus die Behörden einzuwirken, andere Kräfte haben, die Verleger zurückznhalten, und andere Kräfte haben, indirekte Lieferungen zu vereiteln. Meine Herren, ich erlaube mir nunmehr, Ihnen eines der Gutachten vorzulesen, welches der Vorstand sich von einem hiesigen Rechtsanwalt — es ist der bekannte Jnstizrat Oehmc — hat erstatten lassen über die Frage, ob sein Vor gehen satzungsgemäß war oder nicht. Das Rechtsgntachten lautet: An den bei unserer heutigen Besprechung zum Ausdruck gebrachten Anschauungen trage ich, auch nach nochmaliger Erwägung, kein Bedenken festznhalten. Zwar bestimmt 8 21, 33 des Reichsgesetzes, betr. die privat- rechtliche Stellung der Genossenschaften, vom 4. Juli 1868, ebenso 8 20 des sächsischen Gesetzes, betreffend die juristischen Personen, vom 15. Juni 1868, daß der Vorstand der Genossenschaft gegenüber verpflichtet ist, die durch das Statut anferlegten Beschränkungen einznhalten- und die Bestimmungen des Statuts zu beobachten und ansznführen. Allein für den vorliegenden Fall kommt in Betracht, zunächst, daß es sich nach meiner Ansicht überhaupt nicht um Abänderung resp. Suspendierung einer grundlegenden, schon im Statut unabänderlich fest bestimmten Vereinsnorm, handelt, — denn die von den Orts- und Krcisvereincn festznstellenden Verkaufsnormen, denen die sämtlichen Mitglieder des Vereins Unterworfen sein solle», sind nach Absatz 1 von 8 3 sni, 5n des Statuts wiederum von der Genehmigung des Vorstandes abhängig, welche im Zweifel, auch wenn sie erteilt
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