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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1889
- Sprache
- Deutsch
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16. November 1888 von kaum 20 Mitgliedern, darunter kein größerer Verleger, besucht war, zählte die Maiversammlung weit über 100 Anwesende und darunter auch viele große Verleger. Bei der Abstimmung ergab sich fast Einstimmigkeit, und cs unterlag deshalb von vornherein keinem Zweifel, daß der Berliner Verlags-Buchhändler unbedingt zum Berliner Sorti ments-Buchhändler steht. Der Sinn des Berliner Entschlusses ist einfach ein Lossagen von 8 3 Ziffer 5 der Satzungen, und der Vorstand hatte sich nun die Frage vorzulcgc», ob er die Macht hat, die Unterwerfung der Berliner Buchhändler unter die Bestimmungen dieses Paragraphen zu erzwingen; er mußte sich darüber klar werden, ob seine satzungsmüßigen Machtmittel ansrcichten. um mit irgend welcher Aussicht ans Erfolg die Sortimenter der an einem Höchstrabatt von 5 Prozent fest- haltenden Vcreinsgcbiete gegen die Rabattübergriffe des Berliner Sortimentsbuchhandels, dessen Beschluß nach Ansicht des Vorstandes ein gleicher Beschluß Leipzigs folge» wird — so zu schützen, daß nicht etwa die Provinzial-Kundschaft dem Berliner Sortimentsbuchhandel direkt zugcführt würde. In einer sofort einberufcne» Sitzung ergab sich eine vollkommene Uebereinstimmnng der Mitglieder des Vorstandes darüber, daß wir leider diese Macht nicht besitzen, und seine weitere Stellungnahme ergab sich damit von selbst. Wie der Vorstand schon wiederholt in Bekanntmachungen anszuführen gezwungen gewesen ist, können die satzungsmäßigen Maßregeln »nr eine Wirkung ausüben in Verbindung mit der jederzeit widerruflichen, seitens einer Anzahl Verleger freiwillig in Aus sicht gestellten Auslieferungssperre. Der Vorstand kann aber, wie das Verhalten der Berliner Verleger — von welchen nach dem einen Fall Gsellius sofort dreißig ihre Unterschrift zurückgezogen haben — beweist, ans die Verleger bei seinem Kampfe für die Aufrechterhal- tnng des Differentialrabatt-Tarifs nicht rechnen, er weiß im Gegenteil, daß ein weiterer Fortschritt auf diesem Wege die Zahl der verbündeten Verleger wahrscheinlich sehr schnell auf ein Minimum beschränken würde; denn das Zurückziehen der Unterschrift eines Verlegers veranlaßt in der Regel unmittelbar, daß die Konkurrenten aus seinem Verlagsgebiet das Gleiche thnn Andererseits hat von jenen Berliner Firmen eine ganze Reihe gleichzeitig die Erklärung abgegeben, die Unterschrift sofort wieder zu geben, wenn ein Einheitshöchstrabatt von lO Prozent einen klaren Zustand schaffe. Reichen nun die Machtmittel des Börscnvcreins nicht aus, Rabatt-Ucbergriffe auf die Dauer zu verhindern, so müssen die Sortimenter in ihrem eigensten Interesse in der Lage sein, durch denselben Rabatt der Konkurrenz die Spitze bieten zu können, sollen nicht ihre Kunden direkt vertrieben werden, und soll nicht gerade das Gegenteil von dem eintretcn, was wir alle wünschen, nämlich Erhaltung eines soliden Provinzial-Sortimentes. Jedenfalls hatte der Vorstand in den Vorgängen eine Bestätigung seiner bereits nach zweimonatlicher Amtieruug gewonnenen Uebcrzcugung zu erblicken, daß ein Rabatttarif undurchführbar ist. Da ein Einheitsrabatt von 5 Prozent an dem Widerstande Berlins gescheitert ist, so bleibt angesichts des Verhältnisses der Machtfaktoren nichts übrig als ein Ein heitsdiskont von lo Prozent bis zu dem Zeitpunkt, an welchem eine Reduktion des Einheitsrabattes auf 5 Prozent hcrbei- geführt werden kann. Wir mögen den Berliner Beschluß so lebhaft beklagen wie wir wollen, wir mögen den Berliner Vcreinsgenössen grollen so sehr wir können, der Vorstand hat nicht nach Gefühlen zu verfahren, sondern den Thatsachcn Rechnung zu tragen. Der Vorstand hat auch nicht danach zu fragen, ob es angenehm ist oder nicht, ansspreche» zu müssen, daß eine in den Satzungen vorgesehene Maßregel sich als unausführbar erwiesen hat, es ist unsere heilige Pflicht, als sachverständige und ehrliche Männer vor Sic hinzntrcten und zu sagen: Dieser Weg ist ungangbar. Der andere Weg, jetzt allgemein einen Rabatt von 10 Prozent vom Börsenvcrein unbeanstandet zu lassen, ist aber gangbar, weil die Verleger uns zur Seite bleiben werden. Auch wäre es ganz falsch, jetzt in Pessimismus zu verfallen oder gar zu behaupten, es wäre durch die Vereins- thätigkeit in der Rabattfrage nichts erreicht; im Gegenteil die Schlender« ist an allen Orten und nicht zum wenigsten in Berlin und Leipzig zum Stehen gebracht, und es ist keineswegs zu befürchten, daß die in sehr vielen Verbindungen der Sortimenter herbeigesührte Rabattrednktivu nicht in den meisten Fällen eine dauernde bleibt. Die Kreisvereine dürfen auch nicht innchalten in ihren Bemühungen, den Höchstrabatt von 5 Prozent seitens ihrer Mitglieder immer allgemeiner zur Durchführung zu bringen, und es ist gar nicht zu fürchte», daß wegen der 5 Prozent oder weil von Börsenvereinswegcn eine Gewährung von 10 Prozent unbeanstandet bleibt, ihre Kunden sich nach Berlin wenden; allerdings aber müssen sic eben im Notfall den gleichen Rabatt geben dürfen. Wäre das Berliner Ereignis nicht so spät eingetreten, daß der Vorstand einen bezüglichen Antrag nicht mehr auf die Tagesordnung zu setzen berechtigt war, so würde er das selbstverständlich gethan haben. Die Dringlichkeit des Falles — denn es ist in der That für den Börsenverein Gefahr im Verzüge —, hat Ihren Vorstand verpflichtet, von 8 21, Ziffer 12 Gebrauch zu machen und die Vereinsmaßregeln laut ß 3, Ziffer 5, nicht in An wendung zu bringen, wenn der gewährte Rabatt 10 Prozent nicht übersteigt. In der Praxis wird damit derselbe Zustand geschaffen, als hätte die Hauptversammlung einen allgemein erlaubten Höchstrabatt von 10 Prozent festgesetzt. Der Vorstand hat seinem einstimmigen, vor wenigen Tagen gefaßten Beschluß aber noch keine Folge gegeben, d. h. also die Vereinsmaßregcln gegen die Gsellius'sche Buchhandlung nicht aufgehoben, um erst von der Hauptversammlung zu erfahren, ob sie mit dem Verfahren des Vorstandes einverstanden ist. Der Vorstand empfiehlt Ihnen, folgende Erklärung abzugeben: »Die Hnnptversammlung, durch die Erfahrungen des letzten Jahres von der Uudnrchführbarkeit verschie denen - Höchstrabattes in den verschiedenen Gebieten des Börscnvcreins überzeugt, erklärt ihr Einverständnis damit, daß der Vorstand, Gebrauch machend von tz 21, Ziffer 12 der Satzungen, die Vereinsmaßregcln wegen 8 3, Ziffer ü nicht in Anwendung bringt, falls der gewährte Rabatt 10 Prozent nicht übersteigt. Sollte die Hauptversammlung ihr Einverständnis nicht unbedingt erklären oder eine irgendwie in betracht kommende Minorität die Erklärung des Einverständnisses verweigern, so ist für den Vorstand die Stunde gekommen, in welcher Pflicht und Gewissen ihm nicht nur gestatten, sondern gebieten, zurückzutreten. Die Vorstandsmitglieder stehen alle für einen und einer für alle und keiner derselben würde eine eventuelle Wiederwahl anuehmen. Wir halten cs für unheilvoll für den Börsenverein, für den deutschen Buchhandel und speziell auch für das Provinzial-Sortimcnt, wenn auch nur der Versuch
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