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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1889
- Strukturtyp
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- 1889-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1889
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- Deutsch
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Publikum selbst in Berührung treten, demselben Bücher zur Ansicht ver legen und zusenden. Diese Sortimenter zu Gunsten der »Grossisten» zu Grunde gehen lassen, hieße also, die Bücher für die Folge verteuern — ohne daß der Schriftsteller etwa einen Nutzen davon hätte. Denn wenn der Grossist bei direktem Bezug von 5 Mk. 10 Prozent Rabatt giebt, so kostet das Buch immer noch 4 Mk. 50 Ps., während bei größerem Absatz — durch die Sortimenter — ohne jeglichen Rabatt ein Verkaufspreis von 4 Mk. oder 3 Mk. 50 Ps. möglich ist. Gerade ans diesen Punkt wäre die Aufmerksamkeit der Behörden, Bibliotheken, Schulen u. s. w. zu richten. Daneben fällt sodann noch die ganze geistige Thätigkeit des Sorti menters in das Gewicht, welcher die Neigungen seiner Kunden, des Publikums studiert, danach seine Ansichtssendungen bemißt, nach jeder Richtung mit Rat und mit Aufschluß zu Diensten steht, stundenlang ohne Aussicht ans irgend erheblichen Gewinn nach Titel und Bezugsquelle eines Buches sucht, um seinen Kunden gefällig zu sein. Dieser ganze geistige Verkehr zwischen Buchhandel und Publikum, auf welchen namentlich wohl kein Gelehrter verzichten mochte, würde mit dem Sortimentsbuchhandel zusammen vollständig aufhörcn. Ohne diese Thätigkeit der Sortiments- buchhandlnngen, die sich den Vertrieb auch des kleinsten geistigen Erzeug nisses angelegen sein lassen, würde daher auch die Büchererzeugung in Deutschland ganz erheblich eingeschränkt bleiben müssen. Gewiß würde infolgedessen auch sehr viel Unnötiges ungedruckt bleiben; aber Hunderten von jungen Gelehrten, die sich durch ein tüchtiges Buch ihre Laufbahn erschließen, der Wissenschaft nützliche Bausteine liefern, bliebe dieser Weg in Zukunft versagt. Es genügt dieser knappe Hinweis, um daran zu erinnern, in welch' engem Zusammenhänge der deutsche Sortimentsbuchhandel mit dein ge samten Geistesleben der Nation steht. Hiesür vermögen die Berliner und Leipziger Versandgeschäfte keinen Ersatz zu bieten. Ihr Ueberwiegen würde mithin nicht nur einen sozialpolitischen, sondern auch einen geistigen Rückgang unsres Volkstums, eine schwere Schädigung unsres Kulturlebens bedeute». Dagegen anzukämpfen ist Recht und Pflicht aller, die diesen Dingen mit Sachkenntnis und Verständnis gegenüberstehen — und der Staat, welchem 8alrni publica snxrema Isx ist, wird die Mitwirkung nicht versagen, welche gleichmäßig seinem Interesse, seiner sittlichen Pflicht und seiner Würde entspricht. Vermischtes. Autvgraphen-Versteigerung — Am 3. d. M. wurde eine Auto- graphen-Sammlnng von 224 Nummern durch das Berliner Antiquariat von I. A. Stargardt zur öffentlichen Versteigerung gebracht. Der Gesamt-Erlös betrug 4193 Vcl. Ein eigenhändiger Bries König Friedrich Wilhelm III. vom Jahre 1806 an den Kommandeur der ausmarschierenden Garde-Truppen wurde von dem kgl. Geheimen Staats-Archiv zu Berlin für 54 an gekauft. Vier Briefe von Friedrich von Gentz über die Rapoleonischcn Erfolge des Jahres 1805 brachten die Summe von 343 Ein sehr schönes Schreiben Andreas Hofers aus dem Kampfesjahr 1809 mit eigen händiger Unterschrift und zwei eigenhändigen Zeilen erzielte 70 Zwei von Kaiser Wilhelm I. nach der Schlacht von Wörth eigenhändig geschriebene Depeschen wurden mit 70 bczw. 63 erstanden. Acht Goethe-Äutographen erzielten Beträge zwischen 22 und 61 während ein kleiner Brief von Goethes Mutter auf 53 ^ zu stehen kam. Zwölf Schriftstücke von Heinrich Heine wurden mit 395 >6, vier sehr interessante Briefe von Theodor Körners Vater mit 105 ^ und drei Autographen Schillers mit 260 ^ bezahlt. Ein zwei Seiten langer Brief des Dichters Jos. Victor von Scheffel brachte es auf den verhält nismäßig sehr hohen Preis von 27 50 <ß. Von den Kompvnisten-Autographen brachte ein musikalisches Album blatt von Johannes Brahms 73 fünf eigenhändig geschriebene Musik stücke Franz Schuberts 620 ^ und elf Piecen von Richard Wagner 519 Stuttgarter Buchhändlermesse. — Aus der schönen Haupt stadt des süddeutschen Buchhandels und Buchgewerbes wird uns ge schrieben: Die Stuttgarter Buchhändlcrmesse, welche sich alljährlich zu einem heiteren, durch die landschaftlichen Reize t er gemütlichen Schwabcn- stadt gehobenen Feste zu gestalten Pflegt und dieses Mal in den Tagen des 16.—18. Juni stattfindet, wird in diesem Jahre eine besondere An ziehungskraft erhalten öurch die glänzend ausgefallene »Graphische Jubiläumsausstellung», eine interessante Veranstaltung, über welche bereits in Nr. 104 d. Bl. vom 6. Mai einleitend berichtet ivurde und deren ausführliche Würdigung Vorbehalten bleibt. Die in der nächsten Juniwoche folgende Jubelfeier der fiinfundzwanzigjährigen Regierung des Königs von Württemberg, an welcher bekanntlich das Deutsche Kaiscrpaar teilzunehmen gedenkt, wird ihre Lichter auf die Stimmung der Meßtage vorauswerfcn und diese dürfte noch gehoben werden durch ein Vorzug liches Fest-Programm mit -Ueberraschnngen», wie man es übrigens von dem gastfreundlichen Sinne der Stuttgarter Kollcgenschaft und von dem Genie ihrer Festkomitees gewöhnt ist. Kein Wunder, daß man gewärtig ist, auf dem rabattsicheren und schleuderseuchensreien Boden Stuttgarts, wo das krystallhellc Grundwasser höchstens fünsprozentig sprudelt und übrigens mit angenehme» gambrinischen und bacchantischen Quellen versetzt ist, einem Boden, auf dem die gesunden Blüten buchhändlerischer Lebensfreude sich frei entfalten können, demnächst eine große Menge süddeutscher und schweizerischer Buchhändler sich tummeln zu sehen und Laß man hofft, dieses Konglomerat werde sich mit mindestens zehn Prozent norddeutscher und anderer Elemente zu einem harmonischen Fest-Ganzen verbinden! Llx. Bazar-Actiengesellschaft—Zu der auf den 31. v.M. berufenen Generalversammlung hatten sich 9 Aktionäre, welche 123 Stimmrechte vertraten, unter Vorsitz des Herrn Kommerzienrat Franz Wagner- Leipzig eingefnnden. Die sämtlichen Vorlagen der Verwaltung, insbesondere die Bilanz für 1888 mit dem Gewinn- und Verlustkonto, nebst dem Geschäftsbericht, wurden genehmigt, die Dividende auf 9 Proz. sofort zahlbar festgesetzt und die Entlastung erleilt. Das ausscheidende Aufsichtsrathsmitglied. Herr Kommerzienrat Wagner, wurde auf 4 Jahre wiedergcwählt und ein Antrag, betreffend die Verwendung des Spezial-Reservefonds zu Ab schreibungen aus Obligationcnkonto, zum Beschluß erhoben. Endlich wurde der Antrag des Aussichtsrats, den tz 30 des Statuts zu ändern, ange nommen und unter gleichzeitiger Aufhebung des Nachtrags zum revidierten Statut die Wiederaufnahme der seit 1887 eingestellten Amortisation von Bazaraktien mit dem 19. Geschäftsjahre genehmigt. Die Aenderung des K 30 des Statuts geht dahin, daß nicht wie bisher eine statutarisch fest gesetzte Quote zur Amortisation gelangt, sondern die Zahl der jährlich zur Verlosüng und Rückzahlung kommenden Aktien den Beschlüssen der alljährlich stallfindenden ordentlichen Generalversammlung Vorbehalten bleibt. Zum Schluffe machte der Vorsitzende noch einige Mitteilungen über die günstigen Aussichten im neuen Geschäftsjahre und über die be deutende Zunahme der Abonnenten. In der sich der Generalversammlung unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aussichtsrats wurde Herr Kommerzienrat Wagner wiederum zum Vorsitzenden und Herr Kaufmann Littauer zu dessen Stellvertreter erwählt. (Lpzgr. Tgcbl.) Gerichtsverhandlung. Verletzung des ausschließlichen Zeitungs beförderungsrechtes der Post. — Z 1 des deutschen Neichspostgesetzes vom 28. Oktober 1871 bestimmt, daß periodisch erscheinende Druckschriften po litischen Inhalts, die häufiger als einmal wöchentlich herausgegeben wer den, nach außerhalb nur durch die Post befördert werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Verordnung beschäftigte vor einigen Tagen' die erste Strafkammer des Landgerichts I in Berlin. Der Kaufmann Joseph Guzy in Berlin hatte im vorigen Früh jahre ein kleines Unternehmen ins Werk gesetzt, das einen guten Erfolg verhieß. Er hatte sich in den unweit Berlin gelegenen Ortschaften Erkner, Woltersdorf und Rüdersdorf mehrere Hundert Abonnenten verschafft, denen er die gewünschten Berliner Zeitungen früher und zu demselben Preise wie die Post zu liefern versprach. Er bewerkstelligte dies in der Weise, daß er in aller Frühe bei verschiedenen Zcitungsspeditionen die bestellten Exemplare gegen Kasse kaufte und mit dem ersten Zuge nach Erkner fuhr. Hier harrten seiner eine Anzahl Zeitungsfrauen, Welche den Abon nenten die Blätter zutrugen. Da Guzy bei Einkauf der Zeitungen einen Rabatt bezog und die billigste Fahrgelegenheit benutzte, so blieb ihm so viel Gewinn, daß er zu leben vermochte. Gegen dieses Unternehmen schritt die Behörde auf Grund des obigen Gesetzes ein. Die Strafkammer des Landgerichts II. sprach den Angeklagten frei, indem sie sich den Ausführungen des Verteidigers darin anschloß, daß der Angeklagte mit seinen Abonnenten nicht in Berlin den Vertrag zur Beförderung abgeschlossen habe, sondern in dem Wohnorte der letzteren. Wenn er für eigene Rechnung die Zeitungen in Berlin kaufte, so gingen sie in sei» Eigentum über und dieses müsse er befördern dürfen ohne Vermittelung der Post. — Gegen dieses Erkenntnis legte der Staats anwalt die Revision ein, und das Reichsgericht hob das erste Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Landgericht I. In der Begründung hieß cs, daß durch das erste Urteil das Gesetz ein fach umgangen würde und die juristischen Bedenke» den wirtschaftlichen und ökonomischen Interessen, denen das Gesetz dienen solle, Weichen müßten. Der Staatsanwalt beantragte im zweiten Termin die Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von 690 40 -H, dem vierfachen Betrage des dem Postfiskus zugefügten Schadens. Der Verteidiger, R.-A. vr. Fränkel führte aus, daß der Gerichtshof die Auffassung des Reichs gerichts nicht zu der seinen zu machen brauche, wenn das Gesetz sich, vom rechtlichen Standpunkte aus betrachtet, nicht durchführen lasse; der Ge richtshof fällte aber das Urteil zu Ungunsten des Angeklagten und belegte ihn mit der vom Staatsanwalte beantragten Geldstrafe. (Nat.-Ztg.) Anklage wegen Beleidigung. — Die vielbesprochene anonym er schienene Schrift »Auch ein Programin aus den 99 Tagen« war von der Oberschlcsischen -Grenz-Ztg.« eine -Schmähschrift» genannt worden. Die königliche Staatsanwaltschaft hat daraufhin, einer Mitteilung der »Neuen Preuß. Zeitg.« zufolge, gegen den Verantwortlichen Redakteur die Anklage wegen Beleidigung des Herzogs von Sachsen-Cobnrg- Gotha erhoben.
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