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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1879
- Sprache
- Deutsch
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gen und Geschichtliches, Naturwissenschaftliches und Landwirth- schaftliches, die neuesten Erfindungen und vieles Andere mehr. Ja, sogar Wandkalender haben manche Verleger solcher Zeitungen schon seit ein paar Jahren angefangen ihren Blättern gratis für die Abonnenten bcizulegen, oder auch Karten der betreffenden Länder, wo eben ein Krieg in Aussicht stand oder ausgebrochen war. Wer von allen den Personen, welche derartige Zeitungen halten, braucht künftighin nun wohl sich noch einen derartigen Kalender oder eine derartige Karte beim Buchhändler zu kaufen, wenn ihm seine poli tische Zeitung das alles schenkt?! — Und wer von Denen, die ein Amt bekleiden, oder die ein Geschäft, ein Gewerbe betreiben, kann überhaupt wohl noch ein Buch lesen oder braucht ein solches zu kaufen, wenn die große politische Zeitung, welche er sich hält, seine ganze freie Zeit vollständig in Anspruch nimmt, wenn ihm solche Lesestoff die Hülle und Fülle bringt und alle seine Wünsche und Ansprüche befriedigt? Diese Unmasse von politischen Zeitungen und anderen Zeit schriften, von welchen letzteren auch ein großer Theil dem Buch handel verloren geht, weil viele davon durch die Post bezogen wer den, — die vorstehend bereits erwähnte Vertheuerung aller noth- wendigsten Lebensbedürfnisse, die jetzige Ueberfüllung mit buch händlerischen Etablissements sind große Misören unseres jetzigen Buchhandels, von welchen unsere Väter glücklicherweise nicht so ge plagt worden sind, als wie wir. Damals konnte der Buchhandel auch noch nicht so übersüllt werden, wie es jetzt der Fall, denn in Preußen z, B, wurde vor Jahren der Betrieb des Buchhandels noch von einer zu ertheilenden Regierungs-Concession abhängig gemacht, und wer sich in der Hauptstadt Berlin als Buchhändler etabliren wollte, der mußte zuvor ein Vermögen von 5000 Thalern in Baarem Nachweisen, ehe er die Concession bekam; in den übrigen preußischen Städten aber war der Nachweis von 2000 Thalern baar erforderlich, Ueberdies aber wurde hauptsächlich daraus ge sehen, daß der um Concession Nachsuchende sich eines bisherigen tadellosen Betragens und völliger Unbescholtenheit und Unverdäch tigkeit erfreute und seine Bildung nicht gar zu vernachlässigt war, — Nachdem die Bedingungen wegen des Vermögens später in Fortfall gekommen waren, mußten diejenigen Personen, welche sich als Buch händler im Königreich Preußen etabliren wollten, doch aber noch immer eine gewisse Bildung und Befähigung zu ihrem Stande Nach weisen, indem sie sich einem Examen in irgend einer Stadt, wo der Sitz einer Regierung war, zu unterwerfen hatten, das vor zwei Buchhändlern des betreffenden Regierungsbezirks und einem von der Regierung dazu deputirten Assessor oder Rath stattzufinden hatte, wo der Examinand dann irgend einen ihm aufgegebenen Aufsatz über Literatur, Buchhandel, buchhändlerische Gesetzgebung u, dergl, schriftlich ausarbeiten mußte und wonach man sich dann auch noch durch ein mündliches Examen zu überzeugen suchte, ob der Betreffende auch sein Fach wirklich erlernt habe. Auf diese Weise wurden Elemente vom Buchhandel fern- gehalten, die demselben nicht zum Ruhme gereichten, ganz ungebil dete Leute, die, wie jetzt manchmal, kaum ihren Namen schreiben, noch viel weniger aber richtig deutsch schreiben und sprechen kön nen, — oder Leute, die sich kein Gewissen daraus machen, unsittliche, aufwiegelnde, das Volk immer mehr und mehr demoralisirende, die Religion verspottende Schriften zu colportiren, wie das jetzt geschieht, seitdem der Betrieb des Buchhandels von keinen solchen Bedingungen mehr abhängig ist und Crethi und Plethi ihn jetzt betreiben darf. Es war damals besser, wo gediegene Männer, Leute mit den ehrenhaftesten Gesinnungen den Kern der Buchhändler-Cor poration bildeten, (Fortsetzung folgt,) Rcchtssiillc. Aus Breslau, 20, Dec, schreibt man der „Germania": Das hiesige Stadtgericht verhandelte vorgestern gegen den Buchhändler S. Schottlaender aus Grund des A. 1K6, des Strafgesetzbuches. In zwei in dessen Verlag erschienenen Schriften, „Spanisches und Römisches" und „Die letzten Päpste", waren zahlreiche Gottes lästerungen und Beschimpfungen lier katholischen Kirche enthalten. In Bezug auf die erste Schrift, die gleich der zweiten auf eine Denunciation hin confiscirt worden, machte der Angeklagte den Einwand der Verjährung geltend, da dieselbe bereits vor 1(4 Jahren versandt wurde. Der angebliche Verfasser der Broschüre lebt zur Zeit in Paris, ihm können also die deutschen Gerichte nichts an- haben. Der Angeklagte machte geltend, er habe die Schriften vor dem Drucke nicht gelesen, das lasse er durch Lectoreu besorgen; die Staatsanwaltschaft protestirte gegen deren Vereidigung als Zeugen, weil gegen sie nunmehr selber vorgegangen werden müsse. Schott- lacnder wurde vom Gerichtshöfe schließlich für schuldig befunden und wegen Fahrlässigkeit zu 300 M. ev. 30 Tagen Gesängniß ver- urtheilt. „Spanisches und Römisches" sei ganz zu vernichten, weil sich die strafbaren Stellen schwer ausscheiden ließen; in der zweiten Broschüre seien die incriminirten Stellen zu streichen. Vcrzcichniß der Bitthhandlungssirmen, welche bei der Reichsbank Giro konto haben. Ernst Arnold's Kunstverlag (Carl K, F. Köhler in Leipzig, Graf) in Dresden, Wilh. Gottl. Korn in Breslau. I. G. Cotta'sche Buchst in Stuttgart. Franz Lipperheide in Berlin. I. Ebner'schc Buchst in Ulm, E, S, Mittler L Sohn in Berlin. Carl Flemming in Glogau, Rudolf Mosse in Beriin, Adolf Fürstncr in Berlin, Leon Saunier's Buchst (Paul G. Grole'sche Verlagsbuchh. in Saunier) in Stettin. Berlin. Jos. Scholz in Mainz. Eduard Hallberger in Stuttgart. Oswald Seehagen in Berlin. F. O. Heese's Verlag in Berlin. Julius Springer in Berlin. H. S. Hermann in Berlin, E. F. Steinacker in Leipzig. Hofsmann L Campe in Hamburg. F. Volckmar in Leipzig. Eduard Hasser (Aschendorss'sche Franz Wagner in Leipzig, Buchst) in Münster. Wiegandt, Hempel L Parey in L. A. Kittler in Leipzig. Berlin. Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes sind ferner verboten: Otacktzl, Oüou, ruon um: ls Sergeant cko ville Xari-lte.uuebe! (lftn- socko cko Io. Oornnrune.) liruxolles 1878, Xisternaeelrors. Klein, C,, Bundeslied der deutschen Socialdemokratie, Lithographie, Elberfeld, Born, Die Lieder: „Vorwärts heißt die Losung" in fünf Versen, „Eine feste Burg ist unser Bund", „Vorwärts heißt die Losung" in drei Versen, „Freiheitslied", „Sieg und Freiheit", „Treu bis in den Tod", „Patriotenlied", „Partcilied", „Harsenmädchen", Hamburg, Schierwater, Most, I,, ein Mahnruf an die landwirthschaftliche Bevölkerung, Chemnitz, Selbstverlag, Strodtmann, Adolf, die Arbeiter-Dichtung in Frankreich, ans gewählte Lieder französischer Proletarier, Hamburg, I, P, F, E. Richter, — Brutus! Schläfst du? Zeitgedicht, Ebend, HL- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungc» aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruck-rlunft — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilnngen zur Büchcrkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Hoaorirung.
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