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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1874
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1874
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- Deutsch
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2SS, s. November. Nichtamtlicher Theil. 4161 Misccllen. Das Kammergericht zu Berlin hat am 13. Oct. d. I. in der Nntersuchungssachc wegen eines Prcßvergehens die prinzipiell wichtige Entscheidung getroffen, daß nach dem neuen Preßgesetz die Angabe und Feststellung des Verfassers eines strafbaren Zeitungs artikels nicht genügt, UNI den verantwortlichen Rcdactcur von der Strafandrohung des 8. 20. 2 des Reichs-Preßgesetzcs zu befreien. Nach diesem Paragraphen (ist die Druckschrift eine periodische, so ist der verantwortliche Redacteur als Thäter zu bestrafen, wenn nicht durch besondere Umstände die Annahme seiner Thäterschaft ausge schlossen wird) ist der verantwortliche Redacteur nur dann straffrei, wenn ohne sein Verschulden der strafbare Artikel veröffentlicht wor den. Im entgegengesetzten Fall jedoch wird der Redacteur, mag er den Verfasser Nachweisen oder nicht, ebenfalls als Thäter bestraft. Allerneuestes Kuriosum, erbaulich für Sortimenter, zumal im Königr. Sachsen. — DaßdicSortimenter in derProvinz von jeher stark durch die Concnrrcnz der Herren „College»" in den großen Städten zu leiden hatten, ist eine bekannte Thatsache, an der nicht mehr zu rütteln ist, — der Provinz-Sortimenter hat ja auch gelernt, das Unvermeidliche mit Würde zu ertragen. Ganz besonders glaubte eine Dresdener Firma bei besonderen passenden oder un Passenden Gelegenheiten den über alle Provinz-Sortimenter erhabe nen großen Landes-Sortimenter spielen oder sich anmaßen zu können. Diese Firma hat jetzt zwar seit noch nicht Jahresfrist einen neuen Besitzer, das Geschästsprinzip scheint jedoch dasselbe geblieben zu sein. In ihren (rcichspostbuchamtlichcn Pendant-) Bestrebungen hat sic sogar neuerdings einen Gesinnungsgenossen gesunden. Dieser Tage sah ich nämlich ein gar schönes, langes Circular im schmalen Spei- senkartcnformat, worin die hochwohlgcborenc Firma R. v. Zahn's Buchhandlung in Dresden eine lange Reihe geistiger Speisen (in der Hauptsache die durch die neue Gerichts- und Schulorganisation veranlaßten Gesetze in Roßberg'schen und Meinhold'schen Ausgaben, Sektionen von Rcymann, Brockhaus' Lexikon ic.) — zusammen einige dreißig Gerichte — angelegentlich überallhin zur Verdauung empfiehlt. Diese Circulare sind auf feinem Papier gedruckt und zwar, wie es scheint, in ziemlich starker Auslage, denn sie sind nicht nur nach Orten verbreitet worden, wo keine oder nur eine Buch handlung vegctirt, sondern auch nach Kreisdircctiousstädten, wo die Buchhandlungen zu halben Dutzenden und darüber zu existircn sich erlauben. Nun, eine solche Handlungsweise ist ja schon oft von un fern Herren College» in den Residenzen und andern großen See städten beliebt worden und wird sich noch oft wiederholen. Das ist also nichts Neues, aber „itze kümmts" sagt der Erzgebirger: Es besteht für das Königreich Sachsen ein statistisches Büreau, dessen buchhändlerischer Agent Hr. von Zahn ist. Derselbe sendet nun den Sortimentsbuchhandlungcn ab und zu die Drucksachen des Büreaus als Beischlüsse für die betreffenden Behörden des Orts franco per Post zu und ersucht um Berechnung der durch das Austragen der Pallete entstandenen Spesen. Daß »UN keiner der Herren Kollegen Hrn. von Zahn für die Abgabe der Beischlüsse Spesen berechnet ha ben wird, glaube ich wohl annchmcn zu können; — es ist dies eben eine Gefälligkeit, wie solche auf dem bequemen Wege des Buchhandels ja üblich sind. Wie ist nun der Schlußeffect? Mir ist mitgetheilt worden, daß sogar diesen durch den Sortimenter aus angeborener sächsischer Höflichkeit gratis besorgten Beischlüsscn die oben erwähnten Prachtcirculare der Sortimentsbuchhandlung des Hrn. von Zahn in aller Selbstverständlichkeit beigcpackt worden sind, wohl kaum aus Versehen, da mir die gleiche Thatsache auch von auswärtigen Colle ge» bestätigt wird. So sind wir denn in diesem Fall sogar die Gratis- Cvlporteure für das Sortiment des Hrn. von Zahn geworden! — Für diese superlativste Ausnutzung des Provinz-Sortimenters spreche ich Hrn. von Zahn — gewiß im Sinne der Herren College» — meine unumwundene Anerkennung aus. Annaberg, November l 874. Hermann Graser. Eine freundliche Bitte an die Herren Sortimenter, welche schon Lstcrs an dieser Stelle ausgesprochen worden, möge mir »erstattet sein beini Herannahen der Festzeit zu wiederholen, näm lich: doch die Außenseite von Büchern mit Bunt- oder son stigen feineren Umschlägen, namentlich von Bilderbüchern und Jugendschristen, mit Auszeichnungen durch Bleistift zu ver schonen. Einsender dieses hat sich im Sommer dieses Jahres bei der Durchsicht seiner bezüglichen Lagcrbcständc zu seinem Leidwesen davon überzeugen müssen, daß noch eine recht erhebliche Anzahl von Firmen cxistirt, welche durchaus nicht von der üblen Gewohnheit abgchcn wollen, die elegantesten nnd thcncrstcn Bücher durch Aus zeichnen auf den Buntumschlägcn zu beschmutzen. Die betreffenden jüngeren Herren im Buchhandel, welchen wohl meist in den Geschäf ten das Auszcichneu der Bücher obliegen mag, wissen gar nicht, daß sie solche Bücher durch ihre Auszeichnungen auf Unrechter Stelle für fernere Auslieferung unbrauchbar machen. Ersahrungsmäßig müssen dann fast alle derartigen Exemplare neu gebunden werden, da die, oft recht klobigen, ja manchmal sogar buntfarbigen Auszeichnungen, zumal von Farbendrull-llmschlägcn, schwer zu entfernen sind. Möch ten also alle Diejenigen, welche sich durch diese Zeilen getroffen füh len, ihre für den Verleger sehr kostspielige Gewohnheit oblegen und die in Buntumschlägcn zur Versendung gelangenden Artikel künftig hin nur auf der Innenseite des Deckels und zwar möglichst mit weichem Bleistift auszcichneu! -t. Zwei Vorschläge in Sachen der dirccten Postsen dungen. — I. Bei den dirccten srankirtcn Postsendungen kommt der Verleger in Schaden durch erhöhten Zeit-, Mühe- und (namentlich, wo die Vertheilung in mehrere 10 Psund-Packetc ver langt wird) Materialaufwand beim Packen und durch den Verlust der Interessen seines Auslagecapitals, das er erst zur Ostermesse und dazu noch abzüglich des Meß-Agios zurückersetzt erhält; bei dirccten unfraukirten Postsendungen dagegen hat der Sorti menter den Nachtheil des erhöhten Portos; bei Verweigerung der dirccten Versendung überhaupt aber verliert der Letztere den wesentlichen Vortheil der schnelleren und — durch Wegfall der Com missionsspesen — billigeren Lieferung. Wenn nun aber (nnd uns scheint cs, mit Recht) beide Parteien sich gegen eine einseitige Schä digung verwahren: gibt es denn kein Mittel, beide vor Schaden zu bewahren? Wir meinen, die Einführung einer der nachstehenden ähnlichen Usance könnte diesen Zweck erfüllen: Der Verleger liefere immerhin franco mit dircctcr Post, aber er stelle bei seinen Packet- und Krcuzbandsendungen den Portobetrag mit einem angemessenen Zuschlag, vielleicht 20>X> und nicht unter 1 Pfg. dem Sortimenter in Rechnung. — So wird der Verleger für seine Mehrauslagen gedeckt und der Sortimenter wird sich die kleine Erhöhung gern gefallen lassen, da dies ein billiger Weg ist, aus dem er die Bortheilc der fraglichen Postcinrichtung mit einer geringen Schadloshaltung des Verlegers genießen kann. L. IV. 8. — II. Für von Leipzig entferntere Sortimenter wäre es zweck mäßig, wenn alle Verleger in dasSchulz'sche Adreßbuch pro 1875 in- scrirten: 1) ob sie direkte Postsendungen gar nicht, nur gegen baar, oder nur gegen Berechnung der Emballage machen; 2) ob sic dirccte Postsendungen franco unter Portobelastung oder nur unfrankirt machen; 3) ob und mit welchem Anthcile sie sich bei den Kosten für Frankatur bei derartigen Sendungen betheiligen. Die Bestimmun gen der einzelnen Handlungen hierüber sind Iheilweise ans den Fac-
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