Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19240714
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192407141
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240714
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-07
- Tag1924-07-14
- Monat1924-07
- Jahr1924
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. (Nr. 110.) Bekanntmachung. Detriebsbeiträge betreffend. Die Hauptversammlung des Börsenvereins vom 18. Mai >924 hat den Antrag des Vorstandes und Rechnungs-AuS- schvsses auf Erhebung eines einmaligen außerordentlichen, nach dem Umsatz gestaffelten Betriebs - beitrages für >924 (s. Bbl. Nr. 119 v. 2>. Mai >924) angenommen. Für die Abgabe des Betriebsbeitrages <stlt folgende Regelung: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1924 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein. Werden die Geschästsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgennesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordentlichen Betricbsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied gemäß 8 So, Ziffer 2 der Satzung zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. M. .4 3. Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1924 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzcn. Der Bctriebsbeitrag ist am l. August 1924 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen. 4. Bei der Selbsteinschätzung ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Staffel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1924 erzielten Umsatzes) Grundzahl I bis 30 000 Gm. 3 Gm. II von 30 >, 78 000 „ 8 . III 78 160000 „ 18 „ IV 180 „ 300 000 „ 30 „ V 300 „ 800000 „ 80 VI über 800000 „ 100 „ 8. Das Mitglied (Punkt 2) hat den auf seinen Betrieb entfallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum 1. August 1924 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu vergüten, die zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet ist. . -i 6. Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 18. August 1924, so wird die Veranlagung vom Rechnungs-Ausschuß vorgenommen. Auf Grund dieses Hauptversammlungs-Beschlusses bitten wir unsere Mitglieder, den auf die einzelnen Firmen entfallenden Betriebsbeitrag nunmehr umgehend auf unser Postscheckkonto: Leipzig 13483 oder Bankkonto: Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt zu Überweisen. Firmen, die trotz Mahnung den Betriebsbeitrag nicht entrichten, werden vom Rechnungs-Ausschuß eingeschätzt und haben den hiernach festgesetzten Betrag zu zahlen. Leipzig, den 14 Juli 1924 Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 0r. Heß, Syndikus. Verband der Buchhändler in Polen. In der am 29. Juni d. Z. stattgefundenen Hauptver sammlung wurden nachstehende Verkaufsbestimmun gen für Bücher, Zeitschriften und Musikalien, die aus Deutsch land bezogen sind, sestgelegt: Bei allen Werken bis 10.— Goldmark Ladenpreis, die mit einem geringeren Rabatt als 35?S vom Verleger geliefert wer den, wird der Ladenpreis dementsprechend erhöht. Auf die Ladenpreise werden zur Deckung der Un kosten des Grenzverkehrs und des Dcvisenankauses 5?S und die tatsächlichen Porto- und Zollkosten hinzugerechnet. Da es zeitraubend und oft nicht möglich ist, bei Sammelpostsendun gen über Leipzig die Porto- und Zollspesen der einzelnen Bei schlüsse herauszurechnen, wird empfohlen, für diese Sendun gen Durchschnittszuschläge, und zwar für Porto 5°/» und für Zoll 5^ zu berechnen. Zeitschriften, die monatlich erscheinen, werden wie Bücher berechnet; bei wöchentlich und vierzehntägig erschei nenden Zeitschriften wird ein Gesamtzuschlag von 30"/» zum Ladenpreis hinzugerechnet. Als Kurs für die Umrechnung in polnischer Währung gilt die Notierung der Warschauer Börse vom Tage vorher ohne jeden Zuschlag, also ohne Rücksicht darauf, wie die Devise gekauft wurde. Im Interesse der um ihre Existenz schwer kämpfenden Buch händler bitten wir die Herren Verleger, von direkten- Sendungen abzusehen; wenn sie doch gemacht werden, bitten wir, die vor. stehenden Verkaufsbestimmungen einzuhalten. ^ Der Vorstand. Arnold Kriedte, Graudenz. Curt Boettger, Posen. , Curt Deuser, Bromberg. Curt Schmidt, Bromberg. Emil Brandenburg, Neustadt. Alex. Deutz, Czarnikau. Erich Schneider, Graudenz. Paul Scholz, Wollstein. isss
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder