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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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ISS, 20. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2623 Reichs-Postamt dem erster», die neu erscheinende» Nummern Einen Tag früher liefern, event. bei dem „Kladderadatsch" den Apparat um einen Tag zurückstcllcn, haben allerdings einen berechtigten Bo den; allein daß die fraglichen Herren Verleger daraus eingehen wer den, glauben wir schwerlich, da es eine bekannte Thatsache ist, daß jenen Herren die Verbindung mit dem Postamtc bequemer und angenehmer ist, als mit uns Sortimentern, und daß sic am liebsten mit dieser Anstalt allein arbeiten möchten, nachdem der Boden von dem Sortimentshandel geebnet ist, und die Sortimenter als die Pionniere für den Absatz und die Verbreitung der Blätter mit Kraft und mit Opfern gewirkt haben. Es ist dies das bekannte Loos aller guten Thaten, und cs darf uns nicht wundern, auch aus diesem GebicteUndankbarkeit zu ernten. Zu der unangenehmen Concurrenz mit dem Postamtc gehört noch der Umstand, daß in manchen Städten die Eisenbahnverbin dung so unglücklich eingerichtet ist, daß gerade um die bezügliche Ex peditionszeit uns einCourierzug, welcher bekanntlich keinerlei Packete annimmt, in dieQucre kommt, wogegen das Postamt, welches sämmt- liche Zeitschriften im Briesbcutel befördert, diesen für uns verschlos senen Bortheil genießt. Das Publicum ist ohnehin geneigt, trotz der oft vorkommenden Störungen, den, Bezug durch die Post den Vorzug zu geben, wogegen die Sortimenter — soweit es sich nicht um täglich erscheinende Zeitungen handelt, eigentlich die allein berechtigten Ver mittler — zurückgesetzt werden. Doch glaube ich trotz aller dieser Umstände, daß es bei einer ernsten Vereinigung aller Bcrussgenossen gelingen kann, die Herren zu einer andern Gesinnung zu bringen, und wenn mit Ernst und Energie vorgcgangen wird, so werden die Herren Verleger derartiger Blätter erkennen, daß das Postamt, welches bekanntlich nur ma schinenmäßig die eingehenden Abonnements bestellt, nicht in der Lage ist, ihnen neue Bestellungen zuzuführcn, wogegen der Buch händler in beiderseitigem Interesse stets die Lücken zu ergänzen weiß. Wie sehr übrigens die Zeitschristen-Verleger die Post begün stigen, geht schon zur Genüge ans den üblichen Anzeigen hervor: „Alle Postanstaltcn des In- und Auslandes nehmen Bestellungen an, ebenso alle Buchhandlungen". Die Buchhandlungen ge nießen demnach erst in zweiter Reihe die Ehre, Abonnements ver Mitteln zu dürfen; dahingegen wurden dieselbe» bei der ersten Einführung der Blätter in schwunghafter Weise sreundlichst gebeten, sich dem Unternehmen besonders zu widmen, und alle möglichen Vortheile wurden zur Zeit verheißen; nachdem aber der Karren in den Gang gebracht, wird der thätigc Sortimenter vom hohen Pferde herab beschieden, und es heißt dann kurz und bündig: „andere Bor theile können nicht bewilligt werden". Wir bemerken schließlich noch, daß diese Missre nicht bei allen Herren Verlegern vorkommt. Es gibt auch unter ihnen höchst humane, biedere College», die alter Zeiten nicht vergessen und den Sortimentern stets mit allen Mitteln cntgegenkommen; diese werden auch für die Folge die Segnungen dafür genießen. — Hoffen wir aus weitere Auslassungen über diese hochwichtige, brennende Frage. II. I„ Misccllen. Der Druck der „Publicationen des Börsenvereins", deren Herausgabe in der letzten Generalversammlung aus den An trag des Börsenvorstandes beschlossen wurde, ist, wie wir vernehmen, jetzt in Angriff genommen. Der erste Band wird unter dem Titel: „Gutachten des König!. Preußischen Literarischen Sach- verständigcn-Vereins über Nachdruck und Nachbildung aus den Jahren 1864 — 1873, herausgegeben von vr. L. E. Heydcmaun und Or. O. Dambach" erscheinen und 12 — 15 Bo gen umsaffen. Es ist zu erwarten, daß diese Sammlung, welche alle Mitglieder des Börscnvereins gratis erhalten, im Buchhandel eine wohlwollende Aufnahme finden wird, denn die Gutachten sind nicht nur für die Entscheidung der einzelnen mitgetheiltcn Rechtssülle von Bedeutung, sie sind auch für die Interpretation der Nachdrucks- Gesetzgebung überhaupt und sür die Fortentwickelung der schwie rigen Lehre vom Urheberrecht von Wichtigkeit. Seitdem sich in Deutschland im Jahre 1870 die große und lang ersehnte Reform aus dem Gebiete der Nachdrucks Gesetzgebung vollzogen hat und eine einheitliche Gesetzgebung ins Leben getreten ist, bietet die oben erwähnte Sammlung den Verlegern in allen Theilen Deutschlands ein wichtiges Material. Ueberall, wo i» den Gutachten auf die ältere preußische Gesetzgebung Bezug genommen ist, sind in Anmer kungen die Abweichungen des Reichsgcsctzes vom 11. Juni 1870 bemerkt worden, so daß die Sammlung ein vollständiges Bild der heutigen Nachdrucks-Gesetzgebung gewährt. Die Entscheidungen der Gerichte sind gleichfalls mitgethcilt und theilweisc mit kritischen Be merkungen versehen. Aus Berlin, S. Juli schreibt man der Allg. Ztg.: „In den schriftstellerischen Kreisen Englands ist man eifrig bemüht, die Re gierung zur Anbahnung eines internationalen Verlagsrechtes zu bewegen. Bor einigen Tagen setzte eine Deputation, welche haupt sächlich aus Mitgliedern der wissenschaftlichen Gesellschaft (sooiul soisncs ussooiation) bestand, dein Grasen Derby die Unhaltbarkeit der jetzigen Bestimmungen auseinander, und erklärte der englische Minister der auswärtigen Angelegenheiten: daß er die Wichtigkeit des besprochenen Gegenstandes wohl zu würdigen wisse und dem selben seine ganze Aufmerksamkeit schenken werde. Als eine Folge dieser Audienz darf cs wohl angesehen werden, daß, wie telegraphisch gemeldet wird, im englischen Parlament ein Gesetzentwurf betreffs Abänderung der bisherigen Bestimmungen über das internationale Autorenrecht eingebracht worden ist. Ais Antragsteller wird Hr. Bourkc ernannt. Da derselbe mit dem Unterstaatssecretär im aus wärtigen Amte, Hr». R. Bourke, identisch sein dürfte, so scheint der Bill als Regierungsvorschlag die Annahme gesichert zu sein. In Deutschland würde ein internationales Verlagsrecht, welches sowohl von Buchhändlern als auch Autoren angestrcbt wird, gewiß mit großer Freude begrüßt werden Bereits in der letzten Rcichstags- session gelangte in der Petitionscommission eine von etwa drei hundert Schriftstellern, Künstlern, Buchhändlern, Kunsthändlern aus ganz Deutschland Unterzeichnete Petition zur Verhandlung, welche seitens des Deutschen Reiches zunächst und möglichst bald mit den Niederlanden einen Vertrag zum gegenseitigen Schutze des Autorenrechts abgeschlossen zu sehen wünschte. In der Petition wurde namentlich hervorgehobcn, daß im Jahr 1871 vom Reichs- kanzlcramt an den Börsenverein der deutschen Buchhändler die Auf forderung ergangen sei, die Mängel der gegenwärtig bestehenden Verträge zum Schutze des Urheberrechts behufs Anbahnung eines allgemeinen internationalen Vertrags darzulegen. Dieser Auf forderung ist der Verein nachgekommen und hat eine Denkschrift nebst einem Vertragsentwurf ausgcarbeitct, welche der erwähnte» Petition beigesügt ward. Die Petitionscommission des Reichstages, in deren Sitzungen auch die Reichsregicrung vertreten war und durch den Regierungscommissar Aschenborn eine Erklärung abgab, daß sie bisher noch keinerlei Veranlassung gehabt habe, sich mit der Sache zu befassen, nahm einstimmig den Antrag an: die betreffende Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen." 351
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