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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1874
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1874
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- Deutsch
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2623 Amtlicher Theil. 165, 20. Juli. 7318. AHIlIieiluusseii aus 6er tdiei in Flieden 6raxi3 im pieussisoken Ltaate. ^usarnmevAestellt v. 6. ^lüUer u. 6. Roloff. 21. 6rrkr^. s1872—1873.^ §r. 8. * 1'^ ^ L. Lire. 9. 6a.dr§. §r. 8. In Oomrn. Osb. * 3 7320. Tittmann, C., erneutes Leben. Roman, gr. 8. 1^ 7321. Meyer's Konversations-Lexikon. 3. Ausl. 25 u. 26. Lfg. gr. 8. L ^ 7322. Ruhsam, Z, Aufgaben f. das prakt. Rechnen. 2. Kursus. 2. Ausl, gr. 8. * 70 ^ Mittler in Leipzig. 7323. ^oiirnnl f. Ornitdoloxie lirs^. v. 6. Oadrrnis. 22. 6ri.brA. 1874. 4. 6oI§e. 2. 66. (6 6kte.) 1. 6tt. ß^r. 8. ln Oomm. pro oplt. 7324. Etter, 2oh. Jakob. Leben u. Wirken e. evaugel. Geistlichen der Ost schweiz. 8. * U .? 7325. Humm, H., Religion, Moral, Naturwissenschaft. Ein Mahnruf f. das Wissen, gegen das Glauben. 8. * I ^ 20 5» 7326. Köhncke, H., deutsche Sprache. Bearbeitet f. die Hand der Schüler e. 7klass. Volksschule, gr. 8. * 1 25 H 7327. Kutsch, A. C., Rechenbuch f. Schulen. 1. Thl. 8. * U ^ v. kV 6. 1'ro3ekl6l. 40. 6a.lir^. 2. 6kt. §r. 8. * 1 ^ 7329. Entwürfe ^ die, d. Bundesraths zu den Gesetzen üb. die Gerichts verfassung u. den Strafprozeß f. das deutsche Reich, gr. 8. * 16 N/ Roftberg'sche Buciih. in Leipzig. 7330. Gesetze u. Verordnungen, die das Privatrecht u. den Civilprozeß be treffenden, f. das Königr. Sachsen. 6. Bd. 8. * ^ cpi. 8. Oeb. 2 ^ 7332. -s—6a886tde. 18 pkotolitk Tosickten w. klan. cpz. 8. Oed. 2^ ./ 7333. Rüge, S., Geographie insbesondere f. Handelsschulen u. Realschulen. 5. Ausl. gr. 8. * 1 ^ 6 N/k 7335. Motheö, O., illustrirtes Bau-Lexikon. 3. Aufl. 24. Hst. gr. 8. * § 7336. -s Orotde, II., teednisede Nittdeiluv^en v. 6er Weltausstellung in Wien 1873. k'ol. * 3»/z ^ gr. 8. * 8 ^ ^ ^ 'Stellung 7338. klütter s. Oeküngvisskuntle re6. v. 0. klcei-t. 9. 66. 3. 6kt. gr 8. * 14 X-f 7339. f Lochncr, G. W. K., topographische Tafeln zur Geschichte der Reichs stadt Nürnberg. 4. * ^ ^ Nichtamtlicher Theil. „Baarsactur über Leipzig." Wunderbar, wie manchmal einfache Thatsachcn verkannt und aus ihnen von zwei verschiedenen Personen die entgegengesetzten Schlüsse gezogen werden. — So hält ein College aus dem Sorti mente in Nr. 147 d. Bl. die Verleger für verpflichtet, aus seine Ordre direct Verlangtes auch direct zu senden, selbst wenn er (ent gegen den bezüglichen Bezugsbedingungen) nicht den Betrag der Bestellung beifügt, und droht mit schrecklichen Maßregeln, um den widerspenstigen, „uncoulanten" Verleger zu zwingen, die gegebenen Befehle pünktlich auszusühren. Und wo wird diese Verlegcrpflicht hcrgeleitet? — Dem Herrn College» ist es in vierzehn Tagen drei mal Passirt, daß er direct beorderte Baarartikcl über Leipzig erhielt und als zu spät eingetroffen der Schaar der Ladenhüter einverleiben mußte. Ein Anderer würde, sobald er einmal Derartiges erfahren, das zweite Mal den Baarbctrag seiner Bestellung beifüge», um sich vor fernerem Schaden zu bewahre». Nicht so der Herr Einsender jener Notiz „Aus dem Geschästsleben". Er fährt ruhig fort, direct zu beordern, über Leipzig zu empfangen und seine Ladenhüter- biblivthek zu vergrößern. — Aber er wird sich rächen: er wird eine Liste der „uncoulanten" Handlungen veröffentlichen! — Edle Rache! — Feurige Kohlen wird er aus das Haupt seiner Feinde sammeln, indem er die Mühe übernimmt, ihre Geschäftsbedingungen, die zu ihrem Verdruß noch immer von vielen Sortimentern nicht beachtet werden, bekannt zu machen. Ferner will der Herr College seinen Zetteln die Notiz beifügen, daß Alles mit Kostennachnahme wieder zurückgeht, was, direct verlangt, über Leipzig ankommt. Auch diese Maßregel wird den Verlegern angenehm sein, weil sie dann nicht mehr in Zweifel sind, was zu thun. — Aber fragen Möchte ich doch, erstens: seit wann ist Der „uncoulant", der Bezah lung für sein Eigenthum Zug um Zug verlangt ? und zweitens: wer hat das größere Recht dazu, über Umgehung seiner Geschäfts bedingungen seitens des Andern zu klagen: Derjenige, der durch vielfache „Rcinfällc" sich gezwungen sah, cs zum Geschästsgrund- satz zu macheu, direct Verlangtes ohne Ausnahme über Leipzig zu senden, wenn nicht der Betrag beigcsügt oder auf ein Haus des Vcrlagsortes angewiesen ist, — oder Der, welcher, dies unbe achtet lassend, immer wieder die Bücher direct und die Baarsactur über Leipzig verlangt? Ich meine doch, daß der Verleger ein Recht dazu hat, jene Bedingung zu stellen; denn cs liegt unbestreitbar in seinem Belieben, zu creditiren, wem und was er will. Daß er aber Keinem zu Lieb und Keinem zu Leid eine Ausnahme von jener Be dingung macht, ist wohl zu rechtfertigen, weil es geradezu der Un- rcellität beschuldigen hieße, wenn er zu Jemanden sagen wollte: „Ihnen sende ich nur bei vorheriger Einsendung des Betrages!" Wie oft würde dies reelle Handlungen treffen! denn man kann nicht Jedem ins Herz sehen. Es ist aber die ausnahmslose Durchfüh rung jenes Grundsatzes auch deshalb zu rechtfertigen, weil es heut zutage leider sehr schwer ist, zu wissen, wer „renommirt" ist. Sollte es nicht schon vorgekommen sein, daß eine Handlung, die heute noch mit Rcnommirtsein renommirt, morgen schon die Baarsactur in Leipzig resüsirt und den Verleger gehörig düpirt?! B. N-„ Der Zcitschristcndcbit und die ftoncnrrcnz de» Sortimentsbuch handels mit dem Reichs-Postamt. Die in den letzten Nummern dieses Blattes angeregten Wünsche, die Herren Verleger gangbarer Zeitschriften möchten im Interesse des Sortimenters gegenüber der unerquicklichen Concurrenz mit dem
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