<K> KUsckeemai'kt <H> Llriedallungöii. kiolMdmIle, liupfksplsttkn sucke ick kaufen Reflektiert vvirci nur auf §ut ertialtens Druckplatten, dlur künstleriscke 8uset8 können Verwendung linden. Keine /Xulol^pie! Die einreinen Kiiscüees dürfen ciie Orösse von >2 x ig crn nickt übersteigen. Kliscbees kür ctie ein besonderes Keproäuktionsrecbt erst nock erworben werben muss, kommen nlcbt in brage. blur soicbe Offerten werben berücksicbtigt, benen ^brüge unb bie Angabe ber Preise kür Ouabrstcentimeter beigefügt sinb. Offerten von Kliscbeeverieibanstalten sinb rweckios. Angebote sinb ru ricbten an bie Qescbättsstelle bes körsenvereins unter Pt 1443. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen - Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 2500 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 1.50 Mk. monatl. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Mohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel LeB!N7>. '^"«.1 kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des Zn- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit LL^'d" Za^v7ims >1 Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4"/o Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28.— Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 20 000. Vermögen: 280000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: rund 2 Millionen Mk. Daneben bietet die Familien-Kranken Llnterstützungskaffe ^^e"' Versicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnuhmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferieufahrtcn, Unterrichts- und FortbilduugSgelegcnhcilen, Sichere Sandels Lehranstalt, 'Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in lZOü Ortsvereinen des In- und -Auslandes usw. GeichAtsstelle Her SeuWllstjouslku LilGlmiiilullgsgetlilsellicklskt. Leipzig.