Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110721
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191107216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110721
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-07
- Tag1911-07-21
- Monat1911-07
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8472 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechfaul. 167. 21. Juli 1911. 3.Aufl. — Christ, Grundz. der griech. Lautl. — Euthymius' Werke.— Tetzner, Die Slawen in Deutschland. — Nodilo, vi8torijL srsclujsAg. vijolrg.. — Lenopol, Istoria kowLmlor. — Vlastara, 8inta^oiat i/.ckav Ltojan ^ova.korvi6. — Lalickass., 4 Läe. — vbawwLpLcka, Hrsg. v. Devamitte. — Gardener, Ibs coing ok tbs 6res1c avck 8k)ck.bio Kluß» ok vaotriL anck Inctia. — Mitteilungen, die zur Er mittelung des Entwenders führen könnten, sind an den genannten Institutsdirektor zu richten. Begründung der ersten deutschen Bibliotheken in Borderasie«. — Das deutsche Vorderasienkomitee bereitet jetzt die Errichtung von deutschen Bibliotheken in Bagdad und Aleppo vor. Sie werden die ersten der von diesem Komitee zu begründenden Vorderasienbibliotheken sein. Auskunft darüber erteilt Herr vr. Hugo Grothe in Leipzig-Gohlis. «in internationaler Kongreß für «rdbebenforschnng findet in diesen Tagen in Manchester (England) statt, an dem Vertreter von Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, England, Rußland, Holland, der Schweiz, Spanien, Norwegen, Japan, Nord amerika, Griechenland, Rumänien, Serbien und Bulgarien teil nehmen. Die 58. Geueralversamrnlnng der Katholiken Deutsch lands findet der »Germania« zufolge in den Tagen vom 6. bis 10. August in Mainz statt. Das Programm enthält wie üblich eine große Anzahl von religiösen und politischen Veranstaltungen. «L. Bom Reichsgericht. Uber Jnserentenakquisition. (Nachdruck verboten!) — Wie schwer es oft ist, von einem ein mal geschlossenen Vertrage loszukommen, zeigt folgender Fall: Der Geschäftsmann R. gab einer Fachzeitschrift einen Auftrag auf 166 Inserate für einen Preis von 60 für das einzelne Inserat Nachdem er 600 an Jnsertionshonorar gezahlt hatte, focht er den Vertrag mit der Behauptung an, er sei zum Abschluß desselben bewogen worden durch die arglistige Vorspiegelung des mit Abschluß vollmacht versehenen Reisenden der Zeitschrift, daß diese gegen 10 000 Abonnenten habe, während zur Zeit des Vertragsschlusses deren nur 6000 vorhanden gewesen seien; er verlangte Rückerstat tung der gezahlten 600 und Feststellung, daß der Firma irgend welche Ansprüche aus dem Jnsertionsvertrage gegen ihn nicht zu- ständen. Vom Landgericht, wie vom Kammergericht Berlin wurde der Kläger R. abgewiesen. Auf seine Revision führte der 7. Zivilsenat des Reichsgerichts aus: Der Berufungsrichter hat die Behauptungen des Klägers, daß die Anzahl der Abonnenten, die sich zur Zeit des Vertrags schlusses in Wirklichkeit nur auf 6000 belaufen habe, von dem Reisenden fälschlich auf 10000 angegeben wordensei, und daß derRei- sende die Unrichtigkeit seiner Mitteilung auch gekannt habe, als wahr unterstellt, ist aber unter Würdigung der Umstände des Falles trotzdem zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Kausalzusammenhang zwischen dem Vertragsschlusse und der von dem Reisenden verübten Täuschung nicht vorliege, weil es dem Kläger nicht darauf angekommen sei, ob das Blatt der Beklagten einige Tausend Abonnenten mehr oder weniger habe, sondern lediglich darauf, daß seine Erfindung in einer in den Interessentenkreisen weit verbreiteten Zeitung zur Veröffentlichung gelange, diese Eigenschaft aber der Be klagten unzweifelhaft auch dann zukomme, wenn sie nur von 6000 Abonnenten gelesen werde. Die prozessualen Angriffe der Revision gehen fehl; ohne Erfolg macht die Revision geltend, der Berufungsrichter habe keine Stellung ge nommen zu der erheblichen Behauptung des Klägers, daß zwischen ihm und dem Reisenden mehrfach über die Abonnenten zahl verhandelt worden sei, daß er den Reisenden verschiedentlich nach der Zahl der Abonnenten gefragt und den Vertrag erst abgeschlossen habe, nachdem von jenem die Zahl auf 10 000 be ziffert worden sei; diese Unterlassung des Berufungsrichters begründet den Vorwurf einer Gesetzesverletzung nicht, denn die Tatsache, daß Kläger erst nach Empfang des unrichtigen Berichts sich zum Ver tragsabschlüsse entschlossen hat, zwingt nicht zu dem Schlüsse, daß er durch die falschen Angaben zur Eingehung des Vertrages bewogen worden ist. Die Revision wurde deshalb zurückgewiesen. Der2Ü. Deutsche Anwaltstag wird auf den 12. und 13. Sep- tember nach Würzburg, Versammlungslokal Schrannensäle, ein berufen mit folgender Tagesordnung: 1. Mitteilung des Vor standes. Bericht des Geschäftsleiters. 2. Empfehlen sich gesetz geberische Maßnahmen gegen eine Uberfüllung des Anwaltstandes? Berichterstatter: Justizrat Landsberg-Posen, Rechtsanwalt vr. Fuchs-Leipzig. 3. Neuwahl von sechs Vorstandsmitgliedern. Pcrsonalnachrichten. Georg Wenker f. — Der Oberbibliothekar an der Kgl. Uni versitätsbibliothek Marburg i/H. Prof. vr. Georg Wenker ist im Alter von 69 Jahren in Düsseldorf gestorben. Er hat unter Mit wirkung von Volksschullehrern über 30 000 Sprachproben deutscher Mundarten gesammelt und nachstehende Werke herausgegeben: Verschiebung des Stammsilbenauslauts im Germanischen (1876); — Rheinisches Platt (1876); — Sprachatlas von Nord- und Mitteldeutschland (1881), des Deutschen Reiches (1895). v. Fischer»Benzon -ß. — Am 18. Juli ist der Landes bibliothekar der Provinz Schleswig-Holstein, Prof. vr. Rudolf v. Fischer - Benzon in Kiel im dreiundsiebzigsten Lebensjahre in folge eines Lungenleidens gestorben. Sprechsaal. Vorsicht bei der Vergebung von Rezensionsexemplaren. <Vg>, Nr. 12» u. IS2.> Der sonderbare Rezensent vr. H. Eyssen, von dem an dieser Stelle mehrfach die Rede war, ist auch mir schon seit einem Jahre bekannt. Ich erhielt von ihm folgende Postkarte: »Fürstenfeld-Bruck, Oberbayern, 16./IV. 10. Verehrl. Verlag! Kann ich von Häberlin, Wissenschaft u. Philosophie ein Rez.-Ex. erhalten? Ich besorge Besprechungen in der Kreuzzeitung u. im Reichsboten (Berlin), deren ständiger Mitarbeiter ich bin. Belege von hier. Hochachtungsvoll vr. H. Eyssen.« Da mir die Sache verdächtig erschien, fragte ich am 18. Juni 1910 bei der Redaktion der Kreuzzeitung an, ob Herr vr. H. Eyssen ihr ständiger Mitarbeiter sei, und erhielt von ihr folgende Antwort: »Berlin 8.^. II, 20./VI. 10. Verehrlicher Verlag! Der von Ihnen angegebene Herr ist uns unbekannt. Bücherbesprechungen werden im übrigen von uns veranlaßt, indem wir die uns von den Verlegern zugehen den Werke unsern dafür in Betracht kommenden Mitarbeitern direkt übermitteln. Beides trifft in diesem Falle nicht zu. Hochachtungsvoll Neue Preußische (Kreuz.) Zeitung G. m. b. H. Max Weber.« Herr vr. H. Eyssen hat daraufhin das Rezensionsexemplar natürlich nicht erhalten. Bei dieser Sachlage bedeutet es doch eine reichlich bemessene »Unbefangenheit«, wenn vr. H. Eyssen sich herausnimmt, die Redaktion des Börsenblattes mit Berichtigungs gesuchen zu belästigen. Die beiden Postkarten habe ich der Redaktion im Original meine Anfrage an die Kreuzzeitung in Abschrift zur Verfügung gestellt.*) Basel, den 17. Juli 1911. vr. Alfred Kober-Staehelin i/Fa. Kober C. F. Spittlers Nachfolger Anfrage. Kann einer der Herren Kollegen mir Auskunft geben, welche Firma Nummern von 1 bis 5000 zum Aufkleben für Leihbiblio- theksbände liefern kann? Für gef. Auskunft wäre ich sehr dankbar. Leer i/Ostfriesland. W. I. Leendertz. *) Wird bestätigt. Red.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder