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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 171, 2«. Juli 1S11. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8601 Kunden auf literarischem Gebiete. Freilich sind die heutigen Musiksortimenter nicht mehr so erfahren, wie es die vor dreißig Jahren waren, denn die zahlreich in den letzten Jahrzehnten geschaffenen Hilfslexika ersparen dem Nachwuchs das Auf- speichern der Fachkenntnisse in den eignen Köpfen. Es wäre auch ein vergebliches Beginnen, wollte heute ein Sortimenter, namentlich in der Gesangslileratur, sich auf sein Gedächtnis allein verlassen. Hat er doch schon seine ganze Aufmerksam keit zusammenzunehmen, um sich aus den Hunderten von Ein tagsfliegen die wenigen, nach denen vorübergehend Nachfrage ist, einzuprägen. Noch wilder tobt die Konkurrenz in der humoristischen Gesangsliteratur. Wo ist die Zeit geblieben, da der Sortimenter die Werke eines Geuse, Kuntze und Schäffer vom ersten bis zum letzten Opus fest im Kopfe hatte! Das war wirklich harmloser, gemütlicher Humor und Witz; auch damals verstand man die Geißel zu schwingen, aber cs war keine Verhöhnung; der Pfarrer von Ohnewitz, das Pfäfflein, beides Scherzlieder von Aug. Schaffer, wurden ohne Bedenken von jedem und mit größtem Behagen auch von den geistlichen Herren mitge sungen. Heute sind die Texte und deren witzige (?) Pointen, mit wenigen Ausnahmen, ätzend, boshaft, spöttisch, ja sehr oft zwei-, wenn nicht gar eindeutig. Ein deutliches Bild der Verflachung, selbst in dem an und für sich be scheidenen Reiche des Humors, zeigen uns die »Komischen Duette«. Zu Zeiten der genannten Kuntze, Schäffer usw. waren das niedliche, kleine musikalische Bluetten, heule sind es zum größten Teil witzlose Zwiegespräche (ohne Musik), in denen irgend ein Kalauer totgehetzt wird, woran sich dann ein zweistimmiger Schlußgesang anfügt. Diese Auswüchse zu bekämpfen liegt nicht in der Hand des Sorti menters, seine wirtschaftliche Lage zwingt ihn, Gold und Talmi gleichzeitig zu verkaufen; den Geschmack des Volkes zu bilden ist Sache der Komponisten, die freilich bei diesem löblichen Streben auch nicht weitergekommen sind, als sich gegenseitig zu beschuldigen. Der Musiksortimenter kann seine Ideale nicht jedem ausdrängen, seine Artikel sind in gewisser Beziehung Ware, wie es die des Buchhändlers sind, und beide haben die Wünsche ihrer Kundschaft kauf männisch zu erledigen. Versteht es nun der Musiksortimenter, sein Geschäft dem Bedürfnis des Platzes, den er sich zu seinem Arbeitsfeld gewählt hat, entsprechend zu betreiben, so wird er sich, trotz der Warenhäuser, deren unheil volle Konkurrenz ich durchaus nicht unterschätze, nicht nur eine geachtete Stellung erringen, sondern auch den Lohn seiner Mühe finden. Freilich darf der Musikalien handel nicht Anhängsel einer anderen Branche sein, er muß als Hauptsache betrieben werden, der, wo es erforder lich ist, naheliegende Zweige angegliedert werden, denen man aber auch nicht wildfremd gegenüberstehen darf. Eine große Anzahl Sortimenter ist ja jetzt schon gleichzeitig Verleger, um damit ihr Sortiment nutzbringender zu gestalten. Selbst redend habe ich hierbei nicht die großen Verleger im Auge, denen man besonders dankbar wäre, wenn sie sich vom Sortimentsvertriebe recht fern hielten. Gleichgültig ist es nun, ob die Zweige selbst nutz bringender sind, als der Stamm, wenn nur dem Geschäft das Gepräge einer Musikalienhandlung gegeben wird und der Besitzer die nötigen umfassenden Kenntnisse in dieser Branche besitzt. Dann bringen ihm auch größere Konsumenten das nötige Vertrauen entgegen und decken ihren Bedarf nicht über seinen Kopf hinweg. Töricht handelt der Buchhändler einer Mittel- oder Kleinstadt, in der ein tatkräftiger und kenntnisreicher Musikalienhändler sich befindet, wenn er sich als Nebenarlikel Musikalien zulegt, wie im umgekehrte» Falle ein Musikalienhändler, der einer leistungsfähigen Buch- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang- Handlung Konkurrenz machen möchte. Mit einer Handooll Bücher ist man ebensowenig Buchhändler wie mit einigen Notenstllcken Musikalienhändler. Die mustergültige Organisation des Buchhandels ist auch nicht so rasch entstanden, wie nach biblischer Über lieferung die Erschaffung der Welt vor sich gegangen ist, sie hat sich langsam zu der Höhe entwickelt, auf der sie, dank einiger besonders begabter Männer heute steht, und sicherlich ist diese Entwicklung oft gegen den Willen der Massen erfolgt, die gern an dem Alten kleben. Der Musikalienhandel, der Nachgeborene, hat länger gezögert, seine Selbständigkeit nach außen zu dokumentiere»: seine Marschroute war der des Buchhandels angepaßt. Während man genossenschaftliche Bestrebungen in letzterem bis auf 1792 zurllckdatieren kann — der Börsenverein selbst ist bekanntlich im Jahre 1825 gegründet — hat sich der Musikalienhandel erst am 23. Mai 1829 unter der Bezeichnung »Verein zur Wahrung der Interessen des deutschen Musikalienhandels- zum erstenmal zusammengefunden. 1876 wurde diese Ver einigung reorganisiert, wobei man ihr den noch heute erhaltenen Namen »Verein der Deutschen Musikalienhändler beilegte. Der erste Vorsteher dieser Vereinigung war der vortreffliche Oscar von Hase, dem 1901 Carl Linnemann folgte. 1909 bekleidete Hans Simrock, 1911 Carl Reinecke das Amt des 1. Vorstehers. Außerdem besitzt der Musikalien handel den Kreisverein mittelrheinischer M., je einen Lokalverein in Berlin und Leipzig, den Verein Deutscher Musikalien-Verleger und unter der modern gekürzten Be zeichnung -Ammre« eine auch Fabrikanten zu Mitgliedern zählende Vereinigung zur Wahrung des Aufführungsrechts au »musikalisch-automatischen Musikinstrumenten«, die sich zum Teil gegen Übergriffe der Genossenschaft der Komponisten wendet, die auch dieses Recht für sich auszubeuten versucht. Aber auch heute denkt der Musikalienhändler nicht daran, dem ihm an Gefolgschaft gewaltig überlegenen Bruder die Führung zu entreißen: er will sich nur aus einem Mitläufer zum Mitarbeiter entwickeln. Er will seine Stimme mit in die Wagschale werfen, wenn es sich um vom Börsenoerein erlassene Verordnungen handelt, die auch ihn angehen (und eine Berücksichtigung seiner Bedürfnisse erstreben. Zu den Werklcuten will er gehören, die den Ausbau der Orga nisation des Buchhandels weiter fördern, zugleich aber auch sich Verbündete sichern, mit denen er gemeinsam, wie Herr Max Merseburger zu verstehen gab, der Begehrlichkeit der Autoren ein Paroli bieten kann. Ernst Challier sen.-Gießen. Kritik und Wettbewerb. Inwieweit verstößt die Warnung vor einem Druck werk, die in Form einer Vorbemerkung seitens des Be arbeiters eines Konkurrenzwerkes in einer Fachzeit schrift erlassen wird und der eine ausführliche Kritik nachfolgt, gegen §§ 823, 824, 826 B. G.-B. und §§ 6 und 7 des Gesetzes üb. unlaut. Wettbewerb vom 27. Mai 1896? Tatbestand: Die Klägerin, Verlagsfirma in St., nahm ein von H. bearbeitetes Werk über Gemeinderechnungswesen in Ver lag. das am 19. Mai 1909 zur Ausgabe gelangte. Am 22. Mai ließ sich der Beklagte S durch seinen Verleger K-, in dessen Ver lag ein von M. herausgegebenes und von dem Beklagten S. mitbearbeitetes Konkurrenzwerk über dieselbe Materie in Bear beitung war, ein Exemplar des von H. bearbeiteten Werkes besorgen, das er am 24. d. M. von der Post zugestellt erhielt. Am 26. Mai, also 2 Tage darauf, vereinbarte der Beklagte S. mit dem Schriftleiter der W.G.Z., daß noch in die bereits im Druck befindliche Nummer eine Vorbemerkung über das Werk von H. ausgenommen werde, nachdem zur Aufnahme feiner ganzen Kritik Zeit und Raum nicht mehr reichten. Diese Vorbemerkung in der Nummer vom I. Juni 1909 hatte folgenden Wortlaut: 1117
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