Mittwoch den 26. Juli 1911. Umschlag zu 171. <H> KUsckeemarkI <K> Ll!»olisvs ksrtigst billigst unä xut ^UQStLL8t»It O. O. Ls»8s1, Issipsi^ 29. 0e8llclit: Decke cler 8ixtini8clien Kapelle. Qesuclit Oslvsno von 5tricti3trunA oeier Uolrscttnitt eines Übei-slctitsblsttes ciee gsnren 8ixtina-OecI<e ^liclielsn^eios. Hn^ebote in ^ulotz-pie sincl rvveckios. Leiiebixe Qeösse. Angebote unter „Lixtina" sch 2536 sn ttie Oesclisktssteiie cles Uörsenvereins in UeipriA. Die Deutschrrationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken > und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch. ' nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 2500 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 1.50 Mk. monatl. Neben einer großzügigen sozialpolitischen TLtigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Die Stellenvermittlung für den Buchhandel AerLN7n ÄnUL kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeilrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietel Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4°/o Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankcnkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28.— Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 20 000. Vermögen: ^ 280000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: rund 2 Millionen Mk. Daneben bietet die Familien-Krauken Llnterstützungskasse LL7Ü7"' Versicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Gkjchöjisstelll' lier SeuWllsilollslkll