Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110814
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191108144
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110814
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-08
- Tag1911-08-14
- Monat1911-08
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
18?, 14. August 1S1I. Nichtamtlicher Teil. «sn-odl-u I. d. Dttchn. «llchhand-I. 91 4 s William Hcineman» in London seiner: klarem in derrnav^. 6sd. 1 ^ 26 H. Orane: 4'iie lteä 8n6§s ok (touraxe. 6el>. 1 26 Parker: 't'be lVeavers. 6sb. l > 25 c). A. W. Kasemann in Danzig. SlSV Ledneicler: LtokksammlunA. llekt I. II. III. IV. s 80 Kart, hl >. Friedrich Kilian'» Rachs. in Budapest. 9IS2 Jos. KSsel'sche Buchhandlung in Kempten. 9163 'H^°6 ^ k^ei>°I°8.°. I. Lanä. 4 ^ 20 *— 60. II. 6s.n6. 5 xsd. 6 *— 60. 6sn6 I/II in einsln 6sv6 9 xsb. 10 X 20 H. *— ?Ll6s.xo^i8oti68 NsulLnä. 1 20 VSkar Linser Verlag in Berlin-Pankow. 9162 ged. 2 Medizin. Verlag Lchweizer ä- Eo., «. m. b. H. 9164 in Berlin. I. V. Metzlersche Buchhandlung G. m. b. H. in Stuttgart. 9162 -Portemonnaie-Kalender 1912. Thomas Nelson L TonS in London. 9164 *66. 106. 3ops: lüs 6ri80vsr ok 2sn6a. *66. 107. Do^Is: Ids Kskuxss8. *66. 108. Ur8. ^Vsr6: Lslbsoli ok 6s.nni868.Is. kro 6sn6 1 ^4. «mil Roth in «letzen. 9164 2 »! 80 4. ^ b . ° ^ t i ^ ^ ^ Bernhard Tanchuitz in Leipzig. 9163 Is-uedvitr Lckitioo. Vol. 4281: Hops: L1r8. L1s.xon kiotests. 1 60 H; geb. 2 ^ 20 Uhlands technischer Verlag, Otto Politzkh, in Leipzig. 6 2 Verbotene Druckschriften. In der Strafsache gegen Gericke sind alle Exemplare des Buches: »Das prügelnde Nußland« von M. Sadow, Leipziger Verlag G. m. b. H., auf Grund der §§ 184', 40, 41 St.-G.-Bs., § 94 St.-P.-O. beschlagnahmt. 38. I. 241/11. Berlin, 8. August 1911. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3772 vom 11. August 1911.) Nichtamtlicher Teil. Gutachten amtlicher Handelsvertretungen, denen eine grundsätzliche Bedeutung beizu- meffen ist. (Vgl. Nr. 13 u. 82 d. BI.) 1. Erhöhung des Autorhonorars, wenn der Laden preis nachträglich heraufgesetzt wird. Nach den im Verlagsgeschäft herrschenden Anschauungen entspricht es der Billigkeit, einem Autor, dem für die Abfassung eines für eine bestimmte Bllchersammlung er worbenen Werkes ein der Niedrigkeit des Verkaufspreises des einzelnen Exemplars angepaßtes Honorar zugesichert war. dieses Honorar entsprechend zu erhöhen, wenn der Verkaufs preis nachträglich, ohne Wissen und Willen des Verfassers, vom Verleger herausgesetzt wird. Die Honorarerhöhung dürfte mindestens imVerhältnis zu der Erhöhung des Verkaufspreises zu stehen haben, so daß also, salls beispielsweise das vereinbarte Honorar einem Verkaufspreis von 3V H angepaßt war, der dann auf 50 H heraufgesetzt wurde, eine Honorarerhöhung um zwei Drittel des ursprünglichen Betrages zu erfolgen hätte. Die Frage, ob der Absatz eines Buches, das für SO H verkauft wird, größer ist als der Absatz desselben Buches, das wegen besserer Papierausstattung für 50 H verkauft wird, ist zu bejahen. (Berliner Handelskammer.) 2. Tragung der Übersendungskosten von Reklame- Drucksachen. Handelsüblich schickt der Verkäufer auf die Ware bezüg liche Reklame-Drucksachen, deren Gratislieferung er ver sprochen hat, den Kunden franko zu. (Berliner Handelskammer.) 3. Bewertung der fertigen Ware bei der Inventur. Es entspricht nicht den im soliden Geschäftsverkehr herr schenden Anschauungen und Grundsätzen, die fertige Ware Böricnhlatt fttr den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. zum Verkaufspreise in die Inventur einzustellen, auch dann nicht, wenn die Konjunktur zur Zeit der Javenturaufstellung günstig und fertige Ware so gut wie bares Geld ist. Die Einstellung der Lagerware bei der Inventur zum Verkaufs preise ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn sie bei der Inventur bereits »zur späteren Lieferung» oder »auf Abruf» fest verkauft war. (Handelskammer für das Großherzogtum Sachsen.) 4. Lieferungspfltcht nach erfolgtem Geschäfts abschluß. Ist es Handelsgebrauch, daß ein Kaufmann im Falle des Abschlusses des Geschäfts durch einen Reisenden, wenn eine Auskunft über den Besteller von einem Auskunftsbureau nachträglich eingeholt worden und diese ungünstig aus gefallen ist. berechtigt ist, die Lieferung so lange abzulehnen, bis der Besteller gezahlt oder Sicherheit geleistet hat? Die Handelskammer hat sich dahin ausgesprochen, daß ein derartiger Handelsbrauch nicht besteht. (Gießener Handels kammer.) 5. Gepflogenheit beim Warenumtausch. Es entspricht den im Detailgeschäft seit Jahrzehnten gangbaren Gepflogenheiten, daß bei ausdrücklich ausbedungenem Warenumlausch nur ein gleichwertiger Gegenstand verlangt werden könne und daß bei der Wahl eines geringerwertigen der Preisunterschied entweder durch alsbaldige Zuwahl eines anderen Gegenstandes oder durch Ausstellung eines Gutscheines für einen späteren Kauf ausgeglichen wird, daß dagegen ein Anspruch des Käufers auf bare Herauszahlung des Preisunterschiedes zwischen dem ursprünglich genommenen und dem später im Wege des Umtausches bezogenen Gegen stände nicht anerkannt wird. (Breslauer Handelskammer.) K. Im Abzahlungsgeschäft sind Provisionsreisende zum Umtausch nicht befugt. Provisionsreisende sind nach Handelsbrauch zur Zurllck- 118»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder