Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. JahrespreiS für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 wettere Exemplare zum eigenen Gebrauch se 15 für Ntchtmttglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 200. Leipzig. Dienstag den 29. August 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Alljährlich vor Beginn des Schuljahres werden in Zirkularen rc. die Schülcrkalender als das beste und wirkungsvollste Reklamemittel zur Hebung des Schulbüchergeschästs angepriesen. Es kann nicht in der Absicht des Unter zeichneten Vorstandes liegen, den Vertrieb dieser Echülerkalender zu verhindern, nur darf er nicht die Firmen schädigen, die sich solcher Reklamemittel nicht bedienen. Die Klagen über das Kalenderunwesen sind noch nicht verstummt. Der Vorstand hat bereits früher die Erklärung abgegeben, daß er das öffentliche Angebot der Gratiszugabe eines Schülerkalenders als einen Verstoß gegen 8 S der Verkaussordnung für den Verkehr des deutschen Buchhandels mit dem Publikum betrachten muß, wonach jedes öffentliche Anerbieten von Rabatt oder Skonto in ziffermäßiger oder unbestimmter Form zu unterlassen ist. In gleicher Weise erblickt er in der Gratiszugabe eines solchen Kalenders beim Schulbücherverkauf die Ge währung eines unstatthaften Rabatts und somit einen Verstoß gegen 8 8 Ziffer 1 der Verkaufsordnung. Danach darf die Gewährung eines höheren Rabatts oder Skontos, als ihn die Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine ge statten, weder bar erfolgen, noch durch Zuwendung anderer Vortecke, wie Zugaben, Rabattmarken, Gutscheine, Gutschrift und anderes. Außerdem aber weist der Vorstand daraus hin, daß nach 8 5 Ziffer 3 der Verkaussordnung für den Verkehr des deutschen Buchhandels mit dem Publikum die Kreis- und Ortsvereine berechtigt sind, für die Buchhändler ihres Bezirkes verbindliche Vorschriften über den Verkaufspreis von Werken, die ohne Ladenpreis erschienen sind, in ihre Verkaufsbestimmungen aufzunehmen. Dies gilt auch für den Verkauf oder die Zugabe solcher Schülerkalender, die ohne Ladenpreis in den Handel gebracht werden. Leipzig, 29. August 1911. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leippg. Karl Siegismund. Georg Kreyenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Hermann Seippel. Buchhändler-Lehranstalt. Anmeldungen zu den Dienstag, den 12. September d. I. beginnenden Fortbildungskursen werden von mir Sonntag, den 3. September von V-11—12 Uhr und vom 4.—8. Sep tember abends von V-8—9 Uhr, sowie Sonntag, den 10. Sep tember von V-11—12 Uhr im Lehrerzimmer des neuen Schulgebäudes (Platostraße 3, I, Zimmer 2) entgegen- genommcn. Prospekte stehen bei der Geschäftsstelle des Vereins der Buchhändler und bei dem Unterzeichneten zur Verfügung. Alle Buchhandlungsgehilfen und -gehilfinnen find zur Teilnahme an den Kursen berechtigt. Direktor vr. Curt Frenzcl. Erschienene Neuigkeiten -cs deutschen Snchhandets. <Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° -- die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht ausgedruikt. f vor dem Preise --- nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. b — das Werl wird nur bar gegeben. ll vor dem Einbandspreis -- der Einband wird nicht oder nur ver- lürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.u. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Fohann Ambrosius Barth in Leipzig. IS53 Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 7S. Jahrgang.