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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1871
- Sprache
- Deutsch
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4164 Nichtamtlicher Theil. 285, II. December« Der Registerband für die Weisthümer, dessen Bearbeitung Professor R. Schröder und Lr. Birlinger in Bonn übernommen haben, wird ein Wörterbuch und einen Realindex enthalten. Das crstcre, welches aus etwa zwei Drittel des Bandes berechnet ist, glauben die Bearbeiter der nächsten Plenarversammlung druckfertig vorlegen zu können. Die neue Ausgabe von Schmellcr'L Wörterbuch schreitet regel mäßig vor und die Zeitschrift „Forschungen zur deutschen Geschichte" wird wie bisher fortgesetzt. Wegen Herausgabe der auf den Antrag des Gcheimraths v. Ranke und des Reichsraths v. Döllinger vor drei Jahren beschlosse nen „Allgemeinen Deutschen Biographie", für deren Rcdaction Frhr. v. Liliencro» gewonnen ward, sind mit der Buchhandlung Duncker Huinblot in Leipzig Unterhandlungen eröffnet und zum Abschlüsse gebracht worden. Das Werk soll die Biographien von Regenten, Staatsmännern, Militärs, Gelehrten, Künstlern, In dustriellen, insoweit ihre Wirksamkeit auf die Entwickelung der Na tion von Einfluß war, liefern; der Umfang ist aus etwa 40000 Ar tikel in 20 Bänden berechnet. Der Beginn des Druckes im nächsten Herbst darf als gesichert betrachtet werden. Miscellcn. Nach einer Bekanntmachung vom Vorstand des Börscnvereins in Nr. 277 d. Bl. sind die Protokolle über die Heidelberger Konferenz zur Berathung eines Normalentwurses zu künstigen internationalen Verträgen zum gegenseitigen Schutze des Urheber rechts jetzt im Druck erschienen und den Mitgliedern des Börsen- vercins gratis, Nichtmitgliedern aber gegen Zahlung von 15 Ngr. (durch die Expedition des Börsenblattes) zur Verfügung gestellt. Die Schrift enthält eine vielseitige und gründliche Beleuchtung aller einschlagenden Verhältnisse und ist zur Beurtheilung dieser schwie rigen Rechtsfragen von großem Werthe. Wir wollen daher nicht unterlassen, dieselbe auch an dieser Stelle zur allgemeine» Beachtung zu empfehlen, und behalten uns vor, noch in einem ausführlichen Artikel auf ihren Inhalt zurückznkommen. lieber de» gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zwischen England und Amerika, den internationalen literari schen Rechtsschutz betreffend, so schreibt das Magazin für die Li teratur des Auslandes, gibt eine eben in London erschienene Schrift! ,,l-ilor»i^ Oopz-riglit"*) Auskunft, und zwar ersehe» wir daraus, daß nicht, wie man bisher geglaubt, die Amerikaner, sondern die auch in dieser internationalen Frage (gleichwie in der, während des deutsch-sranzösischen Krieges zur Erörterung gekommenen, Neu- tralitäts- und Waffen-Ausfuhr-Frage) zähe und egoistische Politik der englischen Regierung die bisher nicht zu Stande gekommene Abschlicßung eines völkerrechtlich würdigen Vertrages verschuldet. Während nämlich die Amerikaner bereit sind, einen solchen Vertrag abzuschließen, wenn dieser den Rechtsschutz der Schriftsteller allein zum Gegenstände hat, nicht aber, wenn er zugleich geeignet ist, das Privilegium des großbritannischcn Verlegers aus dem eigenen, auch zum ausschließlichen Privilegium aus dem ameri kanischen Büchermärkte zu machen, weist die englische Regierung jeden vorzugsweise dem Schriftsteller zu gut kommenden Schutz, z.B. seines Rechtes, sowohl einem britischen als einem amerikanischen Verleger sein geistiges Eigenthum selbst und nebeneinander zn cedi- ren, unbedingt zurück. Der Standpunkt der Amerikaner in dieser Sache ist, theoretisch wie praktisch, jedenfalls ein höherer, als der der englischen Regierung, und von der gesammtcn Schriststellerwelt dankbar anzuerkennen. *) 8oven I-ottors sctilrossoll to tbo lltgbt Hon. llio lüirl Ltanbopo. ltx lob» kannten liollen. < Hotten ist der bekannte englische Verlagsbuch- .chändler.) Für die Straßburger Bibliothek. — Der schweizerische Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 18. Nov. es als wünschens- werth erachtet: in Anbetracht der guten Beziehungen, in welchen die Schweiz seil aller Zeit mit Straßburg stand, und die bei Veran lassung der Belagerung im letzten Jahre erneuert worden sind, die in den Kantonen geschehene» Bemühungen zu Gunsten der Wieder herstellung der Straßburger Bibliothek auch von Seiten des Bundes raths so weit als möglich zu unterstützen. Aus diesen Rücksichten beschloß der Bundesrath, daß der Straßburger Bibliothek ein Erem- plar der von Bundes wegen gemachten Publikationen, insbesondere von folgenden Werken zugestellt werde: Dufour Atlas, Sammlung des Bundesblattes, amtliche Gesetzessammlung, Geschästsberichte des Bundesraths, Publicationcn des statistischen Bureaus, Berichte über die Wildbäche, Hochwalduugen, '.Überschwemmungen :c., Moy- nier, über die Arbeiter in der Schweiz u. dgl. (Allg. Ztg.) „Alles sch on dagcwescn", sagt zwar Ben Akiba, aber der Redaction der „Kölnischen Volkszeitung" scheint es doch ge lungen zu sein, dem alten Rabbi ein Schnippchen zu schlagen, wie man aus deren nachfolgendem Schreiben an einen Verleger ersteht: „Im Besitz Ihrer uns zur Recension eingesandten Werke wären wir nicht abgeneigt, dieselben einem unserer Mitarbeiter zur Be sprechung zu übergeben. Da wir jedoch die Arbeiten dieser Herren zu honoriren Pflegen, so werden Sie es nicht unbillig finden, wenn wir vorerst ein Inserat von entsprechendem Umfange sür unsere Zeitung verlangen u. s. w." — Drum ewig wahr der andere Spruch: „Was kein Verstand der Verständigen steht, das findet in Einfalt ein kindlich Gemüth"! St. Petersburg, 28. Nov. Wie bekannt, kamen oft Diffe renzen zwischen ausländischen und hiesige» Geschäftsleuten wegen des Datums in Wechseln und anderen Geschäftspapiercn vor, wenn die Art des Kalenderstyls nicht besonders angegeben war. Es erschien daher im Octobcr 1869 ein Ukas, in welchem bestimmt wurde, daß da, wo sich in Betreff des Datums keine besondere Be merkung vorfand, stets der alte Kalender maßgebend sein sollte. Diese Verordnung reicht, wie die Erfahrung gelehrt hat, nicht aus, um Differenzen im Verkehr ganz unmöglich zu machen; es ist daher eine neue Verordnung erschienen, welche vom 1/13. Januar k. I. ab die Freiheit der Bemerkung in Documenten: „alten oder neuen Styls" — ganz aushebt, und jedes auf Geschäfte zwischen Jn- und Ausländern bezügliche Document für völlig ungültig erklärt, in welchem irgendeine Andeutung auf den Gebrauch eines andern als des russischen Kalenders enthalten sein sollte. Für die bis zunr 1/13. Jan. ausgestellten oder noch auszustcllenden VcrkehrSschrift- stückc hat der betreffende Ukas keine Gültigkeit. (Schl. Ztg.) Pcrsonalnachrichte». Aus Berlin, 5. Dec. berichtet das „Berliner Fremden- und Anzeigcblatt" : „Die Buchhandlung von Fri e dr. Aug. Herbig feierte gestern ihr fünfzigjähriges Bestehen. Sie wurde am 4. De- ccmber 1821 gegründet und ging 1849 auf den Sohn Adolph Herbig über. Nur im engsten Familien- und Freundeskreise wurde die Feier begangen. Die Gattin überreichte einen auch typographisch sehr schön ausgestatteteu Jubelkatalog, nach den Wissenschaften ge ordnet, wodurch ein sehr interessantes Bild über die ganze reiche Thätigkcit der Verlagshandlung gewährt wird. Zahlreiche Glück wünsche wurden dem jetzigen Repräsentanten der Firma von nah und fern zu Theil." Von der Lehrmittel-Ausstellung in Baden bei Wien ist ferner Herrn Julius Maier in Stuttgart ein Ehrendiplom sür aus gestellte zweckmäßige Lehrbücher zutheil geworden.
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