ßAßgvSrlk»tl-U f. d. Dttch». vuchh-nt-l. Fertig« Bücher. >k ISO. 28. Juni 1924. Anzeige Ae. Z !H va/er einer So/-«, o-le slotzs /«////, Lesse, „ pous/j«« >> Lees/tge SpracH-el/seHrl/T" Englisch — Französisch — Spanisch Italienisch und Esperanto in Vorbereitung. Jedes Heft in sich abgeschlossen und einzeln verkäuflich. Bisheriger Absatz: über 6 Millionen Hefte. Wieviel haben Sie davon verkauft? Wir liefern: Jur Probe: 10 neuere Hefte, in 3 Sprachen gemischt, für Mk. 4.— ord., Mk. 2.— bar (— 50^,) postfrei. Lm Abonnement: Jede Sprache vierteljährlich (3 Hefte) Mk. 1.20 ord., Mk. —.72 bar 40"/«). Bestellzettel anbei! Gebrüder paustian Verlag ^ Hamburg Alsterdamm 7 W » Die Ausländsdeutsche IM sprach auf dem Großdeutschen Volkstag des „Vereins für das Deutschtum im Ausland" am 15. 6. in Hann. Münden mit außerordentlichem Erfolge. Ihre Werke fanden großen Beifall. Ihr neuestes Werk ff ist der Höhepunkt ihres bisherigen Schaffens. Jedes Mitglied des V. D. A., der nationalen Verbände, wie überhaupt jeder gute Deutsche ist Käufer. Stellen Sie das Werk reihenweise ins Schau fenster, so werden Sie reichlichen und mühelosen Umsatz erzielen. Preis des Buches in Halb!, gebunden M. 2.80. Wir liefern mit 40"/» und 11/10. 1 Probeexemplar mit 5v°/°. sH Veriangzettel anbei! Zungdeuischer Verlag Arthur Mahraun. Cassel, Hansteinftr. 29. Soeben erschien: Das neue Zivilprozeßrecht (?) Erläutert von Theodor bannen, Rechtsanwalt am Kammergericht. Geh. etwa 7 M., geb. etwa 8.SÜ M. Die Notwendigkeit des vorliegenden Kommentars war durch die Änderungen und Ergänzungen bedingt, die die Zivilprozeßordnung und die Bekanntmachung zur Entlastung der Gerichte durch Ne Verordnungen vom 22. Dezember 1923 und 13. Februar 1924 erfahren haben. Kaum eine der Grundsragen des Prozeßrechts ist durch die Neuordnung des Verfahrens unberührt geblieben, eine schier unübersehbare Fülle von schwierigen Fragen ergibt sich aus der Notwendigkeit, die-neuen, gesetzestechnisch oft sehr mangelhaften Bestimmungen untereinander und mit den Grundsätzen des älteren Rechts in Einklang zu bringen. Ohne ihre baldige Lösung ist ein sicheres Arbeiten des Verfahrens unmöglich. Der Verfasser, der jahrelang als Richter sowohl am Kollegialgericht, wie am Amts gericht und Hochschullehrer für bürgerliches Recht und Prozeßrecht, später als Rechtsanwalt tätig war und so Gelegenheit hatte, den Prozeß von den verschiedensten Seiten kennen zu lernen, hat in tief eindringenden, stets die praktischen Bedürfnisse berücksichtigenden Untersuchungen diese Fragen nicht nur ausgezeigt, sondern auch im weitesten Umfange der Lösung nahegebracht. Sein Kommentar ist unentbehrlich für die praktische Handhabung des Verfahrens, nicht minder aber für die wissenschaftliche Weiterarbeit. Er bietet zugleich eine notwendige Ergänzung zu allen älteren Kommentaren der Prozehordnung, die ausnahmslos ohne eine solche Ergänzung für die wichtigsten Teile des Verfahrens nicht mehr brauchbar sind. Käuser sind die Richter, Rechtsanwälte, Assessoren. Referendare, Nechtslehrer und Gerichts, behörden. Ich bitte um tätige Verwendung für diesen in der Praxis unentbehrlichen Kommentar. Verlangzettel liegt bei! Berlin W 9, Linkstr. lö Kranz Vahlen.