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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1900
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- Deutsch
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281, 4. Dezember 1S00. Mchtamtlicher Teil. 9679 daß ihr Mitarbeiterkreis die bedeutendsten Kapazitäten und Hoch schullehrer vereinige. Die Zeitschrift sei seiner Zeit unter allen technischen Zeitschriften zum alleinigen Organ der Deutschen Bau ausstellung ernannt morden. Dem Verleger der »Deutschen Bau hütte- wurde für dieses Blatt die höchste Auszeichnung, die silberne Medaille, zucrkannt. Erhöhung der Zcitungspreise. — In Güstrow hat am 25. v. M. eine Versammlung der Verleger der größeren mecklenburgischen Zeitungen stattgefunden. Es wurde eine Er höhung der Abonnements- und Jnsertionsprcise beschlossen. Verlagsbuchhandlung Paul Parcy. — Die Verlags buchhandlung Paul Parey in Berlin ist von dem Leipziger Ver lagsbuchhändler Herrn Arthur Gcorgi, der dem verstorbenen Herrn l)r. Parey im Leben nahe gestanden und früher auch mehrere Jahre in seinem Geschäfte gearbeitet hat, mit allen Rechten und Pflichten käuflich erworben worden. Musterschutz in Oesterreich. — Der österreichische Handels- Minister hat eine Reform des in Oesterreich geltenden Muster schutzgesetzes eingeleitet und den Handels- und Gewerbekammern einen bezüglichen Gesetzentwurf zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf, der gegenwärtig in den Sitzungen der genannten Kammern vielfach den Gegenstand von Referaten bildet, weist viele nicht unbedeutende Fortschritte gegenüber dem bestehenden Gesetze auf, das seit mehr als vierzig Jahren in Kraft steht und den raschen Fortschritten der Industrie und des Gewerbes, dem Wechsel des Geschmacks, sowie den heutigen Bedürfnissen und Verhältnissen nicht mehr entspricht. Nach einer gedrängten Ileber- sicht, die die Wiener Zeitung über die hauptsächlichen Aendcrungen giebt, dehnt der neue Gesetzentwurf die Musterschutzdauer von 3 auf 15 Jahre aus und läßt die Uebertragbarkeit der Muster auch auf dritte Personen mittels Licenz zu. Das Mustcrregister führt in Zukunft statt der Handels- und Gewerbckammern das Patent amt in Wien, und dieses fungiert zugleich auch als Instanz für administrative Musterschutz-Angelegenheiten. Nachahmungen von Mustern und sonstige Eingriffe in die Rechte, die andere auf ein Muster besitzen, werden mit Geldstrafen von 500 bis 2000 Kronen, beziehungsweise mit Arrest von 1 bis 6 Monaten geahndet. Für derlei Strasfälle sind die Gerichte kompetent. Die Gebühren be tragen für das erste Triennium 5 Kronen und belaufen sich für die Dauer des Musterschutzes von 15 Jahren auf 75 Kronen. Ansichtspostkarten. — Ueber die ungeheure Menge der Ansichtspostkarten, die in der lebhaftesten Reisezeit zu befördern sind, giebt eine Zählung Aufschluß, von der die Leipziger Zeitung folgendes erfährt: Die Reichs-Postverwaltung hat in dem siebentägigen Zeit räume vom 9. August mittags bis 16. August mittags eine Zählung der abgelieferten Ansichtspostkarten vornehmen lassen, die das er staunliche Ergebnis von 10 128 569 Ansichtspostkarten zu Tage ge fördert hat. Es sind mithin im Durchschnitt täglich fast 14/2 Älillio- nen Ansichtskarten aufgeliefert worden. Die Gesamteinnahme für alle Karten betrug 483075^ 32 0), oder für den Tag 69010^76^. Unter den Karten befanden sich: 899 837 zu 2 (Ortspost), 8 378 140 zu 5 291 373 zu 10 H (Weltpost), die übrigen waren als Drucksache frankiert. Ueber 100 000 Karten wurden aufgegeben: in Berlin 960,5 Tausend, Dresden 267,9 Tausend, Hamburg 263,3 Tausend, Köln 157,7 Tausend, Leipzig 153,1 Tausend, Breslau 120,3 Tausend, Frankfurt a. M. 105,6 tausend, Hannover 105,5 Tausend. Von sächsischen Orten seien noch er wähnt: Chemnitz mit 51944 Stück, Schandau mit 22257, Oybin mit 9753. Von Wiesbaden gingen 65,7 Tausend Karten ab, von Heidelberg 57,8 Tausend, von Norderney 44,4 Tausend, vom Brocken 15,4 Tausend, von der Schneekoppe, der höchsten Post anstalt des Reiches, 10,2 Tausend. Von der Schneekoppe sind in dem siebentägigen Zeiträume überhaupt nur Ansichtskarten versandt worden. Nur 90 Postorte haben während der Ermitte lungstage keine einzige Ansichtskarte aufzuwcisen gehabt. Das Gewicht aller verschickten Ansichtskarten beläuft sich auf über 700 Centner. Russischer Sprachunterricht an den Gymnasien. — Die Meldung verschiedener Blätter von der beabsichtigten Ein führung des russischen Sprachunterrichts an den Gymnasien be stätigt sich, wie die Allgemeine Zeitung erfährt, insofern, als das bayerische Kultusministerium an einer central gelegenen Anstalt in München für Gymnasialschüler Unterricht in der russischen Sprache erteilen zu lassen beabsichtigt. Für diesen Unterricht ist Professor Max Ganter in Aussicht genommen. Bei dieser Neuerung kommt namentlich in Betracht, daß in Rußland eine sehr starke Nachfrage nach deutschen Technikern besteht. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Lrooüüaus' XataloA ausAsrväbltsr IVsrüs der auslünckisolisn Inttsratur. 22. ckabr^anA 1901. 2u belieben vou (Ula.tr kür Xukckruoü cksr versandenden Uirwa.) Lsarb. u. brsg. von 1. Lroetzüs. us' 8ortimsnt in Usipri^, Paris, lwndon. I»sx.-8°. 242 8. bmtbält: Ikranrösisoüs — linglissbe — Italisnisebs — 8paniseüs — portu^issisebs — Oüniseb-norvsßlsobs — 8oüvsdl8elis — linniseüs — Hisdsrländiseb-vläwisebe — Russisebe — ?ol- visobs — OnAarisebs — Rumänisebs — unck klsugriaobisobs Inttsratur. 8ebasksr, I)r. X., XirnASs vom Bild als V/andscbinneü. — Hebst einigen smpksblsndsn IVorten clor Lunstbandlun^ 6. X. vonHalsw in Lrswsn übsr ibr Xunstlazsr und ibrs Xin- rabmunAsn. 8". 8 8:. in Asprssstsw Omseblag. Weihnachtskatalog 1900 von G. A. von Halem in Bremen. 8". 48 S. auf imit. Büttenpapier, in illustr. Umschlag. Das lisobt. Rundsebau kür cksn dsutsobsn duristsnstand. UrsZ. von Or. 8s. 1b. 8osrg;s1 in IrsilassinA. Hannover, 8slrvinAscbe Verl a^sbu obbandlunZ. IV. dabrA. I4r. 21 u. 22, vom 10. u. 25. 8ovsmbsr 1900. 4". 8. 445—504 mit violon Lüobsr- bssprsobun^sn. I-s Louguinists Osnsvois. OatalvAus dir. 2 äs iivrss d'oooasion sn vsnts ä la Inbrairis X. dullisn ä. Osnsvs. 8". 32 8. 1405 kirn. Neinorial äs In librairis kra.nys.iss. üsvus bsbäomackairs ckss Uvrss. 8owmairss ckss rsvuss importantes. 8owsnelaturs ckss nouveaut.es krauyaisss st etravAerss. Verlag von II. Ue 8ouckier in Paris. VII. annes, 80. 44—48, 8ovsmbrs 1900. 4". 8. 581—640. Oeutsoks 1uristsn-2situng. Ilrs^. v. p. Uabanä, N. 8tonglsin, 8. 8taub. lckit lnttsraturübsrsiobt, initxstsilt von ?rok. Ilr. 8ebulr, Obsrbibliotbsüar beim ksiobsAgriebt. ösrlin, Verlag von Otto liebmann. V. .labr^anA. 8r. 22, 15. diovswber 1900. Pol. 8. 465—484 mit Inssratsn-Xnbanx. sp.ntbält u. a. einen Xuksatr von prok. llirlr wsxsr, Os^sn ckis 8trakbarüsit von kabrlassi^sn Ilrbsberrsobtsverlstrungen.s Usckioinas novitatss. Neäieinisobsr Vorsi^er, brsA. von Uran r Uistroieer in lübivASn. XIV. ckabrK. 1900, 8r. 12, Dsesmbsr. XataloA 8r. 296. 8". 8. 339—362. 625 kirn, nebst Xnroi^sn. dlsäsrlancksobe UibUoArapbie. lasst van nisurv versobsnsn bosksn, lraartso, sor. leiden, IV. 8istbokk. 1900, dir. 11, 30. 80- vembsr 1900. ^r. 8". 8. 85—96. (Sprechsaal.) Verpflichtung zur Abbestellung von Zeitungs- Abonnements. lieber die Verpflichtung der Zeitungsabonnenten, nicht mehr gewünschte Abonnements in ordnungsmäßiger Weise abzubestellen, erließ die Civilkammer in Frankfurt a/M. nach Zeitungsberichten ein bemerkenswertes Urteil: »Ein dortiger Bürger abonnierte für ein Jahr auf eine Zeitung und erhielt sie auch zugeschickt. Nachdem er das Blatt brieflich abbestellt hatte, erhielt er es dennoch weiter zugesandt. Obgleich der Empfänger der Zeitung behauptete, die Abbestellung brieflich eingcsandt zu haben, wurde doch das Abonnement ein geklagt, indem Kläger behauptete, der die Abbestellung enthaltende Brief sei nicht angekommen; im Zeitungsverkehr sei es allgemein üblich, die Zeitung weiter zuzuschicken, falls eine Abbestellung nicht erfolge. Das Urteil sagt u. a.: -Treue und Glauben im Ge schäftsverkehr verlangen, daß der Abonnent dem Mitkontrahenten nach Ablauf der Abonnementszeit in irgend einer Weise zu er kennen giebt, er verzichte auf die Zusendung, sei es durch Ver weigerung der Annahme, sei cs durch Benachrichtigung oder sonstwie. Wenn auch durch Eid feststeht, daß der Beklagte vor dem 1. Oktober an die Zeitungsexpedition geschrieben hat, er bestelle das Blatt ab, so ist nicht dargethan, daß dieser Brief auch ange langt ist. Seine Verpflichtung war, dem Mitkontrahentcn Kunde von seinem Willen zu geben und sich hierzu des geeigneten Mittels zu bedienen. Der gewöhnliche Brief ist jedenfalls kein genügendes Mittel hierzu, da immerhin mit der Möglichkeit des Verlustes zu rechnen ist. Hiernach war der Kläger berechtigt, anzunehmen, der Beklagte sei mit der weiteren Zusendung einverstanden gewesen.- Demnach wurde der Beklagte zur Zahlung des Abonnements und der Kosten verurteilt. In einer gegenwärtig schwebenden Streitsache wäre es sehr erwünscht, den genauen Tenor dieses Erkenntnisses vorzulegen. Ist vielleicht einem der Leser bekannt, welche Zeitung der vor stehend geschilderte Fall betroffen hat, oder wäre es möglich, das Erkenntnis i» extenso der Redaktion d. Bl. zur Verfügung zu stellend VI. 1S9Ü SiibünütibstchjWtk Jahrgang.
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