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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1901
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- Deutsch
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16, 19. Januar 1901. Nichtamtlicher Teil. — Sprechfaul. 575 Markenschutz in Argentinien. — Von den gesetzgebenden Körperschaften der argentinischen Republik ist unter dem 14. No vember 1900 ein neues Markenschutzgesetz beschlossen worden, das unter dem 23. November 1900 verkündet worden ist. Für deutsche Gewerbetreibende ist besonders wichtig der Ar tikel 68 dieses Gesetzes, der im französischen Text folgende Fassung hat: ^ ^ ^ ^ j.- ^ ju8tiÜ6i- gu6 la. wa.rgu6 lui a-vait etö eoveoäoo a-ntöriouremout pa.r Hiernach genießen ausländische Marken ein Vorzugsrecht vor den innerhalb vier Monaten nach der Verkündung des Gesetzes eingetragenen, gleichen oder ähnlichen Marken, sofern sie innerhalb dieser Frist, also vor dem 23. März 1901 angemeldet werden. Dieses Recht ist ferner an die Voraussetzung geknüpft, daß die Marken im Ursprungslande früher eingetragen und dort vor dem fertigungen, in welcher gesagt wird, für welche Klasse von Waren die Marke dienen soll und ob sie als Fabrik-, Handels- oder als landwirtschaftliche Marke verwendet werden sgll; o) die Quittung der General-Staatskasse über die Zahlung der Anmeldegebühr (50 Piaster); ä) eine Vollmacht, in gesetzlicher Form ausgestellt, für den Vertreter; 6) falls die Marke den Namen oder die Gesichtszüge einer Person darstellt, die Einwilligungserklärung dieser Person oder Zu bemerken ist noch, daß die unter der Herrschaft der früheren Bestimmungen eingetragenen Marken für den Rest der laufenden Schutzfrist in Kraft bleiben. (Reichs-Anzeiger.) Eine neue Dichtung des Papstes. — Papst Leo XIll. hat Tage durch den »Osservatore Romano- veröffentlichen lassen. Die Vossische Zeitung bringt eine deutsche Uebersetzung dieses Gedichts. Der Grundton der Dichtung ist klagend, und die Beurteilung, die das 19. Jahrhundert von Leo XIII. erfährt, ist eine herbe. Der Papst beklagt die Knechtung des geheiligten Sitzes der Päpste, wendet sich zürnend gegen wissenschaftliche Lehrsätze des Jahr hunderts, erwähnt die Zeichen wiedererwachenden frommen Eifers und bittet Gott um Frieden der Völker unter dem Segen des einzigen Christenglaubens. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Lilüiotlwea. püilolo^iea. elassiea.. I. drioelÜZelw unck röwwelio lHa/8^ 8^^3? 8. 1235 Xrv.^^ ^ ^ ä6r86ll)6n k'irwa.. 8". 55 8. Rr. 1238-1976. notariell 8eüöniv»ll in ^lälwtor i/>V. 8^ 82 8. Nr. 6122 -9280. Verein Dresdner Buchhändler. — Die Hauptversammlung des Vereins Dresdner Buchhändler wird am Montag den 28. Januar, abends 8 Uhr. in Kneist's Restaurant, Brüdergasse 2, stattfinden (vgl. die Anzeige im amtlichen Teil). -Lotharingia-, Verein jüngerer Buchhändler in Metz. — Zur nachträglichen Weihnachtsfeier hatten sich am Sonnabend den 5. Januar die Mitglieder der -Lotharingia- in Metz in ihrem Vereinszimmer im -Alten Römer« vereinigt. Nach dem Vortrage eines stimmungsvollen Weihnachtsmarsches der neuen Singerschen Hauskapelle eröffnete der stellvertretende Vorsitzende, Herr Magnus Will, den Abend mit einer kleinen An sprache, in der er mit warmen Worten der Bedeutung des Weihnachtsfestes und des Tannenbaums gedachte. Nun folgte Nummer auf Nummer des überaus reichhaltigen Programms, das u. a. zwei Lieder für Bariton (Kollege Meintzschel), mehrere Klavier- und Violin-Vorträge (Kollege Singer), ein Zither- Duett (der Herren Meyer und Franck), sowie gemeinsame Gesänge aufwies. Aber auch für die üblichen -Ueberraschungen- wurde gesorgt. Als Kollege Will am Schlüsse seines humo ristischen Vortrages: -Das Lied vom Ballen- anlangte, brachte ein Eilgut - Fuhrknecht drei regelrechte, in Leinen eingenähte Leipziger Bücherballen, die sofort ausgepackt wurden. Etwa ein halbes Hundert Kästchen und Pakete in allen möglichen Größen und Formaten, allerhand Fest- und Ulkgeschenkc ent haltend, wurden mit gespannter Aufmerksamkeit geöffnet und riefen mit ihren humorvollen Beischriften stürmische Heiterkeit her vor. Ein jedes Mitglied wurde vom Weihnachtsmann mit mehr oder weniger zahlreichen scherzhaften Gaben neben dem eigentlichen Weihnachtsgeschenk bedacht. Gegen Schluß des offiziellen Teiles wurde die recht witzige und elegant ausgestattete Kneip- und Sprechsaal Ostermetz-Remittenden betreffend. Die herannahende Oster- und Nemittendenzeit giebt einer großen Verlagshandlung, die ihre Remittenden in Leipzig aus packen läßt, Veranlassung, den Herren Sortimentern eine recht dringende Bitte ans Herz zu legen. Eine nicht geringe Anzahl der Herren Sortimenter haben die Gewohnheit, ihre umfangreichen Remittenden-Sendungen für die größeren Verleger in zwei oder noch mehr Pakete zu packen, ohne dabei zu bedenken, welchen Schmerzensruf sie damit dem ohnehin schon geplagten Remittenden-Auspacker entlocken. Gewöhnlich wird dann nur auf das eine Paket die Original-Faktur auf gebunden und das andere einfach mit Blaustift an den Verleger überschrieben, vielfach sogar, ohne nur eine Spur des Absenders aus dem zweiten Pakete zu vermerken. Kommt nun das Paket mit der Originalfaktur in die Hände des Auspackers, und hat er es mühsam ausgepackt und sortiert, so merkt er beim Abstreichen des vierten bis fünften Postens zu seinem Schrecken, daß ein großer Teil an der Sendung fehlt. Was bleibt ihm nun weiter übrig, als entweder das Paket wieder einzupacken und einstweilen zurückzustellen oder den großen Berg der eingehenden Remittenden-Ballen durchzuwühlen. Ist nun das zweite Paket gar noch ohne Bezeichnung des Absenders, so ist es vor der^Hand gar nicht zu ermitteln, und es entstehen hieraus Es ist somit von ungemein praktischem Wert, wenn die Re mittenden für einen Verleger möglichst zu einem Paket (bezw. Ballen oder Kiste) vereinigt werden. Läßt sich das Packen in zwei oder mehr Pakete aber durchaus nicht umgehen, so ist die Bei fügung einer Jnterimsfaktur für das zweite und folgende Paket, sowie eine entsprechende Notiz auf der Hauptsaktur un bedingt erforderlich. Möchten die Herren Sortimenter diese Bitte doch allerorten beherzigen! k. Verweigerte Annahme wegen Irrtums bei Bestellung. Die Firma E. LJ. Bumpus in London, 350 Oxford Street, Hofbuchhändler Ihrer Majestät der Königin von England, bestellte bei uns am 20. September v. I. ein botanisches Werk zu dem von uns angezeigten Katalogpreise von 225 Nach etwa drei Wochen empfingen wir das Werk von der Firma zurück nebst einem gleichzeitigen Schreiben, daß sie sich mit der Bestellung geirrt hätte und sich daher veranlaßt sähe, uns die Bücher zurück- Verfügung. Die Herren Bumpus, Hofbuchhändler, hielten es jedoch nicht für nötig, auf unsere verschiedenen Zuschriften zu antworten^ ^ 77'
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