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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1924
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- 1924-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1924
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- Deutsch
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gemeinschaft vierteyährlich Abonnementsbeiträge im voraus in Höhe von 3.6V Mk., 7.— Mk. und 10.20 Mk. entrichten und dafür aus der Zahl der von der Buchgcmeinschaft verlegten Werke vierteljährlich ein, zwei oder drei Stück beziehen können. Aus drücklich wird hcrvorgehoben, das; diese Billigkeit der Preise be sonders durch Ausschaltung des regulären Buchhandels bewirkt werde. Zu diesem Organisationsplan sei zunächst sestgestellt, daß die Idee der Buch-Gemeinschaft durchaus nicht neu ist. Schon seit vielen Jahren verfolgt die Vereinigung der Bücherfreunde in Berlin die gleichen Ziele. Es besteht noch eine Reihe ähnlicher Unternehmen, die allerdings ihre Werbung nicht in gleicher Weise mit Schlagwörtern und Angriffen auf den regulären Buchhandel betreiben. Wenn diesen Bestrebungen gewisse Grenzen in ihrer Ent faltung erwachsen, die sich auch für die Buch-Gemeinschaft noch Herausstellen werden, so liegt der Grund hierfür in der Be schränkung auf die Herausgabe von Werken, die nur zu einem kleinen Teil Neuerscheinungen sind. Auch die Buch-Gemein schaft wird mit Rücksicht auf die von ihr angestrebte Billigkeit davon absehen müssen, eine größere Anzahl von Neuausgaben zu veranstalten, weil bei diesen die Herstellungskosten mit dem Honorar des Verfassers belastet werden müssen. Die Abonnen ten aber legen ihr Geld für die Anschaffung solcher Bücher an, die sie vielleicht weniger notwendig brauchen als andere Ver lagserscheinungen, die von der Buch-Gemeinschaft nicht verlegt werden. Auch ist die Frage am Platze, ob denn tatsächlich die Ver wirklichung des Planes der Buch-Gemeinschaft eine wesentliche Verbilligung bringt. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, daß das Angebot tatsächlich preiswert ist, vorausgesetzt, daß die in den Prospekten enthaltenen Angaben über die Qualität der von der Buch-Gemeinschaft verlegten Werke zutreffen, was noch nachAipriifen sein wird. Müssen aber Werke, die für die weniger kaufkräftigen Schichten der Be völkerung bestimmt sind, in Halbleder gebunden sein? Unseres Erachtens tut der Leinenband die gleichen guten Dienste, und da kann der reguläre Buchhandel mit einer Vielzahl der von der Buch-Gemeinschaft veranstalteten Ausgaben aufwarten, die nicht teurer, vielfach sogar billiger sind. Es darf auch nicht übersehen werden, daß insofern ein ver teuerndes Moment für den Bezug bei der Buch-Gemeinschaft vorliegt, als der Abonnent den vollen Betrag sofort bei Ein tritt in die Gesellschaft im voraus entrichten mutz. Zahlt beispielsweise der Beamte ein volles Jahr nach der höchsten Klasse voraus, wie es in einem der Prospekte als wünschens wert bezeichnet wird, so ergibt sich bei den heutigen hohen Zin sen für dargeliehenes Geld ein weit höherer Betrag als nur 40,80 Mk. In einigen der an uns gelangten Zuschriften kommt zum Ausdruck, daß der eigentliche Zweck der neuen Gründung nur darauf gerichtet sei, einer notleidenden Druckerei Aufträge zu verschaffen und sie vor der Geschäftsaufsicht oder dem völligen Niederbruch zu bewahren. Wir lassen das dahingestellt. Fest steht aber, datz der in den zahlreichen Propagandaschriften zur Schau getragene Idealismus kein unbegrenzter ist und datz es ein leichter ist, solche Tendenzen mit fremdem Geld zu prokla mieren, während der private Unternehmer seine eigene Haut zu Markte tragen muß. Es könnte zum Beweis für die Uneigennützigkeit der die Buch-Gemeinschast leitenden Männer auch auf die an die Mit glieder zur Versendung kommende Zeitung, das sogenannte Zeitungsbuch, und die Veranstaltung von Vorträgen hinge wiesen werden, deren Kosten ebenfalls aus den Erträgnissen der Mitgliederbeiträge bestritten werden. Auf diesem Gebiet leistet aber der Buchhandel zweifellos ungleich mehr. Er verbreitet eine große Zahl von Werbeschriften — auch das Zeitungsbuch ist nur als heimliche Werbeschrift anzusehen —, die nicht nur inhalt lich besser sind als das Zeitungsbuch, sondern die vor allen Din gen zumeist kostenlos vom Sortiment an die Kundschaft verteilt werden. Es sei hier nur als ein Beispiel für viele die von der Wcrbestcllc des Börsenvcreins hcrausgcgebenc Zeitschrift -Nimm und lies-- erwähnt. Vorträge über gute Bücher und über die Erziehung zum guten Buch werden schon seit langer Zeit aller orts vom Sortiment und Verlag veranstaltet. Die Werbcstellc des Börsenvereins vermittelt über ganz Deutschland und das deutschsprachige Ausland eine große Anzahl von Vortragenden auf allen Gebieten der Literatur, deren Namen den besten Klang haben. Was also in den Werbemitteln der Buch-Gemeinschaft mit tönenden Worten als neuer Weg zum Buch gefeiert wird, ist tatsächlich in mehr als nur einer Richtung ein solcher nicht. Wir würden es auch nicht für nötig halten, uns mit den Verheißungen der Buch-Gemeinschast kritisch zu befassen, und könnten deren Erfüllung oder Nichterfüllung ruhig der Zukunst überlassen, wenn nicht ein Vorgang ganz ungewöhn licher Art bei ihren Werbemaßnahmen den schärf st en Protest des gesamten deutschen Buch handels heraussorderte. In der bereits erwähnten Denkschrift heißt es: »An der Schaffung und Verteilung bzw. Auswertung des Buchgutes sind zu beteiligen: 1. das Reichsministerium des Innern, das Reichswirt schaftsministerium, der Reichswirtschaftsrat; 2. die- Wirtschafts-, Kultus- und Wohlfahrtsämter der - Länder; 3. die Zentralstellen aller dem Gemeinwohl dienenden Genossenschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Verbände, ihre Einrichtungen und Ver anstaltungen: Geschäftsstellen der Volkshäuser, Ge werkschaftshäuser, Krüppelheime, Blindenheime, Le digenheime, Altersheime, Abendheime, Asyle für Ob dachlose, Kindergärten, Jugendheime, Ferienkolo nien, Ferien-Wanderungen, Jugendherbergen, Volks und Jugendspiele, Herbergen, Volksvorlesungen, Volkshochschulen, Akademien, Universitäten, Fach kurse, Theater, Museen, Büchereien, Schristenausstel- lungen, Schrifttum, Lesehallen, Vorräume bei Ärzten; Lichtbild-, Lichtspiel« und Radio-Veranstaltungen; Lauben- und Landsiedlungen--. Tatsächlich hat sich das an erster Stelle genannte Reichs ministerium des Innern zu dieser »Auswertung« bereit finden lassen und ein Rundschreiben an sämtliche Herren Reichsmini ster, preußische Minister und die Regierungen der Länder zur Versendung gebracht, das wir zur Charakterisierung des Vor ganges vollinhaltlich als Anlage beifügen. Nicht genug damit, daß es tatsächlich allen genannten Stellen zugegangen ist, es wird — sicherlich doch nicht ohne Einwilligung des am Kopfe angeführten Spezialbüros — von der Buch-Gemein schaft selb st allen Werbezuschriften an Privat personen beigefügt und findet so tausendfache Verbreitung. Ein nach unseren Erfahrungen bisher noch nie dagewesener uyd in seiner Art unerhörter Vorgang! Zieht man in Betracht, welchen Einfluß die Stellungnahme einer Spitzenbehörde auf die Beamtenschaft ausübt, so läßt sich die Auswirkung der Empfehlung des Beitritts an die Beamten schaft leicht beurteilen. Und wann ist bisher jemals seitens einer Reichsbehörde an andere, insbesondere an die untergeord neten amtlichen Stellen die Aufforderung ergangen, in der Schule zum Beitritt in eine Gesellschaft mit beschränkter Haf tung zu werben? Wir fragen: Wo nimmt der Leiter des Spezialbüros im Reichsministerium des Innern die Kompetenz zu einem solchen Vorgehen her? Ist es mit seiner Amtspflicht vereinbar, sich für ein privates Unternehmen in der Weise, wie es hier geschieht, einzusetzen? Erfolgt eine derartige Handlungsweise mit Ge nehmigung des Herrn Reichsministers des Innern? Es kann bet der Eigenart und Neuheit dieser Ausübung amtlicher Machtbefugnisse nicht wundernehmen, wenn vielfach die Auffassung zutage tritt, in der Buch-Gemeinschaft sei staat-
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