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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1877
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1877
- Sprache
- Deutsch
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2S4, 8. October. Nichtamtlicher Theil. 384S Nichtamtlicher Theil. Vorschläge zu Reformen im Buchhandel. VII») Von Herrn F. I. Frommann in Jena wurde uns folgendes an ihn eingesandte Schreiben zum Abdruck überlassen: Hochgeehrter Herr! Obgleich noch nicht zum Kreise der selb ständigen Herren Collegen gehörend, glaube ich doch mir erlauben zu dürfen, auch meine unmaßgebliche Meinung über die von Ihnen in dankenswerthestcr Weise gebrachten Vorschläge zur Resorm des deutschen Buchhandels zu äußern. Es ist vorzüglich der Punkt I., der von Seiten des Sortimen ters auf den lebhaftesten Widerspruch stößt, und wie auch ich über zeugt bin, wohl nicht mit Unrecht. Das alljährliche Umwersen und Ncn-Ordnen des Lagers ist — ich glaube mit dieser Behauptung kaum zu weit zu gehen — die jedem Buchhändler unangenehmste Beschäftigung im ganzen Jahre, sei er nun Prinzipal, Gehilse oder Lehrling. Und bis jetzt ist es ja doch in den meisten Handlungen Usus, das Lager nach den Wissenschaften geordnet zu haben, und nur zur Zeit der Remission in das Alphabet der Verleger zu bringen. Bei halbjährlicher Rechnung nun würde dasselbe wcnigstensdie Hälfte des Jahres in der letzteren Ordnung bleiben müssen, d. h. sich in einem provisorischen Zustand befinden. Vielleicht würde gar mancher Besitzer einer größeren Handlung (und von diesen muß doch wohl vorzugsweise gesprochen werden) es vorziehen, dasselbe überhaupt in dieser Ausstellung zu belassen. Von einigen (namentlich Wiener) Firmen ist mir dies schon jetzt bekannt, und wäre es sicher dankens- werth, wenn man sich über das Praktische oder Nichtpraktische dieser Einrichtung äußern wollte. Meinerseits muß ich gestehen, daß ich die Ordnung eines Lagers nach den Wissenschaften entschieden für das Vortheilhastere halte, bemerke jedoch, bisher noch in keinem Ge schäft gearbeitet zu haben, in dem ich es anders gefunden hätte, ich darf und kann mir hierüber also kein Urtheil erlauben. Daß ferner halbjährliches Remittiren und Disponiren nicht heißt: die ganze bisherige Remissionsarbeit, anstatt wie früher aus ei» Mal, jetzt in derselben Zeit, jedoch in zwei Abheilungen getheilt, zu erledigen, ist ersichtlich. Das ganze feste Lager liefe zwei Mal all jährlich durch die Hände des Sortimenters, und anstatt die lang wierigen Arbeiten zu verringern, würden dieselben in dieser Hin sicht noch säst um das Doppelte vermehrt. — Daß eine Remission zur Neujahrszcit zur Unmöglichkeit gehört, wissen Sie selbst, und müßten also sür den Fall der Annahme Ihres diesbezüglichen Vor schlages wenigstens die Termine zur Remission auf April und October verlegt werden. Wäre dies aber eingcsührt, so kämen die Novi täten der stillen Sommerzeit, die sich wohl überall gleich äußert, sehr schlecht weg. So erlaube ich mir nun die Anfrage zu stellen: Dürste cs sich nicht vielleicht empfehlen, daß, wenn der Verleger durchaus vor Ab lauf eines Jahres bezahlt werden muß, er im Juli jeden Jahres einer jeden Handlung einen Auszug über die im ersten Semester von derselbe» sest bezogenen Artikel sendet, der Sortimenter dagegen verpflichtet ist, den sich hieraus ergebenden Betrag an einem festzu setzenden Termin (also vielleicht 1. oder IS. October) durch den Commissionär anweisen zn lassen? So hätte der Verleger seinen Vortheil und dem Sortimenter wäre die zeitraubende Wiederholung der Remissionsarbeiten erspart; abgesehen davon, daß er nicht auch die Novitäten, die in Jahresrechnnng zn liefern er vielfach gezwungen ist, schon lange vorher zn bezahlen hat, ehe er seinerseits an ein Bc- zahltwerden nur denken kann. In diesem Falle der Abrechnung wäre der Verleger wohl auch im Stande, einigermaßen günstigere ^ ») VI. S. Nr. 21s. Bedingungen bei Bezug in feste Rechnung zu stellen; ob er als dann wieder besondere Vortheile bei Baarbczug gewähren wollte, — nun das müßte jedem einzelnen anheimgestellt sein; sicher aber glaube ich, daß durch diese Maßregel die Zahl der Baarpackete mm ein Beträchtliches vermindert werden würde. Auf Punkt II. und III. einzugehen, habe ich keine Veranlassung, zumal man sich zu deren Annahme ja fast einstimmig entschließen dürste rc. re. Neuchütel, 25. September 1877. G. H. MiSrcllcn. Herr R. Streller in Leipzig, dessen geschäftliche Mani pulationen bereits früher Anlaß zn gegründeten Beschwerden im Börsenblatt gegeben, welche mich schon damals zu der Anzeige ver- anlaßten, daß ich ihm meinen Verlag weder in Rechnung noch gegen baar liefern werde, hat vor einiger Zeit hiesigen Buchbindern per sönlich die Offerte gemacht, ihnen sämmtliche Netto-Artikel mit 20U und die Ord.-Arlikel mit 25U Rabatt zu liefern, da er sich mit einem Nutzen von SU begnüge, welcher Betrag für die hiesigen Sortimenter durch Fracht und Emballage vollständig, oder doch nahezu vollständig absorbirt wird. Da Hr. Streller meinen Verlag nicht von mir erlangen konnte, hat Hr. L. Staackmann sich leider dazu hergegebcn, denselben für jenen Herrn in eigenem Namen zu verlangen, was in Zukunst völlig erfolglos bleiben wird. — Ich theile diese Thatsachen dem gesummten Buchhandel mit und stelle es dem Verlagsbuchhandel, sowie den Leipziger Herren Collegen anheim, ob sie durch fernere Unterstützung solch gefährlichen Treibens zum Ruin des gesummten Sortimentsbuchhandels bei tragen wollen. Gießen, im September 1877. I. Ricker. Entgegnung. — Der von Herrn I. Ricker angezogene Gieße- ner Buchbinder arbeitet seit ca. 2 Jahren mit mir. Der Sohn hat die vom Vater vor mindestens SO Jahren geschaffene Anlage für den Buchhandel erweitert und zu diesem Zwecke meine Vermittelung nachgesucht. Ehe meine Lieferungen begannen, richtete ich an Hrn. Ricker eine Anfrage rücksichtlich der Solvenz des Betreffenden. Hr. Ricker schrieb damals wörtlichund eigenhändig: „Herr... ist einer der solidesten und zahlungsfähigsten Buchbinder Deutschlands und kann demselben unbedenklich jeder Credit bewilligt werden." Ich glaube mit Recht keinen Anstand genommen zu haben, einem von guter Seite so hochbelobtcn Manne die Hand geboten zu haben. Mit Eröffnung des Verkehrs zwischen jenem und mir begann eine schrittweise Ab lösung von der Firma Ricker, die dieser nicht verborgen blieb. Die beginnende Verfeindung wurde seitens derselben durch Entziehung der Buchbinderarbeit eröffnet und durch die Weigerung, den eigenen Verlag mit mehr als IOU abzugeben, fortgesetzt. So trat der Fall ein, daß die denuncirte Lieferung gleichfalls bei mir bestellt wurde, die einzige übrigens, die aus dem Verlage der Firma Ricker meine Casse passirt hat. Die gefürchteten SU sind nicht meine Er findung. Dieselben wurden der Commissionspraxis entnommen und meines Wissens zuerst durch R. Giegler in die verklagte Rich tung des Buchhandels eingeführt. Hierauf folgte Fr. Schneider, der indeß die von Giegler in Ansatz gebrachte Emballage fallen ließ. Dann erst trat meine Wenigkeit in die Arena. Ich vertrete, je nachdem die concurrircnden Offerten abzuwchren sind, beide Gattungen, ziehe aber, wenn sonst angängig, SU mit Emballagebelastung vor. Die genannten drei Firmen haben in den letzten beiden Jahren weitere Nachtreter gesunden, die selbst vor der bescheidenen Forderung von 2 und SU Aufschlag nicht zurückschrecken. Man sagt jedoch, daß zur Verbesserung dieses L20*
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