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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1897
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- 02.02.1897
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- Deutsch
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854 Nichtamtlicher Teil. 26/ 2. Februar 1897. Herrn Herrn. Graf (Koeßling'sche Buchhandlung) Herr Paul Beyer als Mitglied des Ausschusses gewählt. Jahresbericht des Handels- und Verkehrsausschusses 1896, erstattet von dessen Vorsitzendem Herrn A. Rost. Der Handels- und Verkehrs-Ausschuß hat im Jahre 1896 teils in mündlicher Verhandlung, teils durch Umlauf neben Gegen ständen von geringerer Bedeutung die folgenden behandelt und zur Beschlußfassung des Vorstandes vorbereitet. 1) Als ein Nest aus dem Vorjahre ward die Gewerbeordnung, deren Acnderung im Reichstage bevorstand, nochmals zur Erörterung herangezogen. Der Ausschuß empfahl dem Vor stande die Absendung einer Eingabe an das Königl. Sächsische Ministerium des Innern in Dresden, in welcher nochmals auch unsererseits auf die für den Buchhandel in Betracht kommenden gewerblichen Gesichtspunkte hingewiesen werde; mit Genugthuung ist hervorzuheben, daß die wiederholten Bemühungen nicht umsonst gewesen sind und der Reichstag das Gesetz in einer für den Buchhandel günstigen Fassung angenommen hat. 2) Bei der Herstellung des Abschnittes über den Buchhandel in dem Berichte der Handelskammer für 1895 wurde der Schrift führer wiederum von mehreren Mitgliedern des Ausschusses unterstützt; es wäre erwünscht, Anregungen und Mitteilungen zu dieser Arbeit noch aus weiteren Kreisen der VereinSnnt- glieder zu erlangen, von einzelnen geschieht dies schon jetzt in dankenswertester Weise. Eine etwa an Sie gelangende Umfrage sei bereits an dieser Stelle einer freundlichen Auf nahme empfohlen. 3) Solche Umfragen über geschäftliche Verhältnisse und Wahr nehmungen, die der Einzelne vielleicht mitunter als eine Be lästigung empfindet, haben doch, wenn sie sachgemäß beant- wartet und die Antworten demgemäß verwertet werden, einen nicht zu unterschätzenden Wert für die Gesamtheit des Han dels bczw. unseres Berufs. Der Handels- und Verkehrs- Ausschuß hat sich daher auch nicht gescheut, der schwierigen Frage der statistischen Wertmessung der vuchhändlerischen Ware auf diese Weise näher zu kommen, er har wiederholt darüber eingehend verhandelt, und aus seinen Beratungen ist die Um frage hervorgegangen, die im November v. I. einem großen Teile der Vereinsmitglieder zugegangen ist. Es wäre sehr erwünscht, wenn sich eine vielseitigere Beteiligung bei Be handlung dieser gewiß schwierigen Sache zeigte. Eine ziem liche Anzahl von Mitteilungen ist immerhin zurückgelangt mit teilweise sehr exakten Ausführungen; allen Beteiligten sei mit bestem Dank die fernere aufmerksame Beobachtung dieser Sache an's Herz gelegt. 4) Mehrfach hatte der Ausschuß sich mit den Verhältnissen der Gehilfenschaft zu beschäftigen: Zunächst mar cs da ein Gesetzentwurf über die Verhältnisse der in Ladengeschäften Angestellten, über den auf Veranlassung der Handelskammer in Beratung getreten wurde. Die darin ausgesprochenen Be schränkungen der Geschäftssrciheit konnten nicht gutgeheißen werden, wenn auch anerkannt werden mußte, daß unter gegenwärtigen Vertzältnissen namentlich jugendliche Ange stellte einer nicht zu billigenden Ausnutzung ihrer Arbeits kraft zuweilen ausgesetzt find. Der vorgelcgte Gesetzentwurf schien nicht genügend durchgearbeitet, um als wohldurch dachte Lösung schwebender Fragen gelten zu können. 5) Auf eine anderweite, von der Handelskammer an den Ver ein gelangte und dem Ausschuß zur Betrachtung übergebene Anfrage betr. Errichtung von Sondergerichlcn für Streitig keiten, die aus dem kaufmännischen Anstellungsverhältnis entstehen, wurde eine solche Einrichtung aus sozialpolitische» Rücksichten zwar befürwortet, doch zugleich bemerkt, daß im Buchhandel ein Bedürfnis dajür nicht empfunden würde. 6) Die Frage der Verpflichtung der Prinzipale zur Erteilung von Zeugnissen an Handlungsgehilfen wurde gemeinsam mit dem Wohlfahrts-Ausschuß besprochen; ein vom Schriftführer des Handels- und Verkehrs-Ausschusses darüber eingefordertcs Gutachten ist in den -Nachrichten aus dem Buchhandel» ab gedruckt worden. Die darin ausgesprochenen Wünsche haben inzwischen in dem Entwürfe zu einem neuen Handelsgesetz buche Berücksichtigung gefunden 7) Schließlich beschäftigte sich der Ausschuß auch mit dem Ent wurf eines neuen Handelsgesetzbuches. Er reichte ein aus führliches Gutachten über die handelsrechtliche Bedeutung der Gebräuche des Buchhandels an den Vorstand ein. Nachdem die Handelskammer dieses ihr überwiesene Gutachten unbe rücksichtigt gelassen, regte der Ausschuß ein weiteres Vorgehen an, und der Vorstand beschloß daraufhin, das gleiche Gut achten mit einigen Zusätzen an das Königlich Sächsische Ministerium des Innern zur Berücksichtigung einzureichen. Die Frage der Lehrlingsprüsung übernahm der Wohl fahrts-Ausschuß zur Erledigung. Neben/diesen Gegenständen, mit denen sich selbständige Ausschüsse besaht haben, haben wir Ihnen noch seitens des Vorstandes darüber zu berichten, daß er dem Plane einer Paketbestellanstalt als eines Seitenstückes zur Bestell anstalt für Buchhändlerpapiere erneute Beachtung ge schenkt hat. Im Jahre 1846 ist der Gedanke von Friedrich Fleischer, dem wir unsere Bestellanstalt verdanken, angeregt worden. Nach Verhandlung im Jahre 1848 erfolgte im Herbst 1849 die Antwort der Deputierten, daß man es gern sehen würde, wenn Fleischer die Sache in die Hand nähme, man selbst hielt sich in jenem Rückschrittsjahre zurück. Im Jahre 1886 ist von seiten des zwei Jahre zuvor begründeten Vereins Leipziger Kommissionäre ein derartiger Plan von neuem auf gebracht worden. Die Baupläne liegen vor, doch wurde das Gebot auf den in Aussicht genommenen Platz in der Stephan- strahe überboten, die mit Eifer aufgenommene Sache geriet ins Stocken. Unter diesen Umständen fanden plötzliche Vor stöße, die in den Jahren 1889 und 1892 von Einzelnen ohne genügende Grundlage unternommen wurden, keine Beachtung, doch hat der Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariats buchhandlungen den Gedanken in einem Rundschreiben befür wortet, und im Vorstandszimmcr unsers Vereins trat am 12. Juli 1894 eine freie Versammlung von Verlegern zu sammen, die sich grundsätzlich für den Plan aussprach. Im Herbste desselben Jahres beschloß der Centralverein für das gesamte Buchgewerbe den Bau eines deutschen Buchgewerbehauses, dessen Ausführung gegen Ostern 1896 gesichert wurde. Die bisherige Hauptschwierigkeit der Be schaffung großer Räume wurde durch das Anerbieten des Centraloereins, ein Untergeschoß für einen solchen Zweck her zurichten und mietweise für eine Paketanstalt abzulassen, beseiligt. Ihr Vorstand beschloß deshalb einstimmig, Herrn von Biedermann die Prüfung dieser Angelegenheit zu über tragen. Auf ein zu Weihnachten im Aufträge des Vorstandes von ihm versandtes Rundschreiben sind 130 Antworten ein gegangen, von denen sich 124 zustimmend erklärten, die 6 ablehnenden sind nicht grundsätzlich verneinend. Die letzte Hauptversammlung des Kommissionärvereins hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt und zur näheren Erörterung einen Ausschuß, bestehend aus den Herren Rudolf Winkler in Fa. K. F. Koehler, Johannes Ziegler in Fa. F. Volckmar und Oskar v. Hase in Fa. Breitkopf L Härtel, ernannt. Wir erachten den Plan, bei der sich bietenden Gelegenheit, un mittelbar der Bestellanstalt für Buchhändlerpapiere gegen über und ganz je nach den sich ergebenden Bedürfnissen Räume zu erhalten, für beachtenswert, da nach dem Ergebnis der Anfrage ein nicht unbeträchtlicher Teil unserer Mitglieder ein gemeinsames Verkehrsinteresse darin erblickt. Da jedoch vielleicht nicht die Allgemeinheit ein Interesse daran nimmt, so erachten wir die Drangabe von Vereinsmitteln nicht für angezeigt, sondern eine Umlage unter den Beteiligten nach Maßgabe der Benutzung, höchstens die Uebernahme von Auslagen für die beteiligten Vereinsmitglieder seitens des Vereins zulässig. Für unbedingt wünschenswert erachten wir es aber, daß eine derartige Veranstaltung sich nicht abseits vom Verein entwickele, der Verein müßte vielmehr bei Zu standekommen in Anspruch nehmen, daß er in derselben Weise wie bei der Bestellanstalt die Bestimmungen für die Benutzung regelt. Der Vorstand würde es unter allen Um ständen geboten erachten, daß solche Bestimmungen nur in engster Fühlung mit dem Vereine der Leipziger Kommissio näre getroffen werden können. Die bisher verzettelten Vereinsschriften werden wir künftig in ein kleines »Handbuch des Vereins der Buchhändler zu Leipzig« zusammenfassen. Dessen erster für die Dauer mehrerer Jahre berechneter Teil wird die Satzungen des Vereins, die
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