Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970202
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189702027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970202
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-02
- Tag1897-02-02
- Monat1897-02
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
852 Nichtamtlicher Teil. 26, 2. Februar 1897. führen werde. Hierauf forderte er auf, etwa noch nicht ab gegebene Stimmzettel sofort abzugeben, und ersuchte nach er folgter Schließung der Stimmzettel-Abgabe Herrn Robert Voigtländer, die Stimmzettelzählung vorzunehmen und sich zur Unterstützung zwei Mitglieder zu wählen. Vor Eintritt in die Tagesordnung wies er ferner darauf hin, daß, wie im vorigen Jahre, so auch diesmal ein gemeinschaftliches Abend essen die Teilnehmer der Versammlung nach gethaner Arbeit zwanglos und behaglich vereinigt halten werde. Der Vorsitzende verlas hierauf folgenden Jahresbericht: Das Jahr 1896, über dessen Ereignisse in unserem Vereinsleben wir Ihnen zu berichten haben, ist nicht sehr be wegt gewesen, hat aber manche bedeutungsvolle Anfänge ge zeitigt, die als fruchtbare Keime sich erweisen dürften. Der im vorigen Herbste ausgegebene Bericht über den Buchhandel — im Jahresberichte der Handelskammer übers vorausliegende Jahr — hat Ihnen bereits eingehende Kunde von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Buchhandels ge geben, die seit jener Zeit ziemlich unverändert fortbestehen. Anregungen und Mitteilungen für die weitere Ausgestaltung dieser wertvollen und die Mitglieder selbst aufklärenden Be richte werden aus dem Kreise der Vereinsmitglieder stets be sonders willkommen sein. Früherer, aus eigenem Antriebe Ihnen gegebener Zusage gemäß, haben wir, um möglichst weite Kreise des Vereins am genossenschaftlichen Leben zu beteiligen und zugleich die Thätigkeit des Vorstandes zwar nicht zu entlasten, aber zu beleben, die selbständige Be- thätigung der ordentlichen und außerordentlichen Ausschüsse nach Kräften gefördert. Dort werden jetzt die Gegenstände, die den Vorstand beschäftigen sollen, vorbereitet und gelangen an diesen in durchdachtem und zugleich seine Arbeit wesent lich vereinfachendem Zustande. In der That hat sich hier durch der lebendige Anteil, sowohl der Vorstandsmitglieder als der Ausschüsse, am Vereinsleben wesentlich gehoben, und wir werden uns freuen, wenn auch die Hauptversammlung, sei cs in der Unterstützung der Arbeit des Vorstandes und der Ausschüsse, die sie mit ihrem Vertrauen beehrt hat, sei es in eigenen Anregungen zur Kräftigung und Förderung unseres Vereins sich lebendig bethätigt. Der erfreulichen Mitwirkung der Ausschüsse geben wir in diesem Geschäfts berichte auch äußerlich dadurch Ausdruck, daß wir die Vor sitzenden und Vertreter der Ausschüsse bitten, im Anschluß an die Worte des Vorsitzenden, Ihnen selbst zu berichten Der Vorstand vertritt voll diese Einzelberichte, aber er hält es für angemessen, daß diejenigen selbst zu Ihnen reden, die so redlich für Sie gearbeitet haben. Weiter glaubten wir ersprießliche Vorausarbeit dadurch für dauernd sichern zu sollen, daß wir eine Reihe von Be- thütigungen, die nicht wohl auf die Dauer im Ehrenamt gleichmäßig geleistet werden können und die z. T. schon seit Jahren von verschiedenen zum Zwecke herbeigezogenen Kräften gegen Entgelt geleistet worden sind, in einer Hand zu ver einigen unternahmen. Nachdem wir bereits früher unser Mit glied Herrn von Biedermann, der auf dem Gebiete des Buchhändlcrrechtes treffliche Kenntnisse besitzt und in Vor trägen der Handelsakademie, sowie in selbständiger Durchführung wichtiger Ausarbeitungen dem Buchhandel Schaden drohende Gesetzcsentwürfe ganz wesentlich durch seine Arbeit abzuwenden verstanden hat, mit mancherlei Gutachten und ausführlichen Arbeiten betraut hatten, war vom Vorsitzenden des Handels und Verkehrsausschusses die Anregung an den Vorstand er gangen, die Kraft des Herrn von Biedermann dauernd für den Verein zu gewinnen, zunächst damit er alle sich er gebenden Rechtsfragen gewerbepolitischer Natur für den Verein prüfe und auf solchen beruhende Eingaben abfasse. Der Vorstand ging einen Schritt weiter, indem er die vorerwähnten laufenden Arbeiten mit dieser Pflicht zu vereinen gedachte und, von seinem Rechte nach Z 22b der Satzungen Gebrauch machend, Herrn von Biedermann für halbe Arbeitszeit als Geschäftsführer anstellte, während dieser daneben an Stelle unseres hochbetagt zurücktretenden lieben Generalkonsuls Lorck das Sekretariat des Centralvereins für das gesamte Buchgewerbe übernahm. Wir glaubten die Gelegenheit, einen überaus kundigen taktvollen Mann, der mit Buchhändlcrrecht und den wirtschaftlichen Verhältnissen unseres Berufes vertraut ist und sich vor keiner rechtschaffenen Arbeit scheut, unter bescheidenen Verhältnissen uns dauernd zu gewinnen, dem Verein nicht entgehen lassen zu dürfen, als die Sachlage zu einer Ent scheidung drängte. In der Rechnungsablegung und den Voranschlägen finden Sie einen besonderen Posten für die Geschäftsführung nicht eingesetzt, es ist damit gehalten worden wie bisher, wo der artige Arbeiten für die Geschäftsführung sachlich verteilt worden sind. Ein Verein vom Arbeitsumfange des unfern kann auf die Dauer eine gleichmäßige Geschäftsführung nicht entbehren, die Beschränkung auf die halbe Arbeitszeit bewegt sich im Rahmen dessen, was der Verein von Rechts wegen leisten und haben muß. Die einzelnen Berichterstatter werden nun die Güte haben, selbst das Wort zu nehmen, der Vorsitzende des Rechnungs ausschusses erst beim zweiten Gegenstände der Tagesordnung: Jahresbericht über die Bestellanstalt sür Buchhändlerpapiere 1896, erstattet von dessen ständigem Berichterstatter Herrn A. Titze. Ueber das abgelaufene Geschäftsjahr ist nur wenig zu berichten, da, wie aus den Akten hervorgcht, besonders bemerkenswerte Vor fälle nicht zu verzeichnen sind; die Geschäfte der Bestellanstalt be. wegten sich auch im Jahre 1896 erfreulicherweise ohne jede Störung ruhig in den vorgeschriebenen Bahnen. Die im vorigen Jahre beantragten Verbesserungen in Bezug auf die Lüftung der Arbeitsräume sind vorgenommen worden; als sehr zweckmäßig bewährt sich die Einrichtung einer Wandermappe, in welcher die Akten, Registranden, Kopierbuch, amtliches Brief papier u. s. w. von einem Vorsteher zum andern getragen werden. Der Aufseher der Bestellanstalt klagte darüber, daß vor den Kästen für die empfohlenen Zettel in den Wintermonaten bei be decktem Himmel nicht genügend Licht vorhanden sei; der ständige Berichterstatter für die Bestellanstalt hat gefunden, daß die Klage berechtigt ist, und deshalb beim Vorstande veranlaßt, an den ge eigneten Stellen zwei neue Gasflammen anzubringen. Die Fenstervorhänge, welche seit der Benutzung der jetzigen Räume, also nahezu 9 Jahre im Gebrauch sind, zeigten sich sehr schadhaft; es ist deshalb eine Neuanschaffung nötig. Im Juni 1896 beschloß der Vorstand, daß die Sortierer, zum Ausgleich angestrengter Winterarbeit, während der Sommermonate, wenn die Arbeit es gestattet, berechtigt sein sollen, abwechselnd be reits um 6 Uhr Feierabend zu machen, eine Maßregel, die erklär licher Weise von den Angestellten sehr freudig begrüßt worden ist. Die Geschäftsordnung für die Bestellanstalt erfuhr auch in diesem Jahre wieder eine Durchsicht und völlige Umarbeitung. Die von Herrn Hermann Credner vorgeschlagenen Abänderungen wurden von ihm, Herrn Otto Harrassowitz und Herrn A. Titze oorberaten und die neue Fassung dem Vorstande zur Genehmigung unter breitet, von diesem auch mit wenigen Veränderungen angenommen. In der vom 1. Januar 1897 ab geltenden Geschäftsordnung sind die Bestimmungen übersichtlicher cingeteilt, die meisten auch klarer und bestimmter gefaßt als früher. In Z 3 sind den auszuschließenden Gegenständen neu hinzu gefügt worden: 1) Cirkulare u. dergl., welche Angriffe auf Mitglieder enthalten, oder Streitigkeiten behandeln, die keinen Anspruch auf all gemeine Beachtung haben. 2) Anzeigen, welche, von nicht dem Buchhandel angehörenden Firmen ausgehend, Gegenstände betreffen, die in keiner Be ziehung zum Buch-, Kunst- u. Musikalienhandel stehen. Hierdurch wird endlich dem Mißbrauch, welchen Unberufene seither mit der Bestellanstalt getrieben haben, eine Schranke gesetzt I 3) Gegenstände, welche Oktavformat (16x24 breit) oder das Höchstgewicht von 100 Gramm überschreiten. Die Bestimmung des früheren 8 6, daß über die Verwendung der Einnahmen aus den Beiträgen der Zugelassenen die Haupt versammlung alljährlich zu beschließen habe, ist als selbstverständ lich fortgefallen, dafür ist den Satzungen entsprechend jetzt der Wort laut gewählt:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder