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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070927
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mir schon seit Jahren ausgefallen, daß sie, wo Photographien versagen, häufig Phantasiebilder von Zeichnern bringen, die eine deutsche illustrierte Zeitschrift ihren Lesern kaum zu bieten wagen würde. Für Landleben und Sport, sowie für die Interessen und die Unterhaltung der vornehmen Gesellschaft gibt es natürlich besondre Organe, ebenso spezielle Frauenblätter und Kinderzeitschriften. An der Spitze der Witzblätter steht der Luvest, der außer der politischen Satrre auch den nichtpolitischen Witz pflegt und alles Schlüpfrige fernhält. Unter den übrigen Witzblättern gibt es natürlich auch solche, die weniger fein sind oder gar vorwiegend das Pikante pflegen. Im ganzen erscheinen jetzt in England 4329 Zeitungen und Zeitschriften (nach Sells vireotoii ok tsts IVorlä Lrsss für 1907), und zwar 744 Tages- und Wochenschriften in London, 2023 außer London und 1562 Monats- und Vierteljahrsschriften. Der zweite Teil des Werks von vr. Lorenz behandelt ausschließlich die englische Presse in ihrer Haltung gegenüber Deutschland. Diese reichlich ins Breite gehende Darstellung ist in erster Linie für solche Leser sehr belehrend, die sich von Berufs wegen mit Politik befassen. Sie wird aber auch dazu beitragen, dem gewöhnlichen Zeitungsleser, der dem politischen Getriebe kühler gegenübersteht, die Haltung der englischen Presse zu erklären. Dieser Teil enthält übrigens mancherlei bemerkenswerte Einzelheiten ans der Geschichte des englischen Journalismus, die um so eher auf Beachtung rechnen können, als sie von einem seit langen Jahren in England ansässigen Verfasser herrühren. Kleine Mitteilungen. * Weltpostvertrag. — Das Reichsgesetzblatt Nr. 41, aus- gegeben zu Berlin am 16. September 1907, veröffentlicht (unter Nr. 3369) in französischer und deutscher Sprache den 16 Bogen umfassenden Weltpost vertrag, abgeschloffen am 26. Mai 1906 in Rom zwischen Deutschland und den deutschen Schutzgebieten, den Vereinigten Staaten von Amerika und den im Besitze der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Inseln, der Argentinischen Republik, Österreich, Belgien, Bolivien, Bosnien-Herzegovina, Brasilien, Bulgarien, Chile. dem Chinesischen Kaiserreiche, der Republik Columbien, dem Unabhängigen Congostaate, dem Kaiserreich Korea, der Republik Coftarica, Kreta, der Republik Cuba, Dänemark und den dänischen Kolonien, der Dominikanischen Republik, Egypten, Ecuador, Spanien und den spanischen Kolonien, dem Kaiserreich Äthiopien, Frankreich, Algerien, den französischen Kolonien und Schutzgebieten von Jndochina, der Gesamtheit der andern französischen Kolonien, Großbritannien und verschiedenen britischen Kolonien, Britisch-Jndien, dem Australischen Bunde, Canada, Neu-Seeland, den britischen Kolonien in Südafrika, Griechenland, Guatemala, der Republik Haiti, der Republik Honduras, Ungarn, Italien und den italienischen Kolonien, Japan, der Republik Liberia, Luxemburg, Mexico, Montenegro, Nicaragua, Norwegen, der Republik Panama, Paraguay, den Niederlanden, den niederländischen Kolonien, Peru, Persien, Portugal und den portugiesischen Kolonien, Rumänien, Rußland, Salvador, Serbien, dem Königreich Siam, Schweden, der Schweiz, Tunis, der Türkei, Uruguay und den Vereinigten Staaten von Venezuela. Der Vertrag selbst umfaßt 29 Artikel, und zwar: 1 Begriff -Weltpostverein». 2. Gegenstände des Vertrags. 3. Beförderung der Briefposten zwischen angrenzenden Ländern; Leistungen dritter Verwaltungen. 4. Transitkosten. 5. Porto und allgemeine Versendungsbedingungen. 6. Einschreibsendungen; Rückscheine; Nachfragen. 7. Nachnahmesendungen. 8. Gewährleistung für Einschreibsendungen. 9. Zurückziehung von Briefsendungen; Änderung der Aufschrift oder der Versendungsbedingungen. 10. Festsetzung der Gebühren in andrer als der Franken-Währung. 11. Frankierung der Sendungen; Antwortscheine; Gebührenfreiheit. 12. Gebührenbezug. 13. Eilsendungen. 14. Nachsendung; unbestellbare Sendungen. 15. Austausch geschloffener Briefposten mit Kriegsschiffen. 16. Verbote. 17. Verbindungen mit Nichtvereinsländern. 18. Falsche Postwertzeichen. 19. Dienstzweige, die Gegenstand besonderer Übereinkommen sind. 20. Vollzugsordnung; besondere Verwaltungsabkommen. 21. Innere Gesetzgebung; engere Vereine. 22. Internationales Bureau. 23. Erledigung von Streitigkeiten durch Schiedsgericht. 24. Beitritt zum Vereinsvertrag. 25. Kongreße und Konferenzen. 26. Vorschläge in der Zeit zwischen den Versammlungen. 27. Schutzgebiete und Kolonien im Verein. 28. Dauer des Vertrags. 29. Aushebung früherer Verträge; Ratifikation. Dazu kommt das Schlußprotokoll (Artikel I—X), ferner unter Nr. 3370: das Übereinkommen der Mehrzahl der vorgenannten Länder, betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Wertangabe. Vom 26. Mai 1906. (18 Ar tikel nebst Schlutzprotokoll); Nr. 3371: das Übereinkommen, betreffend den Postanweisungs dienst. Vom 26. Mat 1906. (14 Artikel nebst Schluß protokoll); 1267*
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