Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1871
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- 06.12.1871
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- Deutsch
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4096 Nichtamtlicher Theil. JZ 281, 6. Deccmbcr. Aus Berlin schreibt „Die jüdische Presse": „Fast alle Ber liner Zeitungen brachten vor noch nicht langer Zeit lobende Aner kennung eines schönen Erinnerungsblattcs »Jom Kipur 1870 vor Metz«, Gedicht von v>. G. Philippson, Zeichnnng von Lud wig Burger, hier im Verlage von Julius Lcvit erschienen; dieses Blatt fand nicht allein viele Freunde unter den Juden, selbst von hohen und höchsten Herrschaften wurde es beifällig ausgenommen; unter andern äußerte sich Feldmarschall Moltke dahin: »Das Er- inneruugsblatt Jom Kipur soll mir stets eine schätzenswerthe Er innerung an die schöne Thatsache sein, daß alle Deutsche, zu welchem Glauben sie sich auch bekennen, indem Kriege von 1870—1871 darin gewctteifert haben, für die Sache des Kaisers und des Vaterlandes Gut und Blut zu opfern« re. re. Dieses Tableau ist jetzt Gegenstand eines bedeutenden und höchst interessanten Nachdrucksprozesses geworden. Die Fabrikanten Gebr. Elvers in Hagen fertigten einen Nachdruck auf Taschentüchern a», welche in großen Massen in Deutschland verbreitet wurden. Wenn an und für sich es schon gegen Sitte und Religion ist, auf Taschentüchern ein derartiges Gedicht und Bild zu bringen, das die Verherrlichung einer heiligen Handlung darstellt, so ist andrerseits der Nachdruck und hier von einer bedeu tenden Handlung um so verwerflicher. Der Oberstaatsanwalt zu Berlin ließ bei den Nachdruckern die Vorgefundenen Vorräthe der Taschentücher confisciren, wie er auch in den Handlungen, welche diese Tücher geführt, solche mit Beschlag belegen ließ." Zur Abwehr. — Von Zeit zu Zeit tauchen im Börsenblatt,: — manchmal sogar in gehässiger, denunciatorischer Form — Klagen darüber auf, daß Verleger sich bemühen, außerhalb des regulären Buchhandels für ihre Producte Absatz zu erzielen. Man findet es z. B. unerhört, daß ein Kalender-Verleger in öffentlichen Blättern Wiederverkäufer für seinen Artikel sucht und diesen Rabatt zusagt. Die Herren, welche derartige Beschwerden führen, stehen auf einem sehr beschränkten geschäftlichen Standpunkte; vom Vertriebe, den viele Verleger, namentlich bei populären Werken suchen müssen, um einen im Verhältniß zur Concurrenz und zu den jetzigen Kosten nur einigermaßen genügenden Absatz zu ercichen, haben sie einfach gar keine Ahnung. Und doch gibt es eine Menge von Artikeln, von denen der Verleger an Wied er Verkäufer außerhalb des Buchhan dels mehr absetzt, als an den gesammten regulären Buch handel zusammen genommen, und jeder Verleger wird zugeben, daß derartige Geschäfte stets glatter abgewickelt werden, als die mit Sortiments-Buchhandlungen betriebenen, bei denen es ohne ein ar tiges Quantum von Rcmittenden, Disponenden und Saldoresten nun einmal nicht abgeht. Die Anschauung, welche viele Sortiments buchhandlungen von ihrem Verhältnisse zum Verleger haben, ist höchst sonderbar: sie glauben ein Monopol auf die Producte des Ver legers zu haben; doch würden sie sich sehr wundern, wenn die Ver leger ihrerseits ein Monopol auf die Thätigkeit des Sortiments buchhandels beanspruchen und die so vielfach gepflegten Neben branchen, wie Schreibmaterialien, Leder- und Galanterie-Waaren re. aus dem Buchhandel verbannt wissen wollten. Das wäre dann nur recht und billig. Sollen die Verleger nur für die Sortimenter produciren, so können sie auch verlangen, daß diese nur ihre Ar tikel consumiren. Der Verleger wird aber eine derartige Forderung niemals stellen. Er weiß sehr wohl, daß bei vielen Handlungen die genannten Nebenbranchen gewinnreicher sind, als der Bücher handel, und er findet in solchem Falle das erhöhte Interesse für jene natürlich. Dafür aber beansprucht er ein Gleiches für sich und er kann mit Recht jede Beschwerde zurückweisen, die seine Be mühungen außerhalb des Buchhandels kritisirt und als einen Frevel an der Zunft darstellt. Berlin. Adolf Behrend. Oeffentliche Rüge. — Der Buchhändler Bolm in Berlin hat mir folgendes Inserat für mein Wochenblatt zur Insertion ein- gesandt: „Lehrer, Beamte, Buchbinder, Agenten w. werden er sucht, sich mit dem lohnenden Verkaufe von Büchern zu beschäftigen. Es Werden z. B. vergütet an Provision von Meyer's Convers.-Leri- kon 5 Thlr.; an Rabatt von Schulbüchern 10—20HH; an Zeitschrif ten und Romanen bedeutend mehr durch die Ceutralbuchhandlung für Colportage von A.Bolm inBerlin." — Es gehört doch wahrlich eine dreiste Stirn dazu, einem Collcgen zuzumuthen, selbst sin seinem Kundenkreise für Hrn. Bolm Kunden zu werben! Brandenburg. Adolph Müller. Büchting's Versendungs-Lifte nach dem Alphabete der Länder. — Hiervon ist soeben die siebente Auflage (bis 15. Nov. 1871 reichend) erschienen, wieder mit der Sorgfalt bear beitet, die alle bibliopolischen Arbeiten dieses Collegen auszeichnet. Zum ersten Male erscheint darin das Deutsche Reich in seiner Ganz heit und in sich alphabetisch nach den Einzelstaatcn geordnet; also nicht bloß mit Einschluß der süddeutschen Länder, sondern auch von Elsaß-Lothringen, ja sogar von Luremburg, das ja auch wenigstens zollvereinlich zu uns gehört. Daß, wie schon bisher die thüringischen Länder und Ländchen, die drei Hansestädte zu einer Gruppe zusam mengelegt sind, ist entschieden nur Verbesserung, da es die vielen kleinen Rubriken vermindert. Für künftige Auflagen möchten wir in gleichem Interesse empfehlen, Lauenburg zu Schleswig-Holstein, und Hohenzollcrn entweder zur Rheinprovinz oder zu Württemberg zu legen. In gleicher Richtung hat der Herausgeber die Liste in Be treff der oesterreichischen Provinzen vereinfacht, indem er Galizien mit Bukowina und Krakau, Kärnten mit Krain, Görz und Triest, Oesterreich ob mit dem unter der Enns, Salzburg mit Steyermark und Tyrol, Mähren mit Schlesien zusammengelegt hat, so daß sich der vielgliedrige und deshalb schwer übersichtliche Kaiserstaat jetzt in sieben Läkdergruppen recht übersichtlich ordnet. — Alle Collegen, die ihre Bücher nach Ländern geordnet haben (für Verleger offenbar am übersichtlichsten), werden diese Vereinfachungen mit uns als dankens werte Verbesserungen begrüßen, da sie die Vortheile der nach Städten geordneten Listen theilweise mit denen der Länderliste verbinden, und dem Herausgeber für diese fleißige, sorgfältige und sehr brauchbare Arbeit dankbar sein. A. K. in B. Der „Görlitzer Anzeiger" enthält mehrfach folgendes Inserat: „Gute Hypotheken werden stets gekauft und Gelder geliehen in O. Flössel's Buchhandlung." — Warum findet man dasselbe nicht im Börscnblattc?! Im Buchhandel ist auch manchmal Cassen- ebbe; bei solcher ist es zu empfehlen, sich an die genannte Firma zu wenden, die hat immer, wie es scheint, des edlen Metalles viel. Aus Frankreich. Bei Gelegenheit einer neulichen Mitthei lung vom Minister des Innern über die Eintragung französischer Werke in Berlin macht derselbe dem Buchhandel bemerklich, daß I Nachdrücke, welche während des Krieges, d. h. in der Zeit zwischen dem 19. Juli 1870, dem Tage der Kriegserklärung, und dem 20. Mai 1871, dem Datum der Auswechslung der Ratificationen des Friedensvertrages, erschienen sind, nicht gerichtlich verfolgt werden könnten. Personalnachrichten. Von der Lehrmittel-Ausstellung in Baden bei Wien ist ferner Herrn I. Felkl in Rostok bei Prag ein Ehrendiplom für aus gestellte zweckmäßige Lehrbücher zutheil geworden.
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