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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1872
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1872
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- Deutsch
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5, 8. Januar. Nichtamtlicher Theil. 60 Luche anderer Art. sowie Holzschnitte. Lithographien und Photographien, Mnsikalicn, ^ Gestochene Platten, geschnittene Holzstöckc, sowie lithographische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift znm Gebrauch aller Art, Gemälde und Zeichnungen, plastische Kunstwerke aller Art, gegenseitig, ohne Ursprungszeugnisse, zollfrei über alle Zollämter zngelassen lieber die neucrrichtetc höhere Abteilung an der Buch händler-Lehranstalt zu Leipzig. Aus einem Briefe an den Börsenvorsteher. Herrn Jul. Springer. „Mein lieber Freund! .... Sie haben die Freundlichkeit und Liebenswürdigkeit gehabt, mich auf zwei Aufsätze in Nr. 292 und 293 d. Bl. über die »euerrichtete höhere Abthei lung an der Buchhänd ler- Lehranstalt in L cipzi g mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß dadurch meine Idee, „die Begründung einer deutschen Buchhändler-Akadcmie mit dem Sitze i» Leipzig", welche ich im Jahre 1863 vor der Generalversammlung darlegte, nun verwirklicht sei, und mich deshalb zu beglückwünschen. Schon vor dem Empfang Ihrer geehrte» lieben Zeilen hatte ich die beiden Aufsätze mit großem Interesse gelesen, habe aber als Resultat der Lesung nicht das Gefühl behalten, daß durch die jetzige Erwei terung der Leipziger Buchhändler-Lehranstalt das, was ich damals anftreble, jetzt ins Leben treten würde. Diese Anstalt will zum Buch handel vorbereitcn, in der Weise, wie etwa Cadetteninstitute zum Militärstand vorbereiten; die Akademie, die ich dagegen wollte, setzte einmal eine allgemeine Bildung und zwar etwa die, welche jetzt zum einjährigen Dienst berechtigt, mit der auch sactisch jetzt die meisten Lehrlinge in den Buchhandel treten, — und dann die Lehrzeit, in der sich der junge Mann die buchhändlcrifchc Routine und die nöthigen Fertigkeiten erworben hatte, voraus. Dann, so schloß ich Weiter, würde cs vielen jungen, strebsamen Männern ein Bedürsniß sein, tiefer in die Natur ihrer literarische» Waare cinzudringc» und die selbe in ihrem Geiste einigermaßen wissenschaftlich zu ordnen. Die sem Bedürfnisse wollte ich durch meine Idee Rechnung zu tragen suchen, und glaubte, und glaube noch heute, daß demselben mehr genügt wird, wenn der Unterricht jungen Männern, die ihr Feld schon aus praktischem Gebiete kennen gelernt haben, in freierer aka demischer Behandlung geboten wird, als wenn man junge Männer in einer besonderen Fachschule zu Buchhändlern erziehen will. Ich bin kein Freund der Fachschulen, wohl aber ein Freund solcher An stalten , die es dem jungen Praktiker möglich machen, das praktisch Erfahrene undErlcrntc wissenschaftlich zu ordnen, cinzusche» und zu begründen, wie etwa die landwirlhschafllichen Akademien. Mein Plan scheiterte damals vornehmlich daran, daß man meinte, das, was ich wollte, könnte man schon jetzt auf jeder Univer sität finden und der junge Mann, der sich »ach seiner Lehrzeit höher ausbilden wolle, brauche nur eine solche ein oder zwei Jahre zu be suchen, dann wäre das erreicht. Dies ist nun ein großer Jrrthum. Nirgends werden auf einer Universität: Literaturgeschichte, Ench- klopädie der Wissenschaften, Bibliographie und Bibliothekenkundc, buchhändlerische Technologie, Handlungswissenschast, Kunstgeschichte, Preßgcseygcbung und Verlagsrecht in der Weise gelesen, wie sie einem jungen Buchhändler nützen können, und säst jeder junge Mann, Ler ein Jahr nach seiner Lehrzeit auf einer Universität Kol legien gehört bat, wird gestehen müssen, daß er dort nur wenig für seinen Beruf gewonnen hat. Die Vorträge der genannten Wissen schaften, sollen sie den buchhändlerischen Zuhörern überhaupt den erforderlichen Nutzen bringen, müssen ganz besonders in Rücksicht aus das buchhändlerische Bedürsniß zugeschnitte» sei». Es entging mir damals die große Schwierigkeit nicht, derartige Lehrer z» finden, die einmal die zu lehrende Wissenschaft beherrschten, und daneben auch die genügende Kcnntniß vom inneren und äußeren Wesen des Buchhandels hätten; ich hoffte aber, daß sich mit der Zeit diese Schwierigkeit, namentlich in einer Universitätsstadt wie Leipzig, über winden lassen würde. Wenn ich nun auch, wie oben schon gesagt, in der Erweiterung der Buchhändler-Lehranstalt keineswegs meincnPla» von 1863 ver wirklicht finde, indem dieselbe ganz andere Ziele erstrebt, als mein Plan, so hosse ich doch, daß dieselbe der einstigen Verwirklichung meines Planes wesentlich dadurch Vorarbeiten wird, daß durch sic eine Methode: wie man die genannten Wissenschaften ersprießlich für Buchhändler zu lehren hat, gefunden und ansgebildet werden wird, und dann auch geeignete Lehrkräfte für eine künftige Akademie gewonnen sei» werden. In diesem Sinne begrüße ich die neue „höhere Abtheilung" aufs freudigste. Freundschaftlichst Berlin, den 24. December 1871. Ihr G. W. F. Müller." Miscellen. Aus dem Reichs-Po st Wesen. — Hinsichtlich der Versen dung extraordinärer Zeitungsbeilagen durch die Post hat das kaiserliche General-Postamt unterm 15. December folgende Beschei dung erlassen: „Die Verordnung des Fürsten Reichskanzlers vom 30. September, betreffend die Versendung extraordinärer Zeitungs- beilagcn durch die Post, enthält u. a. die Bestimmung, daß die als extraordinäre Zcitnngsbeilagcn zu versendenden Drucksachen mit der betreffenden Zeitung oder Zeitschrift nicht in einem und demselben Verlage gedruckt sein dürfe». Zur Beseitigung von Zweifeln über die Auslegung dieser Bestimmung wird daraus aufmerksam gemacht, daß dieselbe in Verbindung mit dem weiteren Zusätze, wonach der Verleger für de» Inhalt der Beilage Jnsertionsgcbührcn nicht er hoben haben darf, lediglich den Zweck hat, zu verhindern, daß gesetz lich derSleucrpflicht »nterlicgendeThcile der Zeitung oder Zeitschrift dieser Pflicht durch Versendung in der Form extraordinärer Beilagen entzogen werden. Demgemäß hat der Ansdruck: »mit der Zeitung odcrZeitschrisl in einem und demselben Verlage gedruckt« eine andere Bedeutung nicht, als daß die betreffenden Drucksachen nicht aus dem Verlage der Zeitung als solchem hervorgegangen sein und somit nicht direct oder indirect Theilc derselben bilden dürfen, wogegen nicht ausgeschlossen ist, daß der Drucker einer Zeitung auch mit der selben als extraordinäre Beilagen zu versendende Drucksachen her stellt, vorausgesetzt, daß die Herstellung dieser Drucksache» sich nicht als ein Ausfluß des Verlages der Zeitung ergibt." — Vom 1.Januar 1872 ab ist cs gestattet, auch Packete ohne Werthangabe unter Reeommandation zu versenden. Das Verlangen der Recommandation muß bei Palleten sowohl ans der Bcglcftadrcssc, als auch auf dem Packete felbst durch den Vermerk „recommandirt" ausgedrückt sein. Im klebrigen finden in Bezug auf Signatur, Verpackung und Verschluß bei rccommandirten Palleten dieselben Bestimmungen Anwendung, wie bei nicht recom- mandirten Packcten ohne Werthangabe. Für die Beförderung recommandirtcr Packete werden erhoben: 1) das Packetporto nach dem allgemeinen Tarife, und 2) die Recommandationsgebühr von 2 Gr. bz. 7 kr. Für recommandirkc Packele wird in demselben Um fange Ersatz geleistet, wie für nicht recommandirtc Packete ohne Werthangabe; im Falle des Verlustes eines rccommandirten Packeis wird indeß zum wenigsten ein Betrag von 14 Thaler» gewährt.
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