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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1870
- Sprache
- Deutsch
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Sollten Sie nach reiflicher Uebcrlegunz finden, daß das propo- nirte Geschäft für Sic nicht passend ist, so genehmigen Sie wohl meine ergebene und dringende Bitte, dieses Circular einem Herrn in Ihrem Orte zu überreichen, der sich eher sür meinen Vorschlag eignet und geneigt ist, denselben zu acceptiren. Ihren geneigten baldigen Mitthcilungen entgegcnsehcnd, zeichne Mit Hochachtung und Ergebenheit Berlin, im October 1870. August Bolm, Buch - und Kunsthandlung, Agentur sür das Bibliographische Institut in Hildburg Hausen in Berlin, Ritterstraße 102. Miscellen. Briefträg er und Buchhändler. — Die Rüge, welche Hr. Gestewiy in Nr. 209 d. Bl. von Hrn. Wurzel erhielt, ist nicht nur eine wohlverdiente, nein, dies „ cigenthümliche" uncollegialische Verfahren fordert zu tieferem Nachdenken, zur Ergreifung von strengen Maßregeln gegen dergleichen Manipulationen auf. Es ist zwar schon eine alte Geschichte. Das Hausiren und Colportiren mit Büchern, Landkarten, Kalendern !c. von Seiten der Herren Brief träger und andern Beamten hat schon vor der neuen Gewerbeord nung üppig genug geblüht; jetzt aber — o Gott vom Himmel sieh darein! — jetzt, nachdem außerdem Gevatter Schneider und Handschuh macher unsere „Noth-Gewerbegesetz-Collegen" geworden sind, jetzt wuchert dieses schon so üppig, daß der ohnehin knappe Ver dienst der Sortimenter mehr und mehr geschmälert wird, daß beson ders der Kalender Handel mehr und mehr unfern Händen entrissen wird. Aber nicht nur die Sortimenter, nein auch die Verleg er der bessern Kalender (die Hrn. Böttcher, Flemming, Gerschel und Trewendt z. B.), die unseres Wissens an Lergl. Leute nichts liefern, werden schwer dadurch in ihren Interessen geschädigt, und auch an ihnen dürfte es sein, diesem Unwesen nach Kräften zu steuern. Wir wissen sehr wohl, daß wir den Verkauf des Volksver einskalenders durch die Feldwebel auf den Controlversammlnngen, sowie das Hausiren mit frommen Schriften nicht werden inhibiren können, obgleich die betr. Herren gewiß dabei noch recht anständig verdienen; der Verkauf von andern Kalendern, Landkarten und allen nur möglichen Colportagcartikeln aber dürfte von oben denn doch nicht sanctionirt werde» können und auch nicht gebilligt werden. Wir sind zwar sonst kein Freund vom Denunciren, aber die Ehre des Buchhandels erfordert es in diesem Falle. Soviel wir wissen, dürfen Beamte dergleichen „profitable" Geschäfte nicht be treiben ; zeigen wir deshalb jeden Fall immer und immer wieder den betreffenden Vorgesetzten Behörden an, vereinigen wir uns ferner zu energischen Maßregeln gegen „College»", welche dergleichen Un- wescnnicht nur befördern, nein dies sogar, wieHr. Gestewitz, hcraus- sordcrn. Schreiber dieses wird von heute an nichts aus dem Ver lage des Hrn. Gestewitz und ähnlicher Herren verbreiten. Mag Hr. Gestewitz auch hierüber spötteln, — der Einzelne vermag allerdings nichts, aber vereint vermögen wir alles! Zweck dieser Zeilen ist hauptsächlich, zur Besprechung über diese Frage anzurcgen, damit sic nicht wieder ruhig und still im Sande verläuft. Jeder College muß ja dies Verfahre» des Hrn. Gestewitz vom buchhändlcrischen Standpunkte aus mißbilligen, aber das allein thnt's freilich nicht, sondern nur ein kräftiges, einmüthiges Handeln. kr. Rüge.— Mit welchem Rechte der Buchhändler oft Ursache hat, Klage gegen wiederrcchtliche Handlungsweise einzelner seiner Geschäftsgcnosscn zu führen, darüber gibt nachstehender Fall den besten Beweis. Unterm 12. October d. I. beauftragten wir Hrn. G. Nolte in Berlin, das Theaterstück „Leonore" von C. Holte! sür unsere Rechnung unter Kreuzband an Buchbinder T. zu senden und den Betrag hierfür per Factur in Leipzig erheben zu lassen. Hr. Nolte hat es nun der Kürze halber vorgezoge», das in Rede stehende Buch, welches in dessen Theaterkatalog zu 15 Sgr. verzeichnet, direct an den ihm bezeichneten Ort unter Nachnahme von 2 Thlr. zu senden, und hielt cs für nothwendig, auf der beigelegten Baarsactur zu bemerken, „daß das beifolgende Werk gänzlich vergriffen sei". Außer dem Betrage von 2 Thlr. hatte der Empfänger auch noch 14>^ Sgr. Porto-Auslagen zu bestreiten, so daß das Stück, anstatt 20 Sgr. ord., wie Hr. Trewendt in Breslau den 1. Band von Holtei's Theater fortwährend liefert, von Nolte bezogen, nahe an 2 Thlr. 15 Sgr. kostet. Wir haben es nicht unterlassen, am 6 ds. Hrn. Nolte aufzusordern, den zuviel nachgenommenen Betrag von 1 Thlr. 15 Sgr. uns znrückzuerstatten, sind aber bis heute in keiner Weise entschädigt, noch ist uns auf unser Schreiben eine Antwort geworden. Es ist dies ein rücksichtsloses Verfahren, wie es uns noch nicht begegnet und welches verdient, in buchhändlerischen Kreisen bekannt zu werden. Ulm, 18. November 1870. Gebrüder Nübling. Anfrage und Wunsch, an die Verleger von rechts- wissenschaftlichen Werken für das Königreich Sachsen speciell bestimmt: warum dieselben ausschließlich mit 25 gh, nur in seltenen Fällen mit 30HH rabattiren, da denselben doch recht wohl bekannt ist, daß dem Sortimenter officicll geboten ist, an Gerichts ämter 16U tzh Rabatt zu gewähren, und der auch anderweit von Juristen gefordert wird. Welcher Sortimenter wird sich noch für solche Literatur, die ihm früher einerecht einträgliche war, ange legentlich verwenden? Sie kann cs wieder werden, und den Verlags handlungen nicht zum Nachtheil, wenn der Rabatt von letzter» auf 33shhh normirt würde. F. H. in G. Zur bequemer» Orientirung über die Kriegs! iteratur von 1870 ist außer dem neulich angezeigtenSchriftche» von Balda- mus nun noch ein anderes in der Luckhardt'schen Verlagsbuchhand lung in Cassel unter dem Titel erschienen: „Verzeichniß der anläß lich des Krieges von 1870 in Deutschland erschienenen Bücher und Karten. I. Abtheilung, geschlossen am 24. September 1870. Zu sammengestellt von O. L. in Leipzig. (8. 30 S.)." Möge auch diese im Interesse des Buchhandels unternommene Arbeit die ver diente anerkennende Aufnahme finden. Der französische Kunstverlag ist, wie das Mag. f. d. Lit. d. Ausl, schreibt, in Folge der Ereignisse in ein bedauerliches Stocken gerathen. Die 6auett« äss bonux-arts hat ihre Hefte ein gestellt; das letzterschicnene Heft ist schon geringer im Umfang und enthält weniger Illustrationen. Seit zwei Monaten erhalten die Pränumeranten größerer Werke keine Fortsetzungen mehr. Es ist dies sehr bedauerlich, da die hervorragendsten architektonischen Werke im Pariser Verlage erscheinen Mehrere französische Kunsthändler haben die Werke neuerer Künstler, die sie besaßen, nach England und Belgien geschickt; vieles ist in das Eigenthnm englischer und amerikanischer Kunsthändler übergegangen. Es wird bei der über stürzten Weise, mit der in Frankreich vorgcgangen wurde — einen traurigen Beleg bildet die Thatsache, daß man es in Straßburg versäumte, die wichtigsten Werke der Bibliothek und des Museums rechtzeitig zu bergen — längere Zeit brauchen, bis im Kunsthandel die alte Ordnung eingeführt und der Status quo ante hergestcllt sein wird.
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