0. Michn. Such,-M°«. Ferüge und Künftig erscheinende Bücher. — Preiränderungen. .V 134, 12. Juni 1923. I^euer Preis jeUer Lunä ^ Zekektet 7500 Nurk orä. W Oebuackene Läockc kalte ick nur vock ia ^.usoakwefLllLQ M W varrLtix. Ls ist also bei 6er lüekerung mit Verröxerun^ev W W ru recknev. Die kereckmwx ertolxt unter 2uxruQ6eIeAuri§ W M 6er jeweik'xea Luckbiackerpreise. kreisksts meiner übrigen Verlagswerke siebt kirmen, D W 6ie sie nickt bereits erkalten, rur Verfügung. Ick weise erneut 6arau5 bin, 6aL8 alle Lestetluvgen ru 6en W W am läge 6er ^.ustükrung gelten6en kreisen erle6igt wer6en W W kLI?2IO, am l2./un! iy2 z W WiiliiiililliiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiliiiiiiiiliiiiiiliiiiiiiiiiiiiiiiiiillliiiiiiililiiiiiiiiiiiiiiliiiiiiiiiiiiiiiiiliililiililiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilllliiiiiiW 8 kin übslltzsghizer Werl lilr jedes Sortiment. 8 ».Auflage! Soeben erschienen: ».Auflage! DatgeSer f. alle Kleingärtner u. Gartenbesitzer von Adolf Grabe. A ^ 132 Seiten mit 16 Abbildungen u. 3 Gartenplänen. A Liso— ord., X 1ö7b.— bar. 8 8 Rud.BechtoldH Comp, Wiesbaden. 8 (A In Kürze erscheinen, Erbschastssteuergesetz vom 20. Juli 1922 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1922 und des Gesetzes vom 20. März 1823 (Gcldentivertungsgesetz) nebst Ausführungsbestimmungen Erläutert (zugleich 2. Auflage der Textausgabe mit Anmcrlmigen des Erbschastssteuergesetzes vom 10. September 1318) Chr. Kinger Oberregierungsrat, Geh. Justizrat Kartoniert, Grundzahl etwa 5 Durch das neue Erbschaftssteuergesetz vom 20. Juli 1922, das bis auf den 1. Juli 192t zurückwirkt, und das Geldentmertungs- gesetz vom 20. März 1923 hat das Erbschafts steuergcsetz vom 10. September 1919 zahlreiche, zum Teil weitgehende Änderungen erfahren. Die Nachlaßsteucr ist beseitigt, die Schenkungssteuer und Ausstattungsbesteuerung neu geregelt. Die Besteuerung von Vor- und Nacherben sowie die persönliche Steuerpflicht sind geändert, die Steuerklassen und der Tarif erhöht, die Steuerpflicht der Vereine, auch politischer, ist geregelt und die Steuerversicherung erweitert usw. Infolge dieser Änderungen und weil die 1. Auslage seit langem vergriffen, ist die Neubearbeitung des Gesetzes erforderlich, die nun mehr in Gestalt eines Kommentars erscheint. Alle Finanzbetrörden und Steuerberater sowie das an diesem Gesetz interessierte Publikum sind Abnehmer. der freien MWHrtGege Von vr. Alexander Philipsborn Rechtsanwalt beim Kammecgericht. Syndikus des Reichsverbandes der gemeinnützigen Kranken- und Pflegcanstalten Deutschlands Geheftet Grundzahl etwa 1.25 Bisher fehlte es an einer Möglichkeit, sich über die steuerrecht liche Behandlung der freien Wohlfahrtspflege schnell und einheit lich zu unterrichten.. Die vorliegende Arbeit unternimmt eS, eine zusammenfassende Übersicht über das gesamte Gebiet nach dem neuesten Stande von Gesetzgebung und Praxis zu geben. In der wissenschaftlich exakten und zugleich gemeinverständ- lich gehaltenen Darstellung sind 17 Neichsgesetze verarbeitet, und hältnisse der Träger, Freunde und Nutznießer der freien Wohlfahrts pflege und der bei ihr beschäftigten Personen sind eingehend er läutert und die in den Steuergesetzten enthaltenen Begriffe zu- sammenfasseud dargestellt. Von großen! praktischen Nutzen ist dieses Buch für die Wohl- fahrtsorgane der Kirche und sonstigen AeligtonsgeseUschaften, für die Stiftungen, die privaten gemeinnützigen Anstalten und caritativen Organisationen, für ihre Leiter und Berater und alle, welche ihre Kräfte dauernd der freien Wohlfahrtspflege widmen oder ihr durch Zuwendungen nahetreten. N VW WWW (clsusulü rebus sic stüntibus) Eine Übersicht über die deutsche und auLländische Rechtsprechung. Von vr. jur. Ludwig Bielschowsky Gerichtsaffeffor a. D. Geheftet Grundzahl etwa 0.70. Diese aus der Tätigkeit des Verfassers bei der Berliner Handels kammer hervorgegangene Arbeit behandelt die wesentlichsten Grund sätze der reichsgerichmchen Rechtsprechung und ist durck eine all- gemeinverständliche Darstellung in erster Linie für die Bedürfnisse des Handels und der Industrie bestimmt. Ein Überblick über die Behandlung deS Problems in der Rechtsprechung des Auslands ergänzt diese Schrift, die Handels- und Industrteunlerneh- mungen und deren Rechtsvertreter ganz besonders interessieren wird. Ich bitte zu verlangen. Zettel anbei I I8 9, Linkstr. 16. Franz Nahten.