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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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^sjs 205, 4. September 1911. Nichtamtlicher Teil. BSrl-nbI»N f. d. DM,. Bil-Mnt-I. 9898 Berlin fortgesetzt würde. Streller-Leipzig betonte, die Gegenmaßregeln seien am verkehrten Ende angcfaßt. Man solle feste allgemein gültige Bestimmungen für die Auf nahme ins Adreßbuch schaffen; er sei selbst für eine straffere Regelung der Adreßbuchfrage, das Haupthindernis für die Regelung sei das Bestehen des Grossohauses deutscher Buch- und Zeitschristenhändler. Antrag Lomnitz, dessen Inhalt Ihnen ja allen durch die Tagesordnung des B. B. bekannt ist, wurde nicht un günstig ausgenommen; zwar wurde der erste Teil: -Ab änderung des Z 1 Absatz 2 der Verkehrsordnung» abgelehnt, Z 2 (hauptsächlich veranlaßt durch den im Herbst d. I. ab laufenden Lohntarif der Markthelfer in Leipzig) wurde unter G 19 subsummiert und angenommen, tags darauf in der Hauptveisammlung des Börsenvereins allerdings infolge einer eindrucksvollen Rede von Albert Blockhaus abgelehnt. Nun zur Hauptversammlung des B.-V. Bei Besprechung des Jahresberichts suchte vr. de Gruyter im Anschluß an die Position -Veikaufsordnung« das Vorgehen der 47 Verleger zu rechtfertigen, er gab zu, daß die Resolution vielleicht zu scharf gewesen sei und bittet darum den Börsenoorstand um Entschuldigung, doch hätten sie nicht anders handeln können, da sie die Kompetenz des Vereinsausschusses für überschritten angesehen hätten. Er unterzieht die Erwiderungen der Kreisoereine einer Kritik und gibt zu bedenken, daß man seit Jahren im Börsenverein zu gunsten des Sortiments tätig sei; er erinnert an dis Rabattbewegung, Schaffung der Verleger- erklärnng, Verbesserung der Verkaufsordnung und Verkehrs ordnung und Kampf gegen die Vereinsbuchhandlungen. Man solle nicht immer dem Verlag Vorwürfe machen, sondern auch zur Selbsthilfe greifen, z. B. das ominöse Kreditgeben im Sortiment beseitigen. Redner schließt mit der Drohung, daß, wenn die Ansichten des Herrn Paetsch und anderer Redner der Delegiertenversammlung allgemein anerkannt würden, der Verlag aus andere Wege sinnen müsse, um seinen Pflichten der deutschen Literatur gegenüber gerecht zu werden. Prager eiwiderte in außerordentlich geschickter Weise. Seine Ausführungen gipfelten in der Bitte, man möge die Verkaufsordnung dahin einschränken, daß die Ein haltung der Ladenpreise das oberste Gesetz im Buchhandel sei. Müller-Wien nahm Paetsch in Schutz, er rief dem Verlag zu, es sei angesichts der enorm steigenden Spesen im Sor timent moralische Pflicht des Verlegers, die Lebensbedingungen des Sortiments zu verbessern. Staar-Berlin unterstützte seine Ausführungen. Darauf sprach Rudolf Hofmann-Berlin den Dank des Unterstützungsvereins aus für die reiche Gabe zum 75 jährigen Bestehen. Die geplante Reform des Börsenblatts zeitigte Ausführungen, die ich hier übergehen kann, da sie sich in haltlich mit den bereits aus der Delegiertenversammlung vor getragenen deckten. Alle übrigen Positionen der Tagesordnung kann ich übergehen, da sie von mir schon vorher geschildert worden sind. Ich will nur noch den Neuwahlen ein kurzes Wort widmen. Durch das Vertrauen ihrer Kollegen sind Kreyenborg-Berlin, Kretschmann-Magdeburg und Curt Fernau-Leipzig neu berufen, Artur Seemann, der dem Vorstande schon angehörte, ist zweiter Vorsteher geworden. Wir wollen hoffen und wünschen, daß die neugewählten Herren die Geschicke des Börsenvereins in gleich geschickter Weise leiten, wie es den früheren Vorstandsmitgliedern, denen der Vorsitzende warme Worte des Abschieds zurief, möglich gewesen ist. Kleine Mitteilungen. Lee Urheberschutz musikalischer Werke in Italien. — Aus Mailand wurde der vVossischen Zeitung« geschrieben: Vor einigen Wochen brachten einige Deputierte einen Gesetzentwurf ein, der einige bedeutsame Änderungen des bisher in Italien gellen, den Urheberrechts für musikalische Werke bezweckt. Bisher waren nämlich alle theatralischen Werke, von ihrer Entstehung angefangen, durch 80 Jahre vollständiges Eigentum des Autors oder derjenigen, an die er seine Rechte übertragen hatte. Der neue Gesetzentwurf teilt nun diesen Zeitraum von 80 Jahren in zwei Perioden, eine erste Periode von zehn Jahren, während der der Autor das voll, ständige Eigentumsrecht über sein Werk ausüben kann, sodaß also dessen Ausführung ohne die Zustimmung des Autors unmöglich ist, und in eine zweite Periode von 7V Jahren, in der die Opern auch ohne die Erlaubnis des Autors ausgesührt werden können, aber ein vom Staate sestzusetzender Anteil an dem Ja asso der Vor. stellung dem Autor oder seinen Bevollmächtigten atu« iesert werden mutz. Ferner verlangt das neue Gesetz, datz der Urheber eines musikalischen Werkes, wenn er den Schutz des Gesetzes genießen will, drei Exemplare seines Werkes bei der Prä ektur seines Auf enthaltsortes hinterlegen muß. Unter den bisherigen Verhält, nissen haben die italienischen Verleger eine derartige Macht erlangt, daß die jüngeren italienischen Komponisten, die nicht das Glück haben, unter die Fittiche eines der beiden großen Verleger Italiens genommen zu werden, gar keine Aussicht haben, ausgesührt zu werden. Es war vorauszusehen, daß sich die Verleger und die schon zu Rus gekommenen Tonkünstler gegen die Reformvorschläge des neuen Gesetzes zur Wehr setzen würden. Und tatsächlich haben Puccini, Mascagni, Boito, Giordanv u. a. einen geharnischten Ein. spruch in die Welt hinausgeschleudert, in dem von einer unglaub lichen Bedrohung ihres geistigen Eigentums, von der Gefahr, hre Werke habgierigen und unwissenden Spekulanten überlaöen zu müssen, in den Tönen der höchsten Entrüstung gesprochen wird. Aber andrerseits haben sich in der italienischen Presse ge- wichtige Stimmen zugunsten des neuen Gesetzes erhoben, und es ist sehr wahrscheinlich, daß sich das italienische Parlament der Ein sicht, datz eine Reform des geltenden italienischen Urheberrecht notwendig sei, nicht verschließen wird. Die Hochschule siir Fronen in Leipzig. — In wenigen Wochen wird die Hochschule für Frauen in Leipzig eröffnet werden. Es handelt sich bei dem Unternehmen um eine neue Art der wissenschaftlichen Ausbildung der Frau, einer Ausbildung, die die Hauptausmerksamkeit aus die weibliche Eigenart legt. Ausgehend von dem unbezweiselbar richtigen Gedanken, daß die Frau von der Natur zur Pflegerin und Erzieherin des Menschenwesens bestimmt ist, will diese Neugründung das weibliche Geschlecht zur Erkenntnis dieses Erziehungsberuses in Familie, Gemeinde und Staat führen. Der Frau soll eine gründliche Vorbereitung gegeben werden für die Ausübung des mütterlichen Erziehungsberuss — andrerseits soll sie lernen, mehr, als ihr früher möglich war, sich ohne Voreingenommenheit den verschiedenen sozialen Ausgaben zu widmen, die ihr innerhalb der Gemeinde, des Staates und der Gesellschaft erwachsen. Neben den eigentlichen Studienkursen, zu denen nur diejenigen zugelassen werden, die im Besitz des Maturitätszeugnisses, des Reifezeugnisses eines Lehrerinnenseminars oder des Abgangszeugnisses des Leip. ziger Lyceums sind, werden im Rahmen der neuen Frauenhochschule freie Vorlesungen abgehalten werden, an denen jede gebildete Frau, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, teilzunehmen be- rechtigt ist. Die freien Vorlesungen gliedern sich in drei Gruppen: I. Gruppe: Allgemeinbildung. Vorlesungen über Philosophie, Geschichte (im weitesten Sinne), Naturwissenschaften. II. Gruppe: Pädagogische Vorlesungen (Kinderpsychologie, Geschichte der Pädagogik, besonders des 18. und 19. Jahrhunderts, Ge- sundheitspflege in Haus und Schule usw.). III. Gruppe: Sozialwissenschastliche Vorlesungen <z. B. über Fragen all- gemeineren nationalökonomischen Charakters, Geschichte der Frauenbewegung, die Stellung der Frau im Recht, Ge- schichte der politischen Parteien der neuesten Zeit usw.). — Die Studienkurse umfassen: I. Gruppe: Studienkurse für Lehrerinnen der pädagogischen Fächer an Kindergartenseminaren, Frauenschulen und anderen Lehranstalten. II. Gruppe: Studien. I28S«
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