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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 210 9 September 1911. Nichtamtlicher Teil. VÜrjenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 10149 Für die Strecke Hamburg—Hadersleben werden folgende Züge empfohlen: ab Hamburg 8 Uhr 38 Min. vormittags, in Flensburg II Uhr 66 Min. ab Flensburg 12 Uhr 01 Min., in Hadersleben 1 Uhr 34 Min. nachmittags. Rückfahrt ab Apenrade 5 Uhr 07 Min. nachmittags, in Rothen krug 5 Uhr 24 Min. ab Rothenkrug 6 Uhr 03 Min., in Hamburg 10 Uhr 40 Min. In Höppners Hotel ist für alle rechtzeitig sich meldenden Teilnehmer Raum genug. Zimmer mit Kaffee 3 ./t! 50 H. Postdebitentziehung. — Der periodischen Veröffentlichung »Der Büchermarkt«, herausgegeben vom Budapester Bücher exporthaus »Universum«, ist in Österreich der Postdebit entzogen worden. Post. Einführung von Brieftelegrammen. — Die Reichs-Post- und -Telegraphenverwaltung veröffentlicht im Amts blatt des Reichs-Postamts folgende Bekanntmachung: 1) Vom 1. Oktober ab werden im inneren deutschen Verkehr sogenannte Brieftelegramme versuchsweise zugelassen, das sind Telegramme, die während der Nacht telegraphisch an den Bestimmungsort befördert und dort wie gewöhnliche Briefe möglichst auf dem ersten Bestellgang abgetragen oder Abholern in der für gewöhnliche Briessendungen üblichen Weise ausgehändigt werden. 2) Die Brieftelegramme sind zwischen den nachbenannten Orten zugelassen: Aachen Emden Metz Augsburg Ersuit Mülhausen (Elf.) * Bamberg Essen (Ruhr) München Barmen Eydtkuhnen München-Gladbach Berlin (Rohrpost Flensburg Münster (Wests.) bezirk) Frankfurt (Main) Nordhausen Bielefeld Frankfurt (Oder) Nürnberg Bonn Freiburg (Breisgau) Oldenburg (Grhzgt.) Braunschweig Gera (Neuß) Osnabrück Bremen Gießen Passau Breslau Görlitz Plauen (Vogtl.) Bromberg Göttingen Posen Cassel Halle (Saale) Potsdam Chemnitz Hamburg Regensburg Coblenz Hannover Rostock (Mecklb.) Cöln Karlsruhe (Baden) Saarbrücken Colmar (Els.) Kiel Schwerin (Meckl.) Crefeld Königsberg (Pr.) Stettin Cuxhaven Köslin Stralsund Danzig Leipzig Straßburg (Els.) Darmstadt Liegnitz Stuttgart Dessau Ludwigshafen Thorn Dortmund (Rhein) Trier Dresden Lübeck Wiesbaden Düsseldorf Magdeburg Würzburg Duisburg Mainz Zwickau (Sachsen). Elberfeld Mannheim 3) Es ist jedoch statthast, Brieftelegramme auch über diese Orte hinaus innerhalb Deut chlands mit der Post weiter senden zu lassen. In diesem Falle ist in der Adresse die Anstalt anzugeben, von der ab die briefliche Weiterbe>örde- rung eintreten soll (vgl unter 5). 4) Die Brieftelegramme dürfen in den genannten Orten nur während der Zeit von 7 Uhr abends bis 12 Uhr nachts aufge liefert werden; die Auslieferung kann bei sämtlichen Annahme stellen erfolgen, soweit diese für die Annahme von Tele- grammen geöffnet sind. Soll die Auflieferung brieflich er folgen, so hat der Absender für den rechtzeitigen Eingang des Brieftelegramms bei der Haupt-Telegraphenanstalt des Aufgabeorts Vorkehrung zu treffen. 6) Die Brieftelegramme müssen durch den gebührenpflichtigen Vermerk »Bst« oder »Brieftelegramm« vor der Adresse als solche gekennzeichnet und dürfen nur in offener Sprache ab gefaßt sein. Die Wortzahl ist schon vom Absender anzugebeu. Die Anwendung einer vereinbarten abgekürzten Adresse sowie Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. die Bezeichnung »postlagernd« ist statthaft. Bei den Brief telegrammen sind die Vermerke: Dringend, Antwort bezahlt, Vergleichung, telegraphenlagernd, Empfangsanzeige, mehrere Adressen und Einschreiben nicht zugelassen. Die Adresse hat zu lauten: »Bst« Johann Müller Leiter straße 17 Bonn, oder im Falle zu 3: »Bft«—Post—Schubach Euskirchen Cöln. Im übrigen haben Form und Abfassung den Bestim mungen der Telegraphenordnung zu entsprechen. 6) Am Bestimmungsort ist die Eilbestellung nicht statthaft. Eine etwa erforderliche Nachsendung erfolgt brieflich und ohne Gebührenansatz. Unbestellbare Brieftelegramme werden wie unbestellbare Telegramme behandelt. 7) Für das Brieftelegramm wird eine Gebühr von 1 -) für jedes Wort, mindestens jedoch der Betrag von 60 c) für jedes Brieftelegramm erhoben. Die Gebühr ist nach oben auf eine durch 5 teilbare Summe abzurunden. Der Einpfennigtarif findet nur auf das Brieftelegramm selbst Anwendung, nicht auch auf gebührenpflichtige Dienst telegramme, die durch ein Brieftelegramm veranlaßt werden oder sich auf ein solches beziehen 8) Von dem Zeitpunkte der Überweisung des Brieftelegramms durch die Bestimmungs-Telegraphenanstalt an die Postanstalt wird das Brieftelegramm als gewöhnlicher Brief angesehen und behandelt. Die Verwaltung leistet für die richtige Uber- kunft der Brieftelegramme oder deren llberkunft und Zu stellung innerhalb bestimmter Frist keine Gewähr und hat Nachteile, die durch Verlust, Entstellung oder Verspätung der Brieftelegramme entstehen, nicht zu vertreten. Die Gebühr wird auf Antrag nur dann erstattet, wenn das Brieftelegramm durch Verschulden des Telegraphenbetriebs verlorengegangen oder später angekommen ist, als es bei Aufgabe und Be förderung als gewöhnlicher Brief mit der Post angekommen wäre. Keine Portoermätzignugen im AnSlandsvertehr. — Auf eine Eingabe des Handelsvertragsvereins an das Reichs postamt von Mitte März d. I. betreffend Weltpennpporto ist ihm jetzt nachstehende Antwort des Staatssekretärs des Reichspostamts zugegangen: »Dem Handelsvertragsverein beehre ich mich auf die Eingabe vom 25. März ergebenst zu erwidern, daß ich der Frage der Herabsetzung des Briefportos im internationalen Verkehr auch in Zukunft meine Aufmerksamkeit zuwenden werde. Zurzeit bin ich aber zu meinem Bedauern nicht in der Lage, den Abschluß von Sonderabkommen mit einzelnen Ländern zur Herbeiführung eines ermäßigten Briefportos in Aussicht zu stellen, da die über wiegende Mehrzahl der Vereins-Postverwaltungen sich der Frage der Ermäßigung des Weltportos gegenüber bisher ablehnend ver halten hat. Im übrigen darf ich mich auf meine bei der letzten Budgetberatung im Reichstage zu der vorliegenden Frage ab gegebene Erklärung beziehen « Deutscher Ghmnasialverein. — Die Generalversammlung findet am 2. Oktober in Posen, unmittelbar vor der Philologen versammlung, statt. Die Verhandlungsgegenstände werden sein: 1. Die Einführung der historischen und vergleichenden Betrach tungsweise in den grammatischen Unterricht, vornehmlich des Lateinischen, als ein Wirkjames Mittel zur Vertiefung und Be lebung dieses Unterrichts (Berichterstatter Gymnasialdirektor Niep- mann von Bonn), 2. die Frage, ob und wie die preußischen Gym nasien umzugestalten seien, neben denen am gleichen Ort keine realistische höhere Schule besteht (Referenten Gymnasialdirektor Läck von Steglitz und, mit Beziehung auf die außerpreußischen Einzelgymnasien, Professor Uhlig von Heidelberg). Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. Christian Gottlob Kayser's vollständiges Bücher-Lexikon. Ein Verzeichnis der seit dem Jahre 1750 im deutichen Buch handel erschienenen Bücher und Landkarten. Der ganzen Reihe 35. u. 36. Band 1907—1010 Mit Nachträgen und Be richtigungen zu den früheren Bänden. Lieferung 7 (Kirchhofs —Lesser). Lex.E S. 1201—1336 u. S. 1-64. Leipzig 1911, Ehr. Herm. Tauchnitz. 1"20
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