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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1911
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- Deutsch
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^ 210, 9. September 1911. Nichtamtlicher Teil. isoueudum ;. ». tztlchn. -tuchharlse- 10145 stimmig angenommene und im Plenum befürwortete Vor schlag lautet in deutscher Übersetzung*) folgendermaßen: »In Erwägung, daß die Notwendigkeit der Schutzes des geistigen Eigentums in allen Ländern gleich groß ist, daß sie aber nur dann völlig befriedigt werden kann, wenn die Dele gierten aller Länder eine dem Weltpostverein nachgebildete Union zum Schutze des literarischen Eigentums gründen, die gemeinsam mit andern Ländern in Kraft ge setzt wird; daß eine solche Union sich aus dis Bestrebungen und Wünsche aller beteiligten Vereinigungen, nicht nur der jenigen der Literaten, sondern auch der Verlagsbuchhindler, der Komponisten und Musikalienhändler stützen muß; in Anbetracht, daß die Frage nicht aus der Tagesordnung des Kongresses steht, daß sie daher den Gruppen, welche diese Bestrebungen und Wünsche geltend zu machen imstande sind, unterbreitet werden sollte, beehrt sich der Unterzeichnete als Vertreter des deutschen Buchhandels vorzuschlagen: Der Kongreß solle nicht in die Beratung der Einzelheiten einer Literarunion eintreten, dagegen den Ausschuß der Lssooiation beaustragen, das Notwendige vorzukehren, um in der Presse aller Länder eine möglichst gründliche Erörterung der Frage der Bildung einer Literarunion herbeizuführen und um an einem noch zu bestimmenden Ort und Zeitpunkt eine aus den Organen und Vertretern der Jnteressentengruppen zusammengesetzte Konferenz zu besammeln, die den Plan der Gründung einer Literarunion zu beraten hätte. Noch wichtiger aber ist der Hinweis, daß die große Tragweite dieses Beschlusses von vr. Schmidt und von ihm allein sofort ganz richtig abgeschätzt wurde. Hier ist nun der Ort, dem Vorstande des Börsenoereins den Dank abzustatten, daß er durch Herrn vr. Goldfriedrich eine »Denkschrift zur Erinnerung an die Berner Über einkunft« ausarbeiten ließ, die speziell diese Entwicklungs phase aktenmäßig darstellt. Wir haben diese interessante -Gedächtnisgabe» hier nicht auszuschreiben, wohl aber die entscheidende Stelle daraus unserer Darstellung einzuverleiben, nämlich folgenden Passus aus dem von Herrn vr. Schmidt Anfang Juni 1882 dem Vorstands des Börsenvereins ein gereichten Bericht: »In den Privatkonferenzen, welche ich gleich in den ersten Tagen mit den verschiedenen zu dem Kongreß deputierten Herren gepflogen, setzte ich auseinander, daß die Regelung des internationalen Urheberrechts auf einem andern Wege verfolgt werden sollte, als solche bisher vor geschlagen worden seien, daß eine Materie, welche in so eminentem Sinne international sei wie der Urheber- Rechtsschutz, durch Abschluß von Einzel-Literar-Verträgen niemals in allseitig befriedigender Weise werde geregelt werden können, daß dies vielmehr nur erreichbar erscheine, wenn zur Regleung dieser Materie nach Analogie des Welt postvereins aus die Begründung eines Well-Urheberrechts- fchutz-Vereins hingcwirkt werde. Dieser Gedanke fand all seitige Znstimmung und Beifall.« Daß Herr vr. Schmidt sich der Wichtigkeit der Sache vollkommen bewußt war, beweist, daß er die Annahme dieses im Namen des Börsenvercins eingebrachten Antrages, die mit allen Stimmen gegen diejenige des Herrn de Marchi erfolgte, einen -Sieg aus dem Kapitol Roms« nennt, -welcher mir eine der größten und schönsten Erinnerungen meines Lebens sein wird». Zu diesem Siege sei Herr vr. Paul Schmidt heute herzlich beglückwünscht. Er ist der Idee der Gründung einer Weltliterarunion ganz eigentlich zu Gevatter ge standen. Literaten und Künstler, sowie Rechtsgelehrte haben den Gedanken gezeugt, aber die Geburtshilfe erfolgte aus den Kreisen des Buchhandels. Wenn auch der Börsenverein in der Folge durch seine berufenen Organe das Vorgehen des Generalsekretärs als ein etwas zu kühnes und zu optimistisches nicht so untcr- *> S. m. Kommentar, S. s. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. stützte, wie wir dies jetzt wohl wünschen möchten, und wenn er bei den spätem Versammlungen nicht mehr mit wirkte, so ändert dies an der Tatsache nichts, daß hier der Nährboden der ausschlaggebenden Idee zu suchen ist.*) Gleich nach Annahme des Antrages Schmidt brachte Herr Baetzmann, der diesen Antrag ausdrücklich als der Initiative des Börsenvereins entsprungen bezeichnet^ den Stein dadurch ins Rollen, daß er als Ort der Zusammen kunft für die angeregte Konferenz »Lerne, la vills inter nationale xar sresUsnes» vorschlug. Damit war dem mehr heitlich angenommenen Antrag des Herrn Carlo del Balzo, der die italienische Regierung mit der Initiative zur Aus arbeitung des Entwurfes eines -einheitlichen Gesetzes« be trauen wollte, Schach geboten. Die weitere Entwicklung ist bekannt.*') Die schweizerische Bundesregierung wurde zur Einleitung der ganzen Aktion gewonnen und diese Aktion, vornehmlich dank der hervor ragenden Tüchtigkeit und Sachkenntnis des verstorbenen Bundesrates Numa Droz, mit ebensoviel Geschick wie Energie in die Wege geleitet. Die Lssooiatiov littdrairs illtsruatiovals trat 18 Monate später in Bern zu einer nicht offiziellen, wenn auch von Herrn Droz präsidierten Delegierten konferenz zusammen und entwarf die Grundlage eines ein heitlichen Staatsvertrages, der dann, mit Abänderungen des Bundesrates versehen, den Regierungen mitgeteilt wurde. Es erfolgten die Einladungen zu einer diplomatischen Kon ferenz, die 1884 stattfand und, auf schon vorbereitetem Terrain operierend, eine erste Fassung des Unionsvertrages zustande brachte, die dann im folgenden Jahre eine durch greifende Umarbeitung erfuhr. Der 1885 verfaßte Entwurf wurde den Staaten zur Unterzeichnung unterbreitet und, nach dem alle Wiedererwägungsanträge abgelehnt worden waren, in einer dritten Berner Konferenz am 9. September 1886 in Bern von Vertretern von zehn Staaten unterzeichnet. Nicht ganz zehn Jahre später wurde der Vertrag einer ersten Durchsicht unterworfen und in Paris am 4. Mai 1896 durch eine Zusatzakte und eine interpretierende Er klärung vervollständigt. Nach weiteren zwölf Jahren gelang dann auf der Berliner Konferenz der große Wurf, alle die einzelnen Vertragsbestimmungen in einen einheitlichen, zusammenhängenden, wohlgeordneten neuen Text, die »revi dierte Berner Konvention vom 13. November 1908« zu vereinigen und dadurch einen Fortschritt zu erzielen, um den die Literarunion von mancher anderen Union mit Recht beneidet werden mag. II. Wenn wir am heutigen Tage einen Blick auf die da maligen Errungenschaften und die jetzige Lage der Union werfen wollen, um kurz deren Horoskop zu stellen, so geziemt es sich vor allem, die Grundgedanken, welche die Schöpfer der Union zu verwirklichen gedachten, heroorzuheben und diese mit den erzielten Resultaten zu vergleichen. Die Anregung der deutschen Delegation, durch die Konferenz von 1884 eine vollständige, die ganze Materie einheitlich regelnde und für alle Staaten verbindliche Kodi fikation des Urheberrechts, ohne Rücksicht auf die Landes gesetze, ausarbeiten zu lassen, srivies sich wegen der Ver schiedenheit dieser Gesetze als undurchführbar. Ebenso erhielten zwei Hauptpostulate zur Vereinheitlichung, nämlich *j Vgl. über die in den später» Phasen vom Börsenverein aus gegangenen Kundgebungen die erwähnte Denkschrift, Seite 22 u.f.; insbesondere wird hier nachgewiesen, daß die 1884 in Bern an genommenen Prinzipien säst durchgehends den früher und nach mals geltend gemachten buchhändlerischen Anschauungen ent sprachen. **> S. das Nähere in m. Kommentar zur Berner Konvention, S. 10—18. ISIS
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