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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1911
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- 1911-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1911
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Nichtamtlicher Teil. Zum 25. Geburtstag der Berner Konvention. Von Prof. vr. Ernst Röthlisberger-Bern. Am heutigen Tage ist ein viertel Säkulum verflossen, seit die »Berner Übereinkunft zum Schutze der Werke der Literatur und Kunst« im Ständeratssaal des alten Bundes- palastes zu Bern unterzeichnet wurde. Die widerstreitendsten Gefühle mögen uns an diesem Tage beschleichen. Ein Gefühl der Wehmut, wenn wir der tapferen Kämpen aus jener Zeit gedenken, die schon dahin- gerafft wurden und von denen manch einer in ein frühes Grab gesunken ist. Hinwieder das Gefühl des Stolzes, wenn der große Bau mit seinen 722 Millionen Anhängern gegenüber den 450 Millionen, die er zu Beginn zählte, vor unfern Augen ersteht. Und dann doch das Gefühl der Niedergeschlagenheit, wenn wir so recht den Zwiespalt empfinden, der auch hier zwischen Wollen und Können, zwischen Ideal und Wirklichkeit klafft. Endlich wohl auch das Gefühl skeptischer Resignation, wenn wir sehen, wie sehr dieses Instrument noch papierner Buchstabe geblieben ist, wie viele ihm ihre Unterschrift noch verweigert haben, wie zer splittert und unfertig sich die Rechtslage in der Literar- Union noch darstellt. Allein das trefflichste Gegengewicht gegen schwankende, der Sache unangemessene Gefühle bildet das Wissen, die aus Erforschung gegründete Erkenntnis. So soll denn auch die historische Würdigung uns zur richtigen Feier des Tages ein klareres, fester umschriebenes Bild zeichnen helfen. Es geschieht dies hier mit um so größerer Berechtigung, als der deutsche Buchhandel in diesen Aufzeichnungen ehrenvoll dasteht. In den letzten Dezennien des vorigen Jahrhunderts bereitete sich für die Regelung der zwischenstaatlichen Ver hältnisse auf urheberrechtlichem Gebiete eine entscheidende Wendung vor. Da wir auf die verschiedenen Vorläufer und Vorboten hier nicht einzugehen brauchen, sondern dafür auf frühere Darstellungen verweisen können*), so konzentriert sich unsere Nachforschung auf die Durchführung des Unions gedankens. Derselbe lag nach der Gründung des Welttele graphen-, Welt-Erdmessungs- und Weltpost-Vereins sozusagen in der Lust, allein er bedurfte sachgemäßer Formulierung und der Darlegung im geeigneten Moment. Zwei durch die Betonung absoluter staatlicher Einzel- Souveränität getragene Hauptströmungen teilten sich in die Bestrebungen zur Verbesserung der genannten Beziehungen. Die eine, schon auf dem ersten Brüsseler Schriststelleckongreß von 1858 zutage getretene Strömung versalzte den Plan größerer Konzentration des internationalen Schutzes der Ur heber und Künstler auf dem Wege der Vereinheitlichung der Landesgesetze und wollte zu diesem Zwecke ein auf gemein samer Grundlage ruhendes Mustergesetz ausarbeiten, wie ein solches zu Anfang der achtziger Jahre der römische Advokat de Marchi in 128 Artikeln zusammsngestellt Halle. Etwas abweichend hiervon gedachte der Pariser Advokat Ed. Clunet, der bekannte Herausgeber des äournal äs äroit international privö, durch ein Konkordat zwischen Frankreich und »einem oder mehreren Staaten« die Hauptbestimmungen eines Gesetzes über künstlerisches Eigen tum zum voraus zu verabreden, diese Hauptbestimmungen dann in die internen Gesetzgebungen zu rezipieren und da- *1 S. m. Kommentar »Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst- (Bern, A. Francke). Geschichtliche Einleitung, S. I u. f.; Droit ä'Lutsur Jahr gang 1888 usw. durch eine gewisse gesetzliche Einheitlichkeit in den Grund fragen zu bewirken*). Eine solche antizipierte internationale Festlegung des Willens des Einzel-Gesetzgebers hätte aber, weil unpraktisch und kaum im Ernste verbindlich, schwerlich zum Ziele geführt. Die andere Strömung wünschte die zahlreichen damals bestehenden Einzelliterarverträge zu resormieren und nach einem Normal-Literar-Vertrag zu revidieren. Der »Börsen verein der Deutschen Buchhändler« hatte sogar auf der Heidelberger Tagung von 1871 schon einen solchen Normal- entwurs für die vom Deutschen Reiche mit andern Staaten abzuschließenden Verträge angenommen, der els Jahre später mit wenigen Abänderungen in französischer Übersetzung auch dem Römerkongreß der Pariser Lssoviation littöruiro istsr- vatiovalö eingereicht wurde. Es wären aber bei Annahme dieses Vorschlages auch immer nur Sonderverträge, allerdings gleichen Inhaltes, aber von verschiedenartiger Dauer ent standen, und man wäre nie aus dem Wirrwarr dieser un sicheren, von Förmlichkeiten strotzenden Einzelabmachungen herausgekommen. Wohl hatte Herr Clunet aus dem Pariser Künstler kongreß von 1878 schon einen Antrag annehmen lassen, worin die Wünschbarkeit der Gründung einer Vulva gövöral» uuikorms SU matidrs äs proxriötö artistigus »nach dem Muster des Weltpostoertrages« ausgesprochen war; wohl hatte er auch schon die amtlichen Schritts zur Begrüßung der fran zösischen Regierung behufs Durchführung dieses Planes ein geleitet, der nur wegen der unsicheren politischen Lage und wegen der Inanspruchnahme Frankreichs durch die Gründung der gewerblichen Union (Pariser Vertrag von 1883) ins Stocken geriet. Allein die klare Erkenntnis, daß man so wohl die aussichtslose Bahn der Vereinheitlichung der Landes gesetze, die noch aus dem Programm jenes Pariser Kongresses stand, wie diejenige der Unifizierung der Einzelverträge ver lassen und an deren Stelle einen Plural- oder Kollektiv- vertrag mit unabhängiger Gestaltung und mit Unionsrecht ausarbetten müsse, kam erst im Jahre 1882 in Rom auf dem Kongreß der schon genannten, 1878 in Paris ge gründeten »Lssooiatiov littörairs iutsrnationsls« zum Durch bruch. Und zwar war es der von der Lssoeiatiov als Vertreter »äs vos amis ä'äUsivLgiiö« eingeladene und vom Börsenverein abgeordnete Generalsekretär vr. Paul Schmidt, der, von der Unzulänglichkeit der bisherigen Methode überzeugt, zuerst in Vorbesprechungen Gleich gesinnte warb und dann einen bestimmten Antrag einreichte. Man weiß durch die Erzählungen des Herrn Lermina, des ständigen Schriftführers der Association, daß diese manch mal etwas temperamentvollen Vorbesprechungen zwischen ihm, Herrn Schmidt und Herrn Baetzmann, dem norwegischen Delegierten, in einer römischen Schenke, einer Trattoria, statlfanden. Auch äußerte Herr Lermina in einem Kom misstonsbericht über die verschiedenen dem Kongreß unter breiteten Anträge, »es müsse eine Konvention aus dieser Zusammenkunft hervorgehen« (s. UuUstin äs I'Lssooiation Uo. 15, p. 32). Aber erst der Vorschlag des Herrn Schmidt führte zu einem greifbaren und ersprießlichen Ergebnis. Dieser zuerst in der Kommission nach lebhafter Debatte ein s-rtüstigus« (Paris, Impr. nat. 1879), S. 124 u. s. Clunet spricht hier von einem 6»»ai äs oonL0räg.t LVSS UN ou xlusisurö Ltnts, das den Kern einer Union bilden sollte: »ls noI'au ä'uns Union iui s-äoptsrait uns IsKislalion unikorins snr lss xoints konäa-
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