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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1911
- Strukturtyp
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- 1911-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1911
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- Deutsch
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«V 213, 13. September 1911. Amtlicher Teil. »»rl-nbl-m s, d, Dtlchn. Svchhand-l. 10321 «ebrvder Paete, (vr. «corg P-etcl» in Berlin. I03S4/SS Hermann Paetel Verlag, «. m. b. H. IN Berlin. WilnicrSdors. 10350 *86. 37/38. Lackes: ktömer vvck Usrmavev. 2 lläs. 6sb. 4 Renaissance-Verlag Robert Federn in Leipzig. 10337 I. H. Robolsky in Leipzig, 10330 UiAsabrockt: I.u6ivi^ X VII. uvä Hart tVübsIm Uavsvckorkk. 1 Ernst Rowohlt Verlag in Leipzig. 10340/47 'llockjo: Die Luvst. 10 gsb. in lleivov 12 in Halbleiter 16 >t; in OanLlsäer 20 Schulze L Co. in Leipzig. 10334 von Scheeler: Rafael von Urbino. 3 SO geb. 4 50 ^ Schuster L- Loefslcr in Berlin. I034S Joses Singer in Straßburg. 10330 Fuchs: Heimweh. 2 Bertram: Paris. 1 ^ 60 -s. Theodor Steinkopfs Verlag in Dresden. 10320 lilinsralrböinis. llck. I g. «erlag für Literatur, Kunst u. Musik in Leipzig. 10338 V/erner: Xrvsrilraüsbor. 1 50 geb. 2 60 -Z. Nasulen: IVaobssn uvck tVsrcksv in Lmsrilia. 4 ./i: geb. 6 Lenicn-Vcrlag in Leipzig. 10357. I03SI *8piero: Heue ltvvcks von bilienoron. 3 ^: geb. 4 in llerg. 6 ,/t. 2 so H. b unä ckis ckeuteobs kevaissavos. Bernhard Zacks Verlag in Treptow b. Berlin. 10320 1 so geb. 2 > SO >Z. ^ Verbotene Druckschriften. Es hat die Ferienstraskammer des Landgerichts I in Berlin am 2. August 1911 für Recht erkannt: Alle Karten mit der Unterschrift: 1. I^s rn^opg L I'tzxxogition ä'dortioulturg; sowie alle Karten mit der Aufschrift: 3. Komm mein Herzchen komme, ich liebe dich so sehr; 4. Steh' ich in finstrer Mitternacht; 6. Ach könnt' ich noch einmal so lieben, wie damals im Monat Mai; 6. Wer will unter die Soldaten, der muß haben ein Gewehr; 7. Sicheres Ziel; sind zu vernichten und die zu ihrer Herstellung dienenden Formen und Platten sind unbrauchbar zu machen. 38. I. 608/11. Berlin, 6. September 1911. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3798 vom 11. September 1911.) Nichtamtlicher Teil. Eine neue Bücherlotterie. Im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. ISS vom 25. August d. I.. schlägt Professor Adolf Bartels »Eine nationale Bllcherlotterie« vor. Er stellt damit auss neue eine Idee zur Diskussion, die nach einer wenig ruhm reichen Geschichte endgültig begraben zu sein schien. Es ist noch nicht vergessen, daß vor ungefähr sechs Jahren ein Verein für Massenoerbreitung guter Volksschriften den Ver such einer Bücherlotterie unternommen und bereits ziemlich weit gefördert hatte. In elfter Stunde mußte das Unter nehmen aufgegeben werden, weil der Vorstand des Bö-sen- vereins energischen Widerstand leistete und weil auch aus den Kreisen der Volksbildungsorganisationen sich Stimmen gegen die Zweckmäßigkeit dieser Art Voiksbildungsarbeit er hoben. Es sei auch auf die Auseinandersetzung mit Herrn Ör. Fränkel, dem Vater der Idee, in der Concordia*) hingewiesen, die damals auf die weitere Entwicklung der Ereignisse nicht ganz ohne Einfluß geblieben war. Die Erinnerung an diese Geschichte mahnt gewiß zur Vorsicht. Sie darf uns aber nicht verleiten, den Bartelsschen Vor schlag ohne weiteres abzulehnen, sondern muß uns vielmehr veranlassen, ihn um so ernster zu prüfen. Der Verein für Massenverbreitung guter Volksschriften kann Professor Bartels nicht unbekannt geblieben sein. Wenn er die Idee, an deren Durchführung dieser Verein sich verblutete, wieder aufnimmt, muß er gewichtige Gründe haben. Die gilt es vor allem zu prüfen. Da ergibt sich sofort das Eine. Professor Bartels will etwas ganz anderes als vr. Fränkel. Für beide ist st Concordia, Jahrg. XII, Nr. 23 und Jahrg. XIII, Nr. 3. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. die Lotterie nicht Selbstzweck, d. h. für beide ist es nicht die Hauptsache, daß durch sie Bücher ins Volk gebracht werden. Fränkel wollte Geld gewinnen, um die Piämien für seine künstlerischen Kolportageromane bezahlen zu können; Bartels will Geld gewinnen, um dem Deutschen Schillerbund die Finanzierung seiner Nationalfestspiele für die deutsche/Jugend im Weimarer Hoftheater auf die Dauer zu ermöglichen. Fränkels Idee, auf dem Wege des Preisausschreibens gute Kolportageromane zu schaffen, wurde sofort als undurch führbar bekämpft und hat sich seither wohl auch praktisch als verfehlt erwiesen. Die Nationalsestspiele des Deutschen Schillerbundes haben sich trotz einigen Widerspruchs schon seit Jahren als eine nationale Tat bewährt und ihre Bedeutung dürfte sich immer klarer erweisen, je mehr mit der Zeit ihre Erfolge sich in unserem geistigen Leben bemerkbar machen. Hatte man die Fränkelsche Lotterie also schon ablehnen müssen, weil sie einem verfehlten Zweck dienen wollte, so fällt sür die Bartelssche wesentlich ins Gewicht, daß sie die Dauer einer guten und großen Sache gewähr leisten soll. Natürlich kann dies aber nicht der einzige Gesichtspunkt für die Beurteilung der Lotterie sein. Man könnte mit Recht sagen: -Mag doch der Fränkelsche Zweck verfehlt ge wesen sein, der Erfolg der Lotterie allein, der Umstand, daß Bücher in Masse ins Volk geworfen wären, war Zweckes genug, um so mehr, als das Preisausschreiben, mag es auch von vornherein keinen Erfolg versprochen haben, doch keinen Schaden stiften konnte. Und umgekehrt könnte man gegen den Bartelsschen Plan auftreten, weil er zwar einen guten Zweck, aber mit einem gefährlichen Mittel verfolge. In der Tat hat ja sowohl Fränkel wie auch Bartels das Mittel nicht etwa als gleichgültig oder gar nebensächlich 1341
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