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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1911
- Strukturtyp
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- 1911-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1911
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- Deutsch
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10440 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 215, 15. September 1911. aus der Fassung des ß S folgt das Gegenteil. In Satz 2 des ersten Absatzes desselben wird dem Klüger vom Beklagten die Dauer der Konzertsaison ISOS/10, für die der Vertrag zunächst nach Satz l geschlossen ist, mit mindestens 6 Monaten garantiert. Dann heißt es in Absatz 2 weiter, daß mangels rechtzeitiger Kündigung der Vertrag »stets als auf eine weitere Konzert saison prolongiert« gelte. Da unbestritten keine Kündigung erfolgt ist, so hatte damit der Beklagte dem Kläger eine weitere Konzertsaison 1910/11 garantiert, d. h. die Gewähr dafür übernommen, daß im Jahre 1910/11 mindestens sechs Monate lang konzertiert und damit dem Kläger die vertrags mäßige Gelegenheit geboten werde, Programme für diese Kon zerte im Konzerthaus H. auszugeben. Soweit diese dem Be klagten nach § 8 des Vertrages obliegende Leistung infolge eines von ihm zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist, hat er dem Kläger den durch die Nichterfüllung entstehenden Schaden sowohl nach der allgemeinen Vorschrift des § 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wie nach der speziell für zweiseitige Verträge ge- gebenen Vorschrift des tz 325 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu er setzen. Die Voraussetzungen sind gegeben. Mit dem Aufhören der Konzerte ist die Möglichkeit, Konzertprogramme auszugeben, für den Kläger erloschen, und zwar durch einen vom Beklagten zu vertretenden Umstand, nämlich die Zulassung der Einrichtung des Operettentheaters in den früheren Konzerträumen und den dadurch bedingten Wegfall der Konzerte in diesen Räumen. Ist dem Kläger dadurch ein Schaden entstanden, so ist also der Be klagte an sich verpflichtet, ihn zu ersetzen. Andrerseits muß sich der Kläger aber anrechnen lassen, was er verdient hat bei dem Verkauf der Programme im Operettentheater, da ihm auch dieser Verkauf, wenn auch nicht unmittelbar vom Beklagten, übertragen wurde. (Aktenzeichen: 65. VI. 74/11.) Das BerstcherungSgesetz für Privatbeamte. — Dem Ver nehmen nach wird die erste Vorlage, die den Reichstag in seiner ersten Sitzung am 10. Oktober beschäftigen wird, das Versicherungs gesetz für Angestellte sein. Es soll auf diese Weise ermöglicht werden, den Entwurf rechtzeitig der Kommission zu überweisen. Nach der früheren Stellung, die der Reichstag zur Frage der Privatbeamtenversicherung eingenommen hat, nimmt man an, daß die Beratungen im Plenum nur wenig Zeit in Anspruch nehmen werden. In den Kreisen der Privatbeamten besteht die Überzeugung, daß die Durchberatung der Vorlage im Reichstage nicht auf Schwierigkeiten stoßen wird, da alle Parteien sich auf den Standpunkt der zweiten Denkschrift über die Privatversicherung gestellt und ihren endgültigen Beschluß, die Vorlage noch in der gegenwärtigen Legislaturperiode zu ver abschieden, bekundet haben. Die überwiegende Mehrheit der Privatangestellten, die durch den Siebener-Ausschuß vertreten wird, hat wiederholt erklärt, daß sie die Vorlage der Reichs regierung als eine brauchbare Unterlage zur Durchführung der Privatbeamtenversicherung ansieht. Im einzelnen bestehen auch dort Wünsche auf Abänderung der Vorlage. Man ist jedoch zu der Überzeugung gekommen, daß eine Beschränkung der Abände rungsvorschläge angebracht ist, um die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Herbsttagung nicht zu gefährden. Eingliederung des Mädchenturnens in den Stunden« plan der Volksschule. — Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten hatte eine Rundfrage an die Re gierungen und Provinzialschulkollegien wegen Eingliederung des Mädchenturnens in den Stundenplan der Mittelstufe der Volks schule gerichtet. Aus deren Berichten ergab sich aber eine so große Verschiedenheit der provinziellen und teilweise auch der örtlichen Verhältnisse, daß eine übereinstimmende Regelung der Angelegenheit für alle in Frage kommenden Schulen nicht angezeigt erschien. Es ist daher von ihm nur eine Reihe von allgemeinen Gesichtspunkten festgelegt worden, die die Regie- rungen und Provinzialschulkollegien bei der ihnen im übrigen überlassenen Anordnung der Sache zu beachten haben. In erster Linie ist danach das Mädchenturnen verbindlich für die Mädchen der Volksschulen in Städten und stadtähnlichen Ortschaften. Seine Einführung auch in den übrigen Volksschulen, wo die Ver hältnisse es gestatten, ist zur Hebung der Volksgesundheit nach Möglichkeit zu fördern. Wo das Mädchenturnen verbindlich ist, sind bei normaler Wochenstundenzahl für die Oberstufe drei, für die Mittelstufe zwei Stunden anzusetzen; bei besonderen Verhältnissen einer Schule, z. B. bei Vorhandensein von nur zwei Lehrkräften für drei Klassen, ist die Zeit entsprechend zu mindern. Die Gesamtstundenzahl für die Woche darf für die Mittelstufe 28, für die Oberstufe 32 Stunden nicht überschreiten. Bei der Bestimmung der Fächer, deren Zeit zugunsten der Einfügung des Turnunterrichts einzuschränken ist, ist davon auszugehen, daß eine Kürzung des Religionsunter richts ausgeschlossen ist. Von der für den Unterricht im Deutschen angesetzten Zeit wird am ehesten eine Schönschreibstunde abgesetzt werden können. Der Turnunterricht für Mädchen ist, soweit irgend tunlich, von weiblichen Lehrkräften zu erteilen. Der September als Kongretzmonat. — In der in Nr. 211 veröffentlichten Liste der in den September d I. fallenden Kon gresse bitten wir noch den vom 8.—11. September in Hamburg abgehaltenen 1. Monistenkongreß (5. Hauptversammlung des Deutschen Monistenbundes) nachzutragen. Die 6. Tagung Deutscher Berufsvormünder findet vom 17.—19. September in Dresden statt. Am Sonntag, dem Begrüßungsabende, spricht im Hotel 3 Raben, Marienstraße 18, der Vorsitzende Prof. Dr. Klumker-Frankfurt a. M. über: »Die Bedeutung der Berufsvormundschaft für die Vereinsarbeit«. Am Montagfrüh9Uhr wird im Hotel Palmengarten, Pirnaische Str. 29, der Jahresbericht des Archivs Deutscher Berufsvormünder erstattet; darnach sprechen Stadtrat Rosenstock-Königsberg i. Pr. und Amts gerichtsrat Landsberg.Lennep über: »Die Mißstände in der Rechtslage des unehelichen Kindes im Deutschen Reiche«. Am Dienstag findet am selben Orte Vortrag über: »Berufsvormund, schaft für Geisteskranke« von Rat D^. Crasemann und Prof. Dr. Weygandt, beide aus Hamburg, statt. Reue Bücher, Kataloge »sw. für Buchhändler. 166 8. Uit. einer 'j'g.kel. X. XI. 2eckier, 6ro5s38or Dr. Ont-ikrieck, Die Da-rnverger Düsler- ckruolce unck äie 362ei1ige 6ibsl. 6ex.-8o. 113 8. L4it 22 la-keln in Inedtäruek, einer l'nkel in ^utot^pisäruok, 6r08od. 3 lra-rt. 4 ^t. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am heutigen 15. September kann Herr Heinrich Eder in St. Ingbert auf 26 Jahre ehrenvoller Selbständigkeit zurückblicken. Er war der erste, der in der im Aufblühen begriffenen Berg- und Fabrik- stadt St. Ingbert eine reguläre Buchhandlung eröffnete, nachdem er sich in zwölfjähriger buchhändlerischer Tätigkeit an verschiedenen Orten (Zweibrücken, Passau, Bamberg, Saarlouis) die zur Führung eines Geschäftes nötigen Kenntnisse angeeignet hatte. Kann man es als ein Wagnis bezeichnen, in jener Zeit in dem kaum 10V, Tausend Einwohner zählenden Städtchen eine Buchhandlung zu gründen, so hat doch der Erfolg Herrn Eder recht gegeben, der heute mit Befriedigung auf das Ergebnis seiner Arbeit blicken kann. Sprechsaal. Anfrage. Gibt es eine Paginiermaschine, die gleichzeitig auch das Datum druckt, etwa derart: Nr. 2765 12. IX. 1911, und wer ist Fabrikant dieser Paginiermaschine? Fr. Mahnke, Buchh., Verden, Aller.
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