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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1911
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- Deutsch
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10438 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. oR 215, 15. September 1911. Form eines von den beiden Verbänden unterschriebenen Ver trages gutgeheißen; andrerseits hat die Annahme des fran zösischen Verkaufs - Tarifs in Belgien für die französischen Verleger das wichtigste Problem gelöst, das dem Osrcls beige gestellt worden war. Herr Corndlis - Lebdgue wünscht noch, seinen französischen Kollegen und besonders Herrn Layus, dem Vorsitzenden des Verleger-Syndikats und des Oerels äs 1s lübrsirie in Paris, zu danken. Gegenwärtig erörtert der Oerels bslgs die Frage seiner Umwandlung in ein Syndikat, damit er als »soeidtd oomwsroisls« im Falle einer Ver letzung der Bestimmungen wirksamer handeln könne. Er habe Grund anzunehmen, daß der Ladenpreis in zwei oder drei Jahren in Belgien allgemein eingchalten werden wird. Herr Hetze! weist nochmals auf die Ausführung dieses franko-belgischen Übereinkommens als nachahmenswertes Beispiel hin, weil man nach seiner Ansicht, wenn andere Länder denselben Weg einschlagen, allmählich zu einem all gemeinen internationalen Übereinkommen gelangen könne. Herr Corndlis - Lebdgue ist derselben Meinung. Herr Heinemann hebt das große Interesse hervor, das die Uublisbsrs' Lssooiativn der Frage entgegenbringt, sie könne aber leider nicht viel tun, weil ihr das englische Gesetz eine »Einschüchterung« (»intinnästioo,) den Sorti mentern gegenüber nicht gestatte. Der Verein könne sich nur den Interessen seiner Mitglieder widmen, die aus schließlich Verleger sind, und dürfe sich nicht mit aus ländischen Büchern beschäftigen. Herr Heinemann wünscht trotzdem, der Sympathie seines Vereins Ausdruck zu geben. Herr Tryde erklärt ebenfalls, daß die Frage in dem »Dänischen Buchhändler-Verein» (Verleger und Sortimenter) die beste Aufnahme gefunden habe; er bestätigt das, was der vom Permanenten Bureau am 24. Mai versandte Bericht mitteilt. Jedoch machten gewisse fremde Verleger dem dänischen Buchhandel eine unheilvolle Konkurrenz. Sein Verein sei bereit, einer internationalen Abmachung behufs Aufrecht- echaltung des Ladenpreises zuzustimmen. Er teilt mit, daß der »Dänische Musikalienhändler-Verein« derselben An sicht sei; er hat einen Bericht über diesen Gegenstand eingesandt (der unter die Mitglieder der Kommission ver teilt wird). Herr Tryde liest die Beschlüsse daraus vor, die übrigens die Billigung der schwedischen und nor wegischen Musikalien-Verleger gefunden hätten, und verlangt, daß die Frage auf dem Budapester Kongreß wieder aus genommen werde! Herr Hetze! fragt an, ob Herr Tryde eine Bewegung zur Erlangung der Zustimmung von Norwegen und Schweden Hervorrufen könne. Herr Tryde antwortet, daß er davon überzeugt sei. Herr Hetze! fragt darauf Herrn Ruiz, der den be treffenden Sitzungen beigewohnt hat, ob die Zusammen kunft der Internationalen Kommission für Musikalienhandel in Paris im Juni 1S0S ein Resultat gezeitigt habe. (Diese Zu sammenkunft bezweckte die Gründung eines internationalen Vereins der Mustkalien-Verlegec und -Händler, der beauftragt werden sollte, sich mit allen Fragen des Musikalienhandels und namentlich mit der Frage des Verkaufs zu beschäftigen.) Herr Ruiz erklärt, daß diese Zusammenkunft zu keinem Ergebnis geführt habe. Auf Anregung des Herrn Hetze! wird beschlossen, daß die Herren Lobel und Melly, Sekretäre der erwähnten Zusammenkunft in Paris, dem Herrn Tryde die Unterlagen für einen dem Budapester Kongreß vorzulegenden Bericht liefern sollen. Bezüglich des Beschlusses 158, der besonders das Übersetzen des Ladenpreises betrifft, liest Herr Ranschburg eine Mitteilung über die Lage in Ungarn und die Wünsche der Verleger dieses Landes vor (Be richt des Permanenten Bureaus vom 24. Mai). Nach seiner Meinung müßten Bücher in bestimmten Fällen zu einem Preise verkauft werden dürfen, der höher als der Ladenpreis sei. Die Lage in Ungarn sei dieselbe wie in den anderen Ländern, wo die Posttarife zu hoch sind; die Verleger sollten selbst einen Verkaufspreis festsetzen und auf den Büchern angeben, der für den Verkauf im Ausland bestimmt ist, wie das in einigen Fällen schon geschehe. Herr Fouret glaubt, daß diese Frage sich zu einem An träge für den nächsten Kongreß eigne. Er schlägt vor, daß man sich bemühe, internationale Vereinbarungen zu treffen, die dem franko-belgischen Abkommern ähneln. Nach Schluß der Besprechung wird vereinbart, daß die von Herrn Ranschburg angeregte Frage auf Veranlassung des Herrn Fouret in einem Bericht für den Budapester Kongreß behandelt werden soll, wovon Herr Ranschburg Notiz nimmt. Herr Meiner fragt an, wie man im Sinne des vom Exekutio-Komitce gefaßten Beschlusses dazu gelangen könne, die Frage des Kundenrabatts international zu regeln; er glaubt nicht, daß die deutschen Verleger und Sortimenter geneigt seien, Rabattbestimmungen anzunehmen, da es an Gegenseitigkeit fehle; er fürchtet, daß die Schritte der natio nalen Vertreter bei Beschwerden ohne Erfolg bleiben würden. Herr Fouret erinnert ihn an das Beispiel Belgiens in seinen Beziehungen zu Frankreich. Herr Meiner glaubt aus verschiedenen Gründen nicht, daß die benachteiligten deutschen Verleger den betreffenden ausländischen Sortimentern ihr Konto schließen würden. Herr Fouret erinnert ihn an das in dem Beschlüße des Exekutiv-Komitees erwähnte Verfahren. Herr Heinemann erklärt Herrn Meiner, daß der be nachteiligte englische Verleger sofort dem deutschen oder jedem anderen Sortimenter das Konto schließen würde, der seine Bücher zu einem zu niedrigen Preise verkaufe. Herr Fouret hebt die Tatsache hervor, daß der vom Exekutiv-Komitee gefaßte Beschluß einen Versuch darstelle; ein Mittel, das vielleicht Erfolg haben werde und das man probieren müsse. Herr Meiner wiederholt seine Befürchtungen, da die Schritte der Landesvertreter nur selten Erfolg haben würden. Herr Hetze! bemerkt, daß der Landssvertreter bei diesen Schritten nur als Vermittelungsagent auftrete, der keine persönliche Handlung vornehme. Es liege nicht in der Absicht, eine Behörde (sutoritd) an Stelle der Landesvertreter zu setzen. Herr Meiner nimmt von diesen Erklärungen Kenntnis, fragt aber zugleich, was aus dem übersetzten Ladenpreis werden soll, den man seiner Meinung nach nicht unter drücken könne. Herr Fouret glaubt, daß man zur Beseitigung des übersetzten Ladenpreises gelangen könne und müsse, der dem Verleger ebensoviel Schaden zufüge wie der zu niedrige Preis. Herr Meiner erkennt dies an, erklärt jedoch, daß man Porto- und andere Spesen in Betracht ziehen müsse. Herr Heinemann erinnert daran, daß man die Ver eine bitten müsse, Lokaltarife für den Verkauf ausländischer Bücher aufzustellen. Schließlich bringt der Präsident folgende vom Exekutiv- Komitee vorgeschlagene und von den Herren Fouret und Hetze! aufgesetzte Resolution zur Abstimmung: »Der Verleger-Verein eines Landes soll mit Hilfe des nationalen Verleger-Vereins des betreffenden Landes, in dem ein Übertretungsfall vorgekommen ist, danach trachten, die Aufrechterhaltung des Ladenpreises in diesem Lande herbeizuführen; jeder Verleger-Verein, dem eine Übertretung
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