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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191109158
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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215, 15 September IS11. Nichtamtlicher Teil. VSrsenN»U s. d. Dtschn. »U«»ed-I. 10437 Rechtssicherheit zu sorgen und eine Zentralbehörde zu schaffen. — Neueinrichtungen, deren Schwierigkeiten wohl jedermann klar sind, die aber nicht als unmöglich betrachtet werden dürfen. Übrigens kann unser Kongreß sich Aufgaben stellen ohne Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die sich beim ersten Blick der Ausführung entgegenzustellen scheinen. Ich bitte Sic freundiichst, uns behufs Erreichung des gesteckten Zieles Ihren Beistand zu leisten; übrigens hege ich in dieser Hinsicht keine Befürchtungen, und deshalb wage ich es auch vorherzusagen, daß die Arbeiten dieser Versammlung glückliche Resultate zeitigen werden. (Beifall.) Der Präsident gibt dann bekannt, daß zum größten Be dauern aller seiner Kollegen Herr Albert Brockhaus aus sein Amt als 2. Vize-Präsident des Exekutiv-Komitces und der Internationalen Kommission, sowie auf seine Mitgliedschaft im Komitee verzichten muß, und daß dieser Verzicht, der einen großen Verlust für den Kongreß bedeute, leider un widerruflich ist. Deshalb ist das Exekutio-Komitee genötigt gewesen, in der Sitzung am Vorabend einen neuen 2. Vize- Präsidenten als Ersatz für Herrn Brockhaus zu wählen; ein stimmig wurde Herr Wm. Heinemann, das älteste Komitee mitglied, zu diesem Amte berufen, und diese Ernennung der Internationalen Kommission angezeigt. Die letztere genehmigt einstimmig die Ernennung des Herrn Heinc- mann und drückt ihr tiefstes Bedauern über den Rücktritt des Herrn Albert Brockhaus aus. Der Präsident teilt schließlich mit, daß er die Rech nungen des Permanenten Bureaus geprüft und alles in vollkommener Ordnung befunden habe, sowie daß das Exekutio-Komitee Herrn Melly für das am 31. März 1911 zu Ende gegangene Jahr Decharge erteilt habe; die seit diesem Tage bis zum 31. Mai eingegangenen Rechnungen feien ebenfalls geprüft worden. Der Präsident verliest hierauf den 1. Punkt der Tages ordnung; I. Ausführung des Beschlusses 154: Vermittlungs- Agenten (Autor-Agenten) in ihren Beziehungen zu Autoren und Verlegern. Herr Generalsekretär Melly teilt mit, daß das Bureau seit der Einsendung des Berichtes (vom 24. Mai) über diese Frage an die Internationale Kommission keine neue Antwort auf sein Rundschreiben vom 22. September 1910 erhalten habe. Die Kommission stellt fest, daß gegenwärtig keine Entscheidung Über diese Frage zu treffen ist, und nie mand verlangt das Wort. II. Beschlüsse 157 — 158: Aufrechterhaltung des Ladenpreises in den internationalen Beziehungen. — Das Übersetzen der Ladenpreise. Auf die Bitte des Präsidenten nimmt Herr Melly die am Vorabend in der Sitzung des Exekutiv-Komitees er folgte Besprechung, die zu einer Entscheidung geführt hat, wieder auf und unterbreitet der Kommission folgenden ein stimmig gefaßten Beschluß: -Jeder Verleger, der feststellt, daß der Ladenpreis seiner Werke in einem fremden Lande nicht eingehalten wird, soll diese Tatsache seiner Landes-Vereinigung Mit teilen und sie bitten, einzugreifen. Diese soll sich an das Permanente Bureau wenden, das dem Vertreter des be treffenden Landes in der Internationalen Kommission Kenntnis gibt, und der letztere wendet sich dann an die zuständige Instanz gemäß der Organisation und den Bestimmungen seines Landes.« Herr Heinemann erstattet kurz Bericht über die Lage in England. Die -Lubllsbers' Lssvoiatioir« umfaßt nur Verleger, aber keine Sortimenter, und die englischen Verleger Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. ?s. Jahrgang. sind ausschließlich Verleger, sie sind nicht gleichzeitig Sorti menter wie in andern Ländern. Infolge einer Privatkorrespondenz mit Herrn van Stockum haben die Lssoeiatioa vk Foreign Loolrssllsrs, sowie die ^ssoeiatöä LoobssUers ok 6reat Lritain »llä Irslauä Wünsche geäußert und dem Kongreß lebhaft die Annahme der Vorschläge des Herrn van Stockum empfohlen (Börsenblatt 1911, Nr. 115), die zu dem Beschlüsse 157 Veranlassung gegeben haben. Diese beiden Buchhändler- (Sortimenter-)vereinigungen sind nicht am Verleger-Kongreß beteiligt; die -Lublisbers' Lseoeiatian« steht ihren Wünschen zwar sehr sympathisch gegenüber, kann sich aber statuten gemäß, sowie infolge des Gesetzes leider nur mit den Ver öffentlichungen ihrer eigenen Mitglieder befassen. Herr Hetzei gibt den Mitgliedern der Kommission Er klärungen über die Notwendigkeit, die das Exekutiv-Komitee veranlaßt hat, in seinem Beschluß auszudrücken, daß das Permanente Bureau sich an die Vertreter (Mitglieder der Internationalen Kommission) der einzelnen Länder und nicht direkt an die Landes-Vereinigungen dieser Länder wenden möge, und zwar ist dies geschehen in Anbetracht der Unter schiede in der Organisation des Buchhandels in den ver schiedenen Ländern. Herr Vallardi teilt mit, daß der »Verein italienischer Musikoerleger und -Händler« ebenso wie die »Lssoeiarions Ilxograüeo-I-ibraria Italiava« einen Verkaufstarif aufgestellt habe und daß kein Rabatt erlaubt sei; der Verein wünsche lebhaft, zu einem Einvernehmen mit den Musikalienhändler- Vereinigungen der anderen Länder zu gelangen, denn die Firmen mehrerer fremden Länder importierten mit unge heuren Rabatten nach Italien, deren Gewährung den italienischen Musikalienverlegern und -Händlern untersagt sei. Herr Fouret erklärt Herrn Vallardi, welcher Weg dem Beschlüsse gemäß zu befolgen ist: daß also der oder die benachteiligten Verleger sich an ihren Landesverband zu wenden haben; der letztere meldet es dann an das Permanente Bureau, und dieses an den Vertreter des Landes, in dem die Verkaufspreis-Verletzung fest gestellt worden ist; der Vertreter wird dann als Vermittler an der zuständigen Stelle (gemäß der Organisation des Landes) vorstellig werden, damit die nötigen Schritte erfolgen. Herr Meiner erklärt, daß diese Schritte nicht immer und nicht notwendigerweise den erwarteten Erfolg haben werden, trotz allen guten Willens der Vertreter. Herr Fouret hebt dann die Tatsache hervor, daß die Vertreter nicht aus eigener Initiative, sondern als Ver mittler handeln und daß sie ohne Rücksicht auf das Er gebnis ihrer Schritte wenigstens die Genugtuung haben werden, ihre Pflicht getan zu haben. Er erwähnt noch ein oder zwei Beispiele, wie das vom Exekutiv-Komitee enipfohlene Verfahren anzuwendcn ist. Herr Meiner erklärt sich von diesen Erläuterungen befriedigt, fürchtet aber trotzdem, daß die Schritte in vielen Fällen keinen Erfolg haben werden. Herr Cornslis-Lebsgue spricht von der großen An strengung, die in Belgien zur Aufrechterhaltung des Laden preises gemacht worden ist, der bald von allen Sorti mentern respektiert werden wird. Er erinnert daran, daß der Oerels beige mit der Konkurrenz der fran zösischen Verleger und Sortimenter zu kämpfen hatte, die nach Belgien franko und billiger als ihre belgischen Kollegen verkauften; aber seit einigen Monaten sei eine Einigung zustande gekommen, man habe ein Über einkommen mit dem Syndikat der Verleger Frankreichs ge troffen, durch das der belgischen Rabatt-Reglementierung die Anerkennung gesichert werde. Das genannte Syndikat hat die belgischen Verkaufsbestinimungen anerkannt und in der l358
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