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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1923
- Sprache
- Deutsch
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X- 124, 31. Mai 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Mailänder Industriellen, dem Comm. Giovanni Treccani, dem Besitzer einer Vaummollweberci und Spinnerei, für fünf Mill. Lire erworben und dem italienischen Staat zum Geschenk gemacht wurde. Der wertvolle Codex ist in den Jahren 1455—1465 für Borso II d-'Este, Herzog von Ferrara und Modena, von dem Mailänder Kalligraphen P. P. Maroni auf Pergament niedergeschrieben und von den fer rarischeu Künstlern Tad-deo Crivelli und Franco de Nussi mit herr lichen Miniaturen geschmückt worden. Die Miniaturen, weit über tausend, wetteifern an Schönheit und Feinheit der Ausführung mit denen des berühmten Breviarium Grimani, des Meßbuches des Kar dinals Farnese und anderer Meisterwerke -dieser Gattung. Aus dem Besitz der Herzöge von Modena kam die Bibel im Jahre 1859 nach Österreich. Erzherzog Franz Ferdinand verkaufte sie an Kaiser Franz Joseph, von dem sie dann an Kaiser Karl überging. Kaiser Karl hat sie vor zwei Jahren an einen Pariser Antiquitätenhändler verkauft. Für den Codex hatten sich in der letzten Zeit mehrere Amerikaner interessiert. Der Mailänder Industrielle hat sie aber alle übcrboten. Familicnkundliche Ausstellung in Stuttgart. — Wie das »Stutt garter Neue Tagblatt« meldet, ist gegenwärtig im Schaufenster von Julius Weise's H o f b u ch ha n d l u n g in Stuttgart eine neuartige Ausstellung über schwäbische Familien- und Wap penkunde zu sehen, die vom Verein für Württcmbcrgische Familien kunde in Verbindung mit obiger Firma veranstaltet worden ist. Neben der überaus großen Anzahl vortrefflicher Einzelgeschichten wttrttem- bergischer Familien fällt außer den bekannten Gothaischen Adels taschenbüchern vor allem das schon 49 Bände umfassende Monumental- werk des Deutschen Geschlechterbuchcs, Verlag C. A. Starke, Görlitz, ins Auge. Der 34. Band dieses Werkes ist zugleich der erste Schwäbische (Neutlinger) Sonderband und zeichnet sich durch eine besonders reiche Ausstattung mit Bildern und Farbwappen aus. Neben diesen in Buch form gedruckten Familiengeschichten finden sich in der Ausstellung auch verschiedene Bild-Stammbäume, von denen der in Kunstdruck ausge- fiihrte Stammbaum unseres bekannten Dichters Ludwig Finckh und der von Frau vr. Pfeilsticker-Stockmayer zur Verfügung gestellte, reich mit Wappen geschmückte Frommannsche Stammbaum besondere Erwähnung verdienen. Anch das Gebiet der Wappenkunde ist reichlich ver treten, so durch Albertis bekanntes Adels- und Wappenbuch, durch die Schriftwerke des um die Heraldik besonders verdienten Freiherrn von Gaisberg-Schöckingen, durch das prächtig ausgestattete »Handbuch der Heroldskunst« von I)r. Bernhard Körner und viele andere Werke. Anch fehlen in der Ausstellung nicht Probenummeru der Fachzeitschrif ten der geneal.-heraldischen Gesellschaften, wie des »Herold« und »No land« in Berlin und der »Familiengcschichtlichen Blätter« in Leipzig. Außer den eigentlichen Familiengeschichten und heraldischen Wer ken bietet die Ausstellung einen guten Überblick über die Quellen und Hilfswissenschaften der Geschlechter- und Wappenkunde. Es würde zu iveit führen, auch nur die hauptsächlichsten Werke, von denen die in Leder gebundene vielbändige Ausgabe der Württcmb. Familienstiftun- gen von Faber, Leihgabe des Herrn Georg Andreas Werner in Stutt gart, eine besondere Zierde bildet, aufzuzählen. Konkurseröffnung. — Zu dem von uns in Nr. 194 des Bbl. ge meldeten Konkurs derFirma E r n c st F i n ck in Straßburg können wir Mitteilen, daß die Schuldforderungen vor dem 22. Juni 1923 beim Tribunal cle bailliage in Straßburg vorzubringcn sind und daß die Sitzung zur Prüfung der angemeldetcn Forderungen am 6. Juli 1923, vormittags 19 Uhr, im Zimmer 19 des genannten Tribunals stattfindet. Zum vorläufigen Konkurs-Verwalter wurde Herr Jules Salomou in Straßburg, 2, Quai Finkmatt, ernannt. Erhöhung der Bnchbindcrpreifc. — Der Verband Deutscher B u ch b i n d e re i b e s i tz e r in Leipzig versandte unterm 25. Mai 1923 an seine Auftraggeber folgendes Rundschreiben: »Trotz der ungünstigen Geschäftslage sind wir infolge der rapiden Verschlechterung der Mark gezwungen gewesen, ein neues Lohnabkom men zu tätigen, das eine Erhöhung der Ende Mai gültig gewesenen Richtpreise um mindestens 3 9"/, bedingt. Wir weisen darauf hin, daß ferner die Materialpreise in der letzten Zeit eine enorme Ver teuerung erfahren haben, die im obigen Satze nicht berücksichtigt ist und die noch besonders in Ansatz gebracht werden muß. Die neuen Richtpreise haben zunächst für die erste Hälfte des Juni Gültigkeit. Da das Lohnabkommen dann abläuft, ist angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage mit einer weiteren Erhöhung der Preise zu rechnen.« »Der schöne Bucheinband«. — Die unter diesem Titel vom Jakob Krauße-Bund in der Berliner Gntenberg-Buchhandlung veran staltete Ausstellung, die sich der lebhaftesten Anteilnahme der biblio philen und buchgewerblichen Kreise Berlins erfreut hat, findet gegen wärtig bis Mitte Jnni in der Buchhandlung H e i n r i ch s h o f c n in Magdeburg statt. Es ist gelungen, die überwiegende Mehrzahl der in Berlin gezeigten kunstbucl binderischen Arbeiten in Magdeburg zu vereinigen, sodaß der Jakob Krauße-Bund nunmehr auch in Mittel deutschland die Leistungen der deutschen Kunstbuchbindcrei vorführen kann. Die Frankcnverordnung der Saarkommission. — Das am 22. Mai ausgegebene Amtsblatt der Negierungskommission des Saargebiets veröffentlicht die »Verordnung über die gesetzliche (Franken-)Währung im Saargebiet«. Am einschneidendsten ist die Bestimmung, daß es der jeweiligen Regelung durch die Negierungskommission Vorbehalten bleibt, welche Geschäfte der Banken und des Außenhandels in einer anderen als der gesetzlichen Währung getätigt werden können. Damit wird der Regierung der absolute Einfluß auf das saarländische Wirtschafts leben zugesprochen. Die neuen Schnellzugszuschläge. — Vom 1. Juni 1923 ab betragen die Schnellzugszuschläge: in der 3. Klasse in der 2. Klasse in d-er I. Klasse 1. Zone 1—75 km 1999 M k. 2999 Mk. 4999 Mk. 2. Zone 75—159 km 2999 Mk. 4999 Mk. 8999 Mk. 3. Zone über 159 km 3999 Mk. 6999 Mk. 12909 Mk. Die Beschränkungen des Postvcrkehrs mit dem besetzten Gebiet. — Immer zahlreicher sind in letzter Zeit die Eingriffe der fremden Be satzung in den Postverkehr des besetzten Gebiets geworden. Der Paket- und Päckchenverkehr nach dem Oberpostdirektionsbezirk Aachen ist ein gestellt. Nach folgenden Orten des Oberpostdirektionsbezirks Düssel dorf ist der Paketverkchr auf gewöhnliche Pakete beschränkt: Aprath. Bergisch-Born, Dalbecksbaum, Dornap, Düsseldorf nebst Vororten, Erkrath, Gruiten, Hciligenhaus, Hochdahl, Hubbelrath, Hückeswagen, Langenbcrg, Lennep, Mettmann, Neviges, Tönisheide, Velbert, Voh winkel, Wülfrath. Nach im Nuhr-Einbruchsgebiet liegenden Postorten der Oberpostdirektionsbezirke Düsseldorf, Dortmund und Münster ist der Paketverkehr eingestellt. Nach dem Oberpostdirektionsbezirk Köln be stehen keine Beschränkungen. Pakete für die Orte an den Strecken Bingerbrück—Namborn, Bingerbrück—Simmern—Hermeskeil und Bop- pard—Simmern sowie an den von diesen Strecken abzweigenöen Land- kursen sind nicht zugelassen. Nach -dem Oberpostdirektionsbezirk Trier ist der Paket- und Päckchenverkehr im allgemeinen eingestellt. Zuge lassen sind gewöhnliche Pakete bis zum Gewicht von 19 Kilogramm und Päckchen nur nach Trier, Kürenz und den Orten an der Moseltalbahn Trier—Bullay. Der Paketverkchr mit Wiesbaden und den Orten Bierstadt, Dotzheim, Nambach und Sonnenberg ist eingestellt, nach Rheinhessen ist er auf gewöhnliche Pakete bis zum Gewicht von 5 Kilo gramm beschränkt worden. Nach Mainz und Mainz-Kassel sind jedoch nur gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungcn zugelassen. Nach der Rheinpfalz ist der Paket-, Wertbrief-und Päckchcnvcrtehr mit Aus nahme der Sendungen nach Bad Dürkheim, Frankenthal, Grünstadt, Ludwigshafen, Oggersheim, Speyer und den Orten der Kleinbahn Neustadt—Landau eingestellt. Der Paketverkehr aus den besetzten Gebieten nach dem unbesetzten Deutschland ist unterbunden. Inner halb der besetzten Gebiete wird der Postoerkehr aufrechterhaltcn, so weit es die Verkehrslage gestattet. Pakete aus dem Ausland — auch Liebesgabenpakete aus den Vereinigten Staaten von Amerika — unter liegen im französisch- und belgisch-besetzten Gebiet der Beanstandung -durch die fremden Zolldienststellen. Zwischen dem badischen Einbruchs- gcbiet und- dem unbesetzten Deutschland ist der Postverkehr in keiner Weise beschränkt. Aus der Pfalz. — Bestellungen auf Bücher, die im besetzten Gebiet erschienen sind und vom Verlagsorte aus ins unbesetzte Ge biet auf den Weg gebracht werden sollen, sind, wie uns eine Verlags firma in Kaiserslautern mitteilt, zurzeit unausführbar. Das Verbot erstreckt sich nicht nur aus Postpakete und Kreuzband- sendungcn, sondern auch auf Briefe über 29 Gramm. Von den Machthabern werden nur Postkarten, Briefe bis 29 Gramm und Drucksachen bis 25 Gramm zur Beförderung zugclassen. Ob diese den Buchhandel empfindlich treffende Maßregel auch für das von den Engländern und Belgiern besetzte Gebiet zu gelten hat, ist der betref fenden Verlagsfirma nicht bekannt. 757
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