Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110923
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191109235
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110923
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-09
- Tag1911-09-23
- Monat1911-09
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
222, 23, September 1811. Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel- 10887 Million für ein Porträt springen zu lassen, weil es ihm un bequem ist, über den Ozean zu fahren und so eines Multi millionärs Konterfei der Nachwelt zu überliefern; hier greift ein armer Teufel zum letzten Ausweg, weil er kein Krümlein Brot mehr hat. Und keine Woche vergeht, wo nicht sensatio nelle Meldungen die staunende Mitwelt von der schier fabel haften Bezahlung dieses oder jenes Künstlers oder Kunstwerkes in Kenntnis setzen. Wohl schüttelt man den Kopf und fragt sich, wie das möglich sei. Aber keiner besitzt den Mut, etwas dagegen zu sagen. Im Gegenteil, man geht hin und fällt in die vorschriftsmäßige Bewunderung und stimmt ein in das Beifallsgemurmel der dummen, urteilslosen Menge. Und man hilft auf diese Weise noch mehr jenes Kunstprotzentum emporzüchten, an dem Hunderte und Aberhunderte von ehrlich ringenden Künstlerexistenzen elend zerschellen. Arthur Dobsky. Kleine Mitteilungen. Lchädigung des Handels durch Nichtgewerbetreibende. — Der Deutsche Drogisten-Verband von 1873 (E. V. Berlin), der Verband der Konfitürenhändler Deutsch lands von 1906 (E. V. Berlin), der Provinzialverband der Vereine zum Schutz des Handels und Gewerbes für Schlesien (E. V. Breslau), derVorstand des Detaillisten- Verbandes für Hessen und Waldeck (E. V. Kassel), der Verband selbständiger Kaufleute und Gewerbe, treibender des Großherzogtums Baden (E. V. Pforz heim), der Verband Mecklenburgischer Handelsvereine (E. V. Rostock), der Sächsisch-Thüringische Verband der Schutzgemeinschaften für Handel und Gewerbe (Sitz Zeitz), und 137 im wesentlichen örtliche Organisationen der Kleinhändler richteten im Mai an den Reichskanzler eine ge- meinsame Eingabe, in der sie folgende Anträge stellten: »1. Es soll der Reichsgewerbeordnung § 14, Absatz 1, der Satz zugefügt werden: Anmeldepflichtig ist jede Art der Warenvermittlung? 2. Die Strafbestimmung in § 148 Ziffer 1 ist entsprechend zu er- gänzen. 3. Bei der für die Anmeldung zuständigen Behörde ist eine Liste der angemeldeten Betriebe zur Einsicht für jedermann aufzulegen. 4. Jeder Angestellte oder Beamte hat zurEröffnung des Warenhandels die schriftliche Genehmigung seines Prinzipals oder der Dienstbehörde beizubringen. Die Eintragung in die Liste ist zu verweigern, solange die schriftliche Genehmigung nicht vorliegt. 6. § 16L der Reichsgewerbeordnung ist dahin zu er gänzen, daß an der Verkaufsstelle des Warenvermittlers außer dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen auch eine Bezeichnung anzubringen ist, aus der die Art des Gewerbebetriebes unzweideutig hervorgeht. 6. Die Prinzipale sind im Sinne des §61 des Handels - Gesetzbuches berechtigt, falls die Genehmigung zum Warenhandel nicht eingeholt worden ist, in die trotzdem abgeschlossenen Ge- schäfte einzutreten.« — Zur Begründung der Anträge heißt es in der Eingabe: »Die heimlichen Warenvermittler haben weder Geschäftsunkosten, wie Miete, Beleuchtung, Gehälter, noch zahlen sie Abgaben an Staat und Gemeinde oder Beiträge an die Handels- und Gewerbekammer. Sie sind der Kontrolle der Polizei, der Gewerbe- und Wohlfahrts-Polizei entzogen, ebenso der Beaufsichtigung durch die Berufsgenossenschaften. Das Nahrungsmittelgesetz von 1879 und die folgenden Gesetze über einzelne Nahrungsmittel kommen auf diesen Waren handel nicht in Anwendung Weiter ist die heimliche Waren vermittlung mit den Einnahmen aus diesem Gewerbebetrieb kaum zur Einkommensteuer usw. heranzuziehen, andrerseits aber wird durch diese Konkurrenz die Sleuerkraft der Hauptsteuer zahler erheblich herabgemindert. Das gilt ganz besonders in den Gemeinden. Neben den mannigfachen öffentlichen Ab gaben der Gewerbetreibenden entzieht sich der Warenvermittler namentlich der Entrichtung der Gewerbesteuer; es ist dies für die Gemeinden von um so größerer Bedeutung, da diese bekanntlich die Gewerbesteuer zum Ausgleich des Etats heranziehen. In einer vom Deutschen Zentralverband für Handel und Gewerbe in dieser Sache dem Reichsamt des Innern unterbreiteten Ein- gäbe wird ferner noch darauf hingewiesen, daß vielfach die Unter gebenen eines Beamten, dessen Frau nebenbei Warenhandel betreibt, von diesem Waren beziehen, um ihrem Vorgesetzten gefällig zu sein.« In bezug auf die oben wiedergegebenen Anträge heißt es in einem Schreiben der Handelskammer zu Lennep an den Deutschen Handelstag vom 17. August: »Wir haben auf Antrag unseres Kleinhandelsausschusses die Anträge einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, daß hier und da selbst Angestellte großer Exporthäuser sich an verbotenem Warenhandel in nennenswertem Umfange beteiligen. In An erkennung der Schwierigkeiten, die dem beantragten Eingreifen der Gesetzgebung auf dem in der Eingabe behandelten Gebiete entgegenstehen, wurde beschlossen, seitens der Handelskammer vor läufig nur folgende Anregung zu geben: Es soll der RGO. § 14 Abs. 1 der Satz zugefügt werden: .Anmeldungspflichtig ist jede Art der Warenvermittlung, welche auf Gewinn abzielt'. Den Deutschen Handelstag bitten wir ergebenst, von diesem Beschluß Kenntnis zu nehmen und ihn der Kommission für Kleinhandel gelegentlich als Material zu überweisen. Die Unterlagen stehen auf Wunsch zur Verfügung.« Die Handelskammer zu Chemnitz erklärte sich in einer Ein gabe an den Reichskanzler vom 8. August mit den von den oben erwähnten Verbänden des Kleinhandels aufgestellten Forderungen einverstanden. (Auszugsweise aus »Handel und Gewerbe« entnommen.) Buchhändlerverein, Paris. — Anstatt einer Monatsver sammlung veranstaltete unser Verein am 6. September einen gemütlichen Bierabend im Freien, der starken Besuch aufwies und bei der anhaltenden Hitze sehr willkommen war. — Am 5. Oktober findet unsere Generalversammlung statt und am 7. Oktober ein Nachtausflug nach »Va-Ilss äs la Lisvrs«. — Auf eine Anregung unseres Vorsitzenden hin lud uns das bekannte Tagesjournal »1,6 Elativ« zur Besichtigung seiner Etablissements ein. Zu unserm Bedauern mußten wir diese Einladung mit Dank ablehnen, da ein Besuch nur an Wochentagen nachmittags erfolgen kann und die Kollegen zusammen nicht abkommen können. — Wir sind gern bereit, den im Oktober nach Paris kommenden Kollegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und ihnen Zimmer im voraus zu besorgen. Eventuelle Zuschriften sind an den Vorstand zu richten. kV Jheriugs Nachlatz. — Der Nachlaß Rudolf v. Jherings- des berühmten Rechtslehrers, ist jetzt von den Hinterbliebenen des Juristen der Göttinger Universitätsbibliothek übergeben worden. Gr enthält viele Manuskripte, die Handexemplare und Übersetzungen von Jherings Werken. »Laldo«, Verein jüngerer Buchhändler in Hannover. — Am Montag-Abend, den 19. September, versammelten sich die Mitglieder in zahlreicher Schar im großen Saale des Bäcker- Amtshauses, dem neuen Vereinslokale, um einen Vortrag des Ehrenmitgliedes Herrn Steinbicker zu hören und sodann drei zum 1. Oktober scheidende Kollegen zu feiern, deren Weggang eine empfindliche Lücke in die Reihen der Mitglieder reißt, ge- hörten doch alle drei Herren im abgelaufenen Vereinsjahr dem Vorstande an. Nach Eröffnung des Festabends erteilte der neue Vorsitzende, Herr Warnecke, Herrn Steinbicker das Wort. Der Redner hatte sich das Thema gestellt: »Aufgaben des Jungbuchhandels«. Von der Notwendigkeit für jeden jungen Buchhändler, sich mit den politischen Tagesfragen zu beschäftigen, ausgehend, schilderte der Redner in der Einleitung die Geschichte der Anfänge des Deutschen Buchhandels, die Fortschritte auf dem Gebiete der Bibliographie, die Einigung des deutschen Buchhandels im Börsenverein und dessen Entwicklung, die Einrichtung der Be stellanstalt usw. Dann ging Herr St. zum eigentlichen Thema über und zeigte Mittel und Wege, die wirtschaftliche Lage des deutschen Buchhandels und damit auch die des Jungbuchhandels zu verbessern: dabei gab er praktische Ratschläge für die fachliche Ausbildung des jungen Nachwuchses. Des weiteren wurden Berufsfragen aller Art angeschnitten, mit denen die Gehilfen sich beschäftigen sollten, denn dadurch würde das Berufsinteresse ständig wachgehalten und neubelebt. Der Vortragende ging dann auf das Saldoprogramm von 1895 über, das zu einer allgemeinen Vereinigung der deutschen Buchhandlungsgehilfenvereine führen 1413*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder