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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1911
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- Deutsch
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11026 Mrs-N«att f. d. »tschn, «Uchh-Md-I. Nichtamtlicher TeN. 224, 26. September ISII. Nichtamtlicher Teil, Über die Bewertung von Verlagsvorräten und Verlagswerten. Den schwierigsten und heikelsten Punkt in der Bilanz des Verlegers bildet die Bewertung der Vorräte und Rechte, und wenngleich das Geschäftsgebaren des Verlegers mehr, als meistens beachtet wird, den allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen unterworfen ist, so liegen zwischen der Be wertung von Verlagsvorräten und anderen allgemeineren, sagen wir auch »marktgängigen» Warenvorräten derartige spezifische Unterschiede, daß sich die kaufmännischen Gepflogen heiten hierbei nicht ohne weiteres übertragen lassen. Feste, stets zu befolgende Regeln lassen sich nie aufstellen, und daher wollen die nachstehenden Ausführungen lediglich als Richtlinien und Winke betrachtet werden. Bei der Aufnahme der Bestände find die Vorräte jedes einzelnen Verlagswerks in jedem vorhandenen Zustande zu verzeichnen (Roh: Anzahl der Textbogen, Umschläge, Tafeln, Einbanddecken; Geheftete Exemplare, möglichst mit Angabe der Remittenden-Exemplare; Gebundene Exemplare mit Angabe etwa verschiedener Einbände usw.); das gesamte Kommisstonsgut ist ebenfalls als Lagervorrat zu betrachten und nicht etwa als Außenstände zu verbuchen. Empfehlens wert ist es in vielen Fällen, den Saldo etwa noch nicht ab geschlossener Sortimenterkonten auch nur als Vorrat zu be trachten, denn obwohl man nicht zur Rücknahme der be treffenden Werke verpflichtet ist, also auf Zahlung statt Rücksendung dringen könnte, wird man schließlich doch noch in manchen Fällen die Werke zurücknehmen, um es mit dem betreffenden Sortimenter nicht zu verderben. Der Höchstwert der Vorräte für Zwecke der Bilanz und der Gewinnermittlung (nicht etwa für Zwecke eines Geschäftsverkaufs oder zur Aufnahme eines Teilhabers) ist der auf den Vorräten ruhende Herstellungspreis. Hierzu rechnen alle Kosten, die sür Herstellungszwecke aufgewendet wurden, als Honorar, Satz, Druck, Zeichnungen und andere Vorlagen, Klischees, Matern, Platten aller Art, Papier, Broschur, Einbände, um nur die häufigsten Kosten zu er wähnen. Ferner wären in vielen Fällen als Herstellungs kosten zu betrachten die Gehälter des Herstellungs personals, ferner Frachten, Frachtversicherungen usw., soweit sie zum Zwecke der Herstellung dienten. Keine Herstellungskosten sind aber sämtliche Auf wendungen, die für den Vertrieb gemacht wurden, also Propaganda in jeder Form, Expeditionskosten sowie Gehälter des hiermit betrauten Personals (Auslieferer, Kontenführer), die Kommissionsunkosten, Frachten usw. für den Transport bestellter Exemplare sowie der Remittenden, und schließlich die allgemeinen Handlungsunkosten. Selbstverständlich müssen diese notwendigen Aufwendungen durch den Gewinn am Verlagswerk wieder eingebracht werden, und daher ist es zur befferen Übersicht über die tatsächliche Rentabilität jedes einzelnen Verlagswerks recht empfehlenswert, aus dem betr. Verlagskonto neben den Herstellungskosten auch die Vertriebs- Unkosten, soweit als sicher feststellbar, zu verbuchen, jedoch in einer gesonderten Rubrik. Gerade weil die verschiedenen Unkosten durch den Jahresabsatz und Jahresgewinn wieder verdient sein wollen, eben gerade deswegen dürfen sie nicht zu den Herstellungskosten addiert und somit entsprechend den unverkauften Vorräten auf neue Rechnung indirekt vor- getragcn werden. Näheres über die Verbuchung der Vertriebs unkosten habe ich im Börsenblatt 1910, Nr. 159, Seite 8194, schon einmal dargelegt. Erwähnen möchte ich noch, daß in einzelnen Fällen gewisse Unkosten dennoch auf neue Rechnung vorgetragen oder als Aktivum betrachtet werden dürfen, z. B. Vorräte von Prospekten, die noch mit Erfolg verbreitet werden können. Sind ferner für ein Verlagswerk, z. B. für eine jüngere Zeitschrift oder ein sonstiges periodisches Unternehmen, ganz besonders hohe Reklameaufwendungen geschehen, deren Wirkungen mehrere Jahre günstig beeinflussen, so mögen diese Unkosten nicht auf ein, sondern auch auf mehrere Jahre verteilt werden. Wohlgemerkt ist das aber ein seltener Ausnahmefall. Zum Herstellungspreis, also zum Höchstwert, kann man aber die Vorräte nicht in allen Fällen bewerten. Um zu dieser Bewertung berechtigt zu sein, ist es nicht notwendig, daß Aussicht auf Absatz aller Exemplare vorhanden ist, es genügt aber nicht die Annahme, daß der vermutliche Absatz den zu Buche stehenden Wertansatz aller vorhandenen Exem plare erreicht. Das Richtige liegt auch hier wieder in der goldenen Mitte, und es sollte der Wertansatz für den ganzen Vorrat niemals höher sein als vermutlicher Zu- kunstsabsatz plus etwaige neue Herstellungskosten (z. B. Broschur oder Einbinden der Rohvorräte), plus mit dem Absatz ver bundene Unkosten, plus allgemeiner Gewinnaufschlag. Rechnet man letzteren nicht hinzu, so verkauft man ohne jeden Nutzen; rechnet man die mit dem Absatz verbundenen Unkosten nicht hinzu, so verkauft man mit Schaden, wenn nicht der tat sächliche den bei der Bewertung vermuteten Absatz über steigt. Bei einem wirklich gangbaren Werk ist bei sach gemäßer Kalkulation der Herstellungspreis bzw. der Buchwert der noch vorhandenen Vorräte stets niedriger als Zukunsts absatz -s- Unkosten -s- allgemeiner Gewinnaufschlag. Bei Schätzung des Zukunstsabsatzes werden der bis herige Absatz, die allgemeine Aufnahme des Werkes bei der Kritik und dem Publikum, vor allem aber auch die Erfah rungen des Verlegers wichtige Hilfen bilden, keineswegs sollte man diese aber schematisieren und, wie es manchmal geschieht, etwa sagen, daß der Zukunftsabsatz gleich dem Absatz der letzten drei (bezw. vier oder fünf) Jahre sei. In vielen Fällen mag das ja zutreffsn, aber bei der Schätzung des Absatzes und der Bewertung der Vorräte sollte man doch nicht derartig bureaukratisch zu Werke gehen. In ungewissen Fällen bewerte man lieber zu niedrig; hierdurch erscheint allerdings der Gewinn des vergangenen Geschäftsjahres niedriger, dafür hebt sich aber der Gewinn in den kommen den Jahren. Es tritt, wenn man mehrere Jahre überblickt, durchaus keine Gewinnänderung, sondern eine Gewinn verschiebung von einem Jahre ins andere ein. Bei manchen Werken entstehen durch für alle Auflagen gezahlte Honorare, Zeichnungen, Klischees, Satz, Malern und Platten derartig hohe, aber einmalige Aufwendungen, daß diese nicht von der ersten Auflage getragen, sondern auf mehrere Auslagen verteilt werden müssen und dürfen. Selbst verständlich müssen diese Aufwendungen allmählich amorti siert oder abgeschrieben werden. Falsch ist es nun, auf den Betrag jährlich einen bestimmten Prozentsatz abzuschreiben, da dies der Wertminderung durchaus nicht entsprechen würde, richtiger und üblicher ist es, die Kosten auf verschiedene Auf lagen zu verteilen. Machen beispielsweise diese Aufwendungen 10 000 aus, und rechnet man mit voraussichtlich vier Auflagen, so würde man jeder Auflage anteilig 2500 belasten. Nun ist es an sich möglich, daß auch eine fünfte oder sechste Auflage erschiene, die dann an den obigen 10 000 nicht teilnähmen; an diesen Aullagen würde man verhältnismäßig zu viel verdienen, was ja kein Fehler wäre. Unangenehmer ist schon die Möglichkeit, daß statt vier nur drei oder gar zwei Auflagen erscheinen könnten. Um zu verhüten, daß man an den ersten Auslagen nun Gewinne einsteckt, die eigentlich
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