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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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225, 27. September 1911. Nichtamtlicher Teil. 1108S — , den - - 19 (Ort). (Datum). An das König!. Amtsgericht (Orl). Antrag: Königliches Amtsgericht wolle einen Zahlungs befehl erlassen auf Grund folgender Angaben: Namen des Antragstellers: - - - Htd) (Wohnort). (Straße, Hausnummer, Etage). Bezeichnung des Schuldners: — - (Deutlich schreiben!) (Vorname). (Zuname). (Stand). Höhe des Schuldbetrages: — - , (Betrag in Mk. u. Pfg ). (in Buchstaben). Zinsen. - (Kaufleute gegen Kousleute^o/o) ^ (bm Kaufleuten^gegen Private 4«/o> Grund des Anspruchs: Warenlieferung laut erhaltener Rech- (NichtZutreffendeszu nung — (oder) Wechselforderung laut durchstreichen!) beiliegendem Wechsel mit Protest. — (oder) Darlehnsforderung Weiterer Antrag: Königl. Amtsgericht wolle, falls recht zeitig Widerspruch erhoben wird, Termin zur mündlichen Ver handlung festsetzen und mit meiner Vertretung einen dortigen beim Gericht zugelassenen Rechtsbeistand beauf tragen. Falls letzteres nicht tunlich ist bitte ich um Angabe des Namens eines dortigen Rechtsbeistandes. (Unterschrift). Falls nach etwaigem Widerspruch bei Eingang der Nach richt des Termins zur mündlichen Verhandlung das Gericht nicht milteilt, an welchen Rechtsanwalt es die Sache weiter gegeben hat, dann muß sofort ein beliebiger Rechtsbeistand mit der Angelegenheit betraut werden, oder der Gläubiger muß selbst zum Gericht gehen. Sein Aufwand an Zeit und Kosten kann ihm alsdann auf Antrag bis in Höhe der Kosten für den Rechtsbeistand vom Gericht festgesetzt werden. Hat der Schuldner auf den Zahlungsbefehl hin nichts von sich hören lassen, dann ersucht man (frühestens 1 Woche nach Zustellung des Zahlungsbefehls) bei demselben Gericht, von dem der Zahlungsbefehl ergangen ist, III. um Erlaß eines Vollstreckungsbefehls. , den LSI- (Ort). (Datum). An die Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts In meiner Mahnsache - -- gegen den - - --- - -- — ist die Frist von 1 Woche nach Zustellung des Zahlungsbefehls verstrichen. Ich beantrage daher, diesen Zahlungsbefehl für vorläufig vollstreckbar erklären zu wollen. Alsdann bitte ich um Abgabe des Vollstreckungsbefehls an den zuständigen Gerichtsvollzieher und diesem dabei das an liegende Auftragsfchreiben übergeben zu wollen. Hochachtungsvoll (Unterschrift). Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Nahraana. Dieses Gesuch muß besonders und keinesfalls schon in dem Formular II beantragt werden. In dem Formular, das an die Gerichtsschreiberei zu richten ist, muß wieder genau das Signalement des Schuld ners angegeben werden mit dem Antrag, in der betr. Mahn sache (genaue Bezeichnung zur Erleichterung für das Gericht angeben) Vollstreckungsbefehl zu erlassen. Diesem Gesuch an die Gerichtsschreiberei füge man dann gleich IV. ein Austragsschreiben für die Ausführung der Zwangsvollstreckung an den zuständigen Gerichtsvollzieher bei. , den - LS Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Sachen ^NE n »läubLr») iNlme d-^ Der zuständige Herr Gerichtsvollzieher wird hiermit beauf tragt, gegen den im anliegenden Vollstreckungsbefehl näher be- zeichneten Schuldner die Zwangsvollstreckung in Höhe der darin angegebenen Beträge zu betreiben. Den Pfändungsauftrag wollen Sie nicht ausführen, wenn Sie: 1. Gegen den Schuldner innerhalb der letzten 6 Monate eine fruchtlose Pfändung vorgenommen haben, und keine Aussicht ist, daß das Offenbarungseidverfahren zum Erfolg führt. Die Zustellung des Vollstreckungsbefehls wollen Sie da gegen tunlichst persönlich vornehmen. 2. Wenn Sie bereits innerhalb der letzten 6 Monate beim Schuldner in anderen Zwangsvollstreckungssachen nur solche Gegenstände gepfändet haben, die sämtlich als Eigentum Dritter in Anspruch genommen sind, und infolge dieses Einspruchs die Pfändung aufgehoben werden mußte. 3. Falls Ihnen bekannt ist, daß Schuldner innerhalb der letzten 2 Jahre den Offenbarungseid geleistet hat und pfändbare Gegenstände nicht besitzt. Ausdrücklich ermächtige ich Sie, in jeder Beziehung gesetz lich so mein Interesse wahrzunehmen, wie es zur Befriedigung meiner Forderung notwendig ist. Insbesondere erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, daß Sie bei bevorstehender Versteigerung Ausstand erteilen, wenn die Versteigerung vor aussichtlich nicht zur Deckung meiner Forderung führt, oder wenn der Schuldner darum nachsucht und meine Forderung keine Gefahr läuft. (Vgl. § 665 Bürgerl. Gesetzbuch.) Weiter wie 3 Monate wollen Sie die Sache nicht in die Länge ziehen. Bei der Pfändung wollen Sie auf den Einspruch von Verwandten des Schuldners oder auf deren Eigentumsrecht nur dann Rücksicht nehmen, wenn Ihnen durch glaubhafte Urkunden nachgewiesen ist, daß das beanspruchte Eigentumsrecht älter als 2 Jahre ist. Wenn Ihnen glaubhaft gemacht ist, daß zu pfändende Gegenstände Dritten gehören, die mit Schuldner nicht verwandt sind, wollen Sie eine Pfändung unterlassen. Falls meine Anwesenheit oder Vertretung im Verstei gerungstermin notwendig ist, weil sonst Kauflustige gewöhnlich dort nicht erscheinen, wollen Sie mich davon in Kenntnis setzen. Sollten im Versteigerungstermin Steiggebote abgegeben werden, deren Höhe mit dem Wert des Pfandstücks in keiner Beziehung stehen, wollen Sie den Zuschlag auf meine Gefahr nicht erteilen. Von dem von Ihnen aufgenommenen Pfändungsprotokoll wollen Sie mir Abschrift übersenden. Hochachtungsvoll (Unterschrift.) Bei diesem Formular sind verschiedene Maßnahmen für den Gerichtsvollzieher zu berücksichtigen und zu treffen, die in dem Muster zum Ausdruck kommen. Das Gesuch um Erlaß eines Vollstreckungsbefehls (Formular III) darf natürlich nur eingereicht werden, wenn der Schuldner gegen den bereits ergangenen Zahlungsbefehl 1439
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