>6.126, 2, Juni 1823, Buchhändler-Sterbckasse, Börsenblatt s, d, Lisch!,, Buchhandel. 42SK (Lrläutemngen zu nebenstehenden Satzungen. Die Sterbekasse ist keine Lebensversicherung, sondern will nur eine Selbsthilfe in der Not sein. In dieser Zeit der Not heißt es, das; sich alle zusammenfinden, die bereit sind, sich gegenseitig zu stützen und zu helfen, ohne auf persönliche Gewinne oder Verluste zu sehen. Nur aus diesem Gedanken heraus ist die Sterbekasse geboren. ? 2. Der Vorstand hat sich nicht entschließen können, Gehilfen zurzeit in die Sterbekasse auf. zunehmen, da er zuerst die nötigen Erfahrungen sammeln und die Lasse so stark machen muß, daß sie allen Ansprüchen genügen kann. Sobald es die Verhältnisse gestatten, wird der Aufnahme von Gehilfen nähergetreten. Zurzeit können also nur Mitglieder des Börsenvereins und selbständige Buchhändler Mitglieder werden. § 3. Die Aufnahmegebühr muß in dieser Zeit der Schwankungen des Geldwertes selbstverständ lich auch diesen Schwankungen von Zeit zu Zeit angepaßt werden. Sie wird daher vierteljährlich vom Vorstande festgesetzt und im Börsenblatt veröffentlicht. Altere Mitglieder, denen die Aufnahmegebühr auf einmal zu zahlen zu hoch ist, können ruhig an den Vorstand herantreten. Derselbe ist bereit, allen Wünschen nach Möglichkeit gerecht zu werden. § 4. Eine gewisse Karenzzeit ist festgesetzt worden, dieselbe ist auf drei Monate bemessen worden. Trifft den Versicherten ein llnglücksfall, so ist selbstverständlich, daß der Vorstand in solchen Ausnahme fällen jederzeit gerecht prüfen wird. Oie Beihilfe haben wir der Geldentwertung enisprechrnd auf SOOOOO.— Mark festgesetzt, dagegen auch das Umlageverfahren für dieses Jahr vorläufig auf 1HOOO-— Mark bemessen. Jeder Versicherte hat dieses Jahr Anspruch auf ein Sterbegeld von 600000,— Mark, nachdem er die Umlage und das Eintrittsgeld gezahlt hat. Sollten sich die Ver hältnisse noch schlimmer gestalten, so wird der Vorstand rechtzeitig das Sterbegeld erhöhen, auf die Gefahr hin, den entwerteten Geldbeträgen entsprechend eine Zuzahlung zu fordern. Als Eintrittsgeld gilt sür alle, die ihren Eintritt bis zum 15. 6. gemeldet haben und melden werden, dasselbe wie im Börsenblatt Nr. 107. Von da an ist bis auf weiteres festgesetzt: für Staffel 1 --- 2 Buchhändlermark für Staffel 2—3 Buchhändlermark für Staffel 3—5 Buchhändlermark für Staffel 4 — 12 Buchhändlermark für Staffel 5 25 Buchhändlermark Das Eintrittsgeld wird nur einmal erhoben. Alle, die bis zum 15. 6. eintreten, zahlen folgende Eintrittsgelder: 25-40 Jahre ^ 3000.- 41-50 Jahre -- 6000.- 51-60 Jahre - 10000.- 61-70 Jahre ^ 25000.- 70 Jahre und darüber 50000.— Sollte einer, um die Kasse zu fördern, mehr zahlen wollen, begrüßen wir dieses mit Freuden. Sämt liche Zahlungen sind umgehend zu leisten an die „Darmstädter- und Nationalvank" Delmenhorst auf Konto »Sterbekaffe Deutscher Buchhändler". Mitgliedskarten werden sofort nach Empfang der Zahlung zugesandt. Die Kasse tritt vom 15. an in Tätigkeit. So treten wir Bremer denn zum letzten Male vor die Kollegen des Börsenvereins mit der Bitte: Tretet der Sterbekasse bei und helft etwas gründen und neubauen, was allen schnelle und sichere Hilfe bringt im Augenblick der Not.