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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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4 25Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Buchhänd le r-Sterliekasse. X- 126, 2, Juni 1923. Satzungen der Buchhändler-Gierbekoffe C D. 8 1. Name, Sitz lind Zweck des Vereins. Der Verein ist eingetragener Verein mit dem Sitz in Bremen und fährt den Namen »Buchhändler-Sterbekasse E. V.«. Der Verein bezweckt, beim Todesfall eines Mitgliedes den Hinterbliebenen eine Beihilfe fiir sie Beerdigungskosten zu gewähren. 8 2. Aufnahme. Das Recht zur Aufnahme in den Verein hat jedes Mitglied des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Uber die Aufnahme anderer Personen als Mitglieder entscheidet der Vorstand. Ein etwaiger späterer Austritt aus dem Börsenvercin -der Deutschen Buchhändler hat keinen Einfluß auf die Mitgliedschaft des Vereins. 8 3. Pflichten der Mitglieder. Jedes Mitglied hat bei der Aufnahme eine vom Vorstand fest gesetzte Aufnahmegebühr zu zahlen. Die Aufnahmegebühr wird vom Vorstand festgesetzt, soll aber mindestens zwei Buchhändlermark be tragen. Der Vorstand ist ermächtigt, in geeigneten Fällen -die Auf nahmegebühr herabzusetzen oder zu stunden. Feöes Mitglied ist weiter verpflichtet, die vom Vorstand festgesetzten Beiträge, sowie die etwa notwendig werdenden Umlagen zu zahlen. 8 4. Rechte der Mitglieder. Fedcs Mitglied hat 'das Recht, persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Stellvertreter an der Hauptversamm lung teilzunehmcn. Die Erben der Mitglieder haben Anspruch auf die vom Vorstand festgesetzte Beihilfe, falls der Tod drei Monate nach erfolgter Aufnahme einaetretcn ist. Der Verein ist ermächtigt, an diejenige Person die Beihilfe anszuzahlcn. die ihr -die Mitgliedskarte und Sterbenrkunde auslicfert. Die Beihilfe für die Beerdigungskosten ist zunächst ans 600 000 Mk. festgesetzt worden. 8 5. Mitgliedschaft. Uber sämtliche Mitglieder des Vereins wird ein Verzeichnis ge führt. in das der Name und die Firma jedes Mitgliedes, dessen Ge burtsdatum und die Personalien der Ehefrau eingetragen werden. 8 6. Verlust der Rechte. 1. Die Mitgliedschaft erlischt allster durch den Tod durch Austritt oder Ausschließung. Der Austritt kann nur mit vierteljährlicher Kündi gung zu»! Schlüsse des Geschäftsjahrs stattfiudeu, das vom 1. April bis zum 01. März läuft. Alle bis zum Schluß des Gesch'äftsiahres fälligen Zahlungen müssen noch geleistet werden. Das Mitglied bleibt "b-'r. auch zum Schluß des Geschäftsjahres bei Erfüllung dieser Pflichten im vollen Umfange versichert. ?. Die Rechte auf Zahlung des Sterbegeldes ruhen, sobald das Mitglied eine ihm zugegangene Nachnahme nicht eingclöst hat und seit der letzten Vorlegung der Nachnahme 14 Tage verstrichen sind. Die Einziehung der Nachnahme darf erst 14 Tage nach der öffentlichen Aufforderung im Börsenblatt erfolgen. Hat ein Mitglied die Nach nahme nicht eingclöst. so kann der Vorstand das betreffende Mitglied aus dem Verein ausschließen. Die Ausschließung erfolgt durch einge schriebenen Brief, der die Bestimmung enthalten muß. daß die Wirkung der Ausschließung wieder aufgehoben wird, wenn ihm das betreffende Mitglied die ihm in dem Schreiben nochmals mitzuteilenden Beiträge und Kosten innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang des Brieses gezahlt hat. 0. Die Ausschließung eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn es zum Zwecke der Aufnahme wissentlich falsche Angaben macht. Der Ausschluß erfolgt durch den Vorstand. Dem Ausgeschlossenen steht iedoch das Recht zu. innerhalb einer Frist von einem Monat die Ent scheidung der ordentlichen Mitgliederversammlung anzuruscu. deren Beschluß endgültig ist. Wird von dem Rechtsmittel Gebrauch gemacht, so sind die Beiträge weiter zu zahlen und werden auch- nicht wieder zurückaezahlt wenn die Ausschließung §ss zu Reckt erfolgt. Stirbt de- Ausgeschlossene noch vor dieser Entscheidung, so bat die Hanvt- versammsnn" trotzdem über die Beschwerde zu entscheiden. Gibt sie der Beschwerde statt, so ist die Beihilfe kür die Beerdigungskosten als bald nach der .Haiiptvcrsammlung zu zahlen. 8 7. Mitglieder, die aus dem Verein aussckeiden o-der ausgeschlossen werden, verlieren alle Aulvriicke au de» Verein, insbesondere erfolgt ke-'ne Rückerstattung gezahlter Beiträge. 8 8. Hnuptversammlunq. 1 Die ordentliche .Haiivtveriammlnng findet alljährlich zu Kan tate in Leinzja statt. Stunde und Tagesordnung werden mindestens 14 Tage vorher im Börsenblatt bekanutaeaeben. 2. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung auch nach an-deren Orten einzuberufen. Er hat dies zu tun, wenn mindestens ein Viertel den Mitglieder diese beantragt. 3. Zu jeder Hauptversammlung muß der Vorstand mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung und Stun-de im Börsenblatt einladen. 4. Der Hauptversammlung unterliegt die Bestimmung über die Verwaltung des Vermögens, die Genehmigung des Voran schlags und des Rechnungsberichts, sowie die Entlastung und Neuwahl -des Vorstandes. 5. Die Hauptversammlung setzt die Höhe des Sterbegeldes und der Umlagen fest, der Vorstand hat jedoch das Recht, diese zu erhöhen und etwa für nötig erachtete besondere Umlagen einzu fordern. 8 9. Anträge für die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung müssen mindestens fünf Wochen vorher dem Vorstand zngchen. Alle Beschlüsse der Hauptversammlung werden durch unbedingte Mehrheit der anwesen-den oder mit schrift licher Vollmacht vertretenen Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Vorsitzenden. 8 io. Der Vorstand. Der Vorstand besteht aus sechs stimmberechtigten Mitglie-dern, und zwar dem Vorsitzenden, Schriftführer. Schatzmeister und drei Bei sitzern. deren einer der jeweilige Vorsitzende des Kreises Norden ist. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden auf je -drei Fahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler hat das Recht, allen Sitzungen und Versammlungen des Vereins und des Vorstands mit Stimmrecht beizuwohnen. Beschlüsse deS Vorstandes haben nur bei absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder Gültig keit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Vorsitzenden. Stirbt ein Mitglied des Vorstandes, o-der legen Mitglieder des Vor standes aus wichtigen Gründen ihre Ämter während des Rechnungs jahres nieder, so haben die verbleibenden Mitglieder das Recht, sich bis zum Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres entweder durch Zu wahl zu ergänzen oder die Zuwahl bis zur nächsten Mitglieder versammlung zu verschieben. 8 11- Die Zeichnung des Vereins erfolgt durch den Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung durch sin anderes Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende ist berechtigt, zu seiner regelmäßigen Vertretung in bezug auf einzelne Vorstands- geschäfte, insbesondere auf die Kassenführung, allgemeine Anordnungen ergehen zu lassen, insbesondere zu bestimmen, daß die Quittungen über die Mitgliedsbeiträge lediglich vom Schatzmeister unterzeichnet werden. Die Mitglieder des Vorstands und der Ausschüsse, falls solche gebildet werden, verwalten ihre Ämter unentgeltlich, doch- werden ihnen alle nötigen Auslagen mit Einschluß der Reisekosten uns angemessener Tagegelder für die Sitzungen aus der Vereinskasse ersetzt. 8 12. Zur Änderung der Satzungen bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der Hauptver sammlung anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Der den Verein auflösende Beschluß be-darf einer Mehrheit von N der in der Hauptversammlung anwesenden oder vertretenen Mit glieder. Uber einen auf die Auflösung des Vereins gerichteten An trag kann nur beschlossen werden, wenn er von mindestens Vr der Mitglieder -des Vereins drei Monate vor der Hauptversammlung schrift- '-'ck beim Vorstand beantragt wird. Der Vorstand hat alsdann die Verpflichtung, denselben in der nächsten ordentlichen Hauptversamm lung. zu der alle Mitglieder unter ausdrücklicher Angabe dieses Punktes -der Tagesordnung durch dreimalige Anzeige im Börsenblatt einzn- laöen sind, vorzulegen. Wird in der HauvtversammlunH die Auflösung des Vereins be schlossen, so fällt das Vermögen -dem Börsenvercin der Deutschen Buch händler zu mit der Maßgabe, daß dieser es zu einer Stistuna ver wenden soll. Die Einzelheiten dieser Stiftung sollen durch den Börsen verein der Deutschen Buchhändler sowie durch einen zu wählenden Ausschuß geregelt werden. Alle Ansprüche der Mitglieder des Ver eins. sowie die Beihilfe z» den Beerdigungskosten fallen vom Tage der Beschlußfassung über die Auflösung -der Gesellschaft fort. Den Vorstand bilden folgende Herren: W. Hermann. Bremen, 1. Vorsitzender, Earl Otto, Delmenhorst, Schatzmeister, A. Wiedemann, Bremen. Schriftführer. H. Wrensch. Bremen, Beisitzer. A rthnr Geist. Bremen Beisitzer, H. Bonsen. -Hamburg. Beisitzer. Der Börsenvereinsvorstand wird- noch einen Herrn abordnen
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