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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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11358 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. 229, 2. Oktober 1911. und eine Wanderausstellung solcher Bücher veranstalten. Ich bitte Sie nun ganz ergebenst, mir dabei behilflich zu sein. Zu nächst ist es mir sehr erwünscht, für das aufzustellende Ver- zeichnis einen Jnseratauftrag von Ihnen zu erhalten. Sodann bitte ich um Überlassung von Jugend- und Volksschriften Ihres Verlags, die in erster Linie für das Volk und die Jugend in Betracht kommen. Naumburg. Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses für Jugendpflege.« Wir verkennen durchaus nicht, daß ein Teil dieser Männer bei der Durchführung ihrer Pläne von den besten Absichten ge- leitet sein mag, wie wir auch gern die Verdienste einzelner Schulmänner namentlich aus dem Gebiete der Jugendschriften literatur anerkennen. Jeder, mag er Geistlicher, Lehrer oder welches Berufes immer sein, ist uns willkommen, wenn er sich für die Verbreitung des Buches einsetzt oder an dem Kampfe gegen Mittelmäßigkeit und Schund in seinem Kreise teilnimmt und — darauf wäre von dieser Seite be- sonders viel zu erwarten — die Voraussetzungen für die Aufnahme besserer Literatur zu schaffen sucht. Denn dazu bietet sich den Männern, die zur Erziehung und Bildung des Volkes in erster Linie berufen sind, weit mehr Gelegenheit als dem Buchhandel, der den meisten seiner Kunden doch erst dann nahelrilt,wenn ihre »Erziehung« in derHaupt- sache bereits abgeschlossen ist. Grund>ätzUch aber sollten die Verleger eine Gratislieserung von Büchern auch rn den Fällen ablehnen, wo sie einem Unternehmen sympathisch gegenüberstehen,zumal es ihnen ja unbenommen bleibt, ihr Interesse daran in derselben Weise, d. h. durch Geldspenoen zu bekunden, wie jeder andere. Wenn wir selbst un,ere Ware nicht höher einschätzen, als es gemeinhin geschieht, so brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, daß sie das Publikum gering achtet und die Bettelei kein Ende nimmt. Handelt es sich doch in vielen Fällen überhaupt nicht um »gemeinnützige« Zwecke, sondern lediglich darum, in den kostenlosen Beptz einer eigenen Bücherei zu kommen. Und wenn eS in dem e>nen Zirkular heißt: »Ew. Wohlgedoren schassen sich dadurch einen bedeutenden Kreis von inteUigenien Männern, die später in führender Stellung ein Bedürfnis finden, als Preßapostel bei Gründungen von Jugend- und Vollsbibliotheken Ihre trefflichen Bücher aus Ihrem Verlage jür sich und für andere zu bestellen«, weiteren Zuwendungen reizen, aber keinen dieser »Preßapostel« aus einem Saulus in einen Paulus verwandeln werden. Den Weg zum Sortiment lehrt sie nur die völlige Nichtbeachtung von Bettelbriefen finden. Der Wirtschaftliche Verband deutscher Rechtsanwälte (Sitz in Mainz).— Uber diesen seit etwa zwei Jahren bestehenden Verband, mit dessen »Buchhandlung« sich auch der Börsenverein wiederholt beschäftigt hat, schreiben die Münchn. N. Nachr. in ihrer Nr. vom 24. Sept.: »Die Tatsache, daß der Verband seit längerer Zeit darauf hinarbeitet, die Rechtsanwälte zum Bezug ihrer Bureaubedürfnisse durch ihn zu veranlassen, hat wie ander wärts auch in München in den Kreisen der Papierwarengeschäfte begreifliche Beunruhigung hervorgerufen. Wenngleich man es den Rechtsanwälten nicht verwehren kann, ihren Zusammenschluß nach dem Vorbild der Offiziere, Beamten usw. zur Erringung Wirt- schaftlicher Vorteile zu benutzen, so besteht doch nach unseren Informationen in den Kreisen der hiesigen Rechtsanwälte wenig Neigung, ihre altgewohnten Bezugsquellen am Orte aufzugeben und ihre Bureaubedürfnisse durch ihren Verband zu decken, zumal dessen Preise nur um ein Geringes niedriger sein sollen, als in den hiesigen Schreibwarengeschäften. Es besteht auch kein Kauf zwang für die Mitglieder des Verbandes. Mit Recht ist man der Anschauung, daß die Erringung so geringer Vorteile nicht durch die wirtschaftliche Zurücksetzung der soliden örtlichen Geschäfte erkauft werden darf.« Das klingt recht schüchtern, wenn man bedenkt, daß es sich hier um einen Eingriff in das Wirtschaftsgebiet kleinhändlerischer Betriebe handelt, den mit aller Energie zurückzuweisen, schon das eigene Interesse gebietet. Denn wenn es auch den Beamten, Offizieren, Ärzten und Rechtsanwälten nicht verwehrt werden kann, ihre wirtschaftlichen Interessen wahrzunehmen, so müssen diese doch in einer Weise abgegrenzt werden, daß dadurch nicht die Interessen anderer Berufszweige geschädigt werden. Jedenfalls liegt für die Allgemeinheit ein größeres Interesse an der weiteren Existenzsähigkeit der örtlichen Betriebe vor als daran, daß die Rechtsanwälte ihren Bedarf an Büchern und Bureauartikeln zu billigeren Preisen erhalten als das übrige Publikum. August Ltrindberg hat der »Frkf. Ztg.« zufolge das Ver lagsrecht für seine sämtlichen bisher erschienenen Werke der Stock holmer Verlagsbuchhandlung von A. Bonnier für 160 000 Kr. verkauft. Noch vor kurzem hat Strindberg energisch den voll ständigen Verkauf seiner Urheberrechte abgelehnt. Er scheint dies aber jetzt deshalb getan zu haben, um der eingeleiteten Samm lung für den Strindbergsonds den Charakter einer Ehrengabe zu erhalten. Russisch statt Englisch. — Gemäß einem Wunsche des preußischen Landtags ist beabsichtigt, in einer Reihe ostpreußischer höherer Lehranstalten statt der englischen die russische Sprache als fakultativen Lehrgegenstand einzuführen. Bei den Real gymnasien, in denen Englisch Pflichtfach ist, bleibt es als solches bestehen, doch soll auch hier ein Versuch mit fakultativen russischen Sprachstudien gemacht werden. Für die Bewohner der ost- preußischen Grenzdistrikte dürste die Erlernung der russischen Sprache viele Vorteile haben. Zum Ausstand der Lithographen und Ltelndrmler. — Die Prinzipalsorganisation und der Schutzverband deutscher Stein- oruckereibesitzer haben beschlossen, als Abwehrmaßnahme der lokalen Streike in allen Betrieben Deutschlands, wo bisher eine Kün- oigung seitens der Gehilfen noch nicht erfolgt war, eine allge meine Kündigung aussprechen zu lassen. Sprechsaal. Direkte Lieferung durch den Verlag. Was die fast täglich im Börsenblatt erscheinenden Lamentos und fortwährenden Klagen über Nerleger-Konkurrenz und Um firmen darüber hinweggehen, darüber nachstehend ein neuer Beweis. Die Firma Ernst Wasmuth in Berlin liefert an ein hiesiges Institut seit Jahren, und trotzdem sie weiß, daß ich alle ln Frage kommenden Werke speziell für dasselbe Institut mit bedeutenden Unkosten L condition kommen lasse, direkt, und Dazu noch franko ohne P ortoberechnung (vielleicht sogar noch mit Rabatt!?). Auf meine Anfrage und Gesuch um Abstellung dieses Verfahrens—es handelt sich hier um ein Fortsetzungs-Werk! — »wir haben in unserem Hause zwei streng getrennte Abteilungen, von denen erstere dem Verkehr mit dem Sortimentshandel dient, die letztere in direktem Verkehr mit dem Publikum steht. . . .« Also die Firma Wasmuth A.-G. scheut sich nicht, mir die enormen Unkosten seit 26 Jahren zu verursachen, trotzdem sie weiß, daß ihre Zusendungen an mich fast zwecklos sind, eben weil sie selbst auch direkt liefert und natürlich früher, als mir das möglich wäre! Sollte die Firma demgegenüber den Einwand erheben, daß ihr meine Erfolge zu unbedeutend wären, so ist es wohl erklärlich, daß ich mich infolge der so oft negativen Arbeit in den letzten Jahren gehütet habe, mir die unnützen Kosten aufzubürden. Immerhin hatte ich im Laufe der Jahre doch stets Absatz, sodaß ein solcher Einwand hinfällig wäre. Was nun aber das Schlimmste ist: wir Sortimenter in der Schweiz sind auf Ehrenwort verpflichtet, alle deutschen Verlags werke zur Berechnung von M. 1.— — Frc. 1.35 zu liefern, wo rüber das Publikum ohnehin ungehalten genug ist, und nun kommt der Herr Verleger uud liefert gemütlich zu M. 1 .— --- Fr. 1.26, dazu noch franko per Post! Ist es da ein Wunder, wenn der Sortimenter - speziell hier in der Schweiz — herabgewürdigt und in den Augen des Publikums als Halsabschneider gekennzeichnet wird? Ich bezeichne es als eine Hintertür, wenn die Firma E. Was muth A.-G. mir schreibt, sie liefere durch ihr Sortiment. Hat sie nicht die moralische Pflicht, dann wenigstens zu den hierzu lande geltenden Bestimmungen zu expedieren, anstatt sich darüber zu ihrem Vorteil einfach hinwegzusetzen? > Winterthur, 21. September 1911. Alb. Hoster.
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