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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1911
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- Deutsch
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11356 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 229, 2 Oktober 1»N. Bedeutung gewesen, daß wir nicht anders können, als auf die Gründe zurllckzukonnnen, die es veranlaßten. Ich brauche Ihnen wohl nicht zu sagen, daß das von mir gemeinte -Ereignis» die Sitzung des Internationalen Verlegerkongresses ist. Es ist wiederum nicht meine Absicht, eine vollständige Übersicht über die Verhandlungen zu geben, ich will mich lediglich bei einem der wichtigsten Punkte anfhalten. Dies ist nach meiner Meinung der Antrag, den vom Verleger festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, auch wenn die Lieferung direkt vom Verleger oder Buchhändler ins Ausland geschieht. Ich habe bereits vor zwei Jahren diesen Antrag in der allgemeinen Versammlung zur Sprache gebracht. Die großen Bedenken, die bis jetzt bestanden, um von niederländischer Seite mit einem solchen Antrag heroorzutreten, sind glücklich überwunden. Der Antrag Hollands wäre in Beratung ge nommen worden, ohne Beachtung oder Wirkung von seiten der Grenzländer zu finden. War doch keine Unterstützung von dieser Seite zu erwarten, solange die von uns erbetene Unterstützung wegen gegenseitiger Beachtung der Urheberrechts zu den frommen Wünschen gehörte. Wie bei allen internationalen Vereinbarungen privat rechtlicher Art sind auch mit diesem beantragten Abkommen große Beschwerden verbunden. Das größte Hindernis bieten Strafbestimmungen, die einzuführen und durchzuführen sind, falls die angenommenen Bestimmungen nicht befolgt werden. Wären alle Vereinigungen in den verschiedenen Ländern ein heitlich oder auf eine Weise geregelt, die eine Übereinstim mung durch gemeinsames Handeln ermöglicht, so würden, wenn auch nicht alle, so doch viele Schwierigkeiten mit Leich tigkeit überwunden werden. Aber wir haben es hier mit verschiedenen Regiementen zu tun, wovon ein Teil durch die Eigenart der Einrich tungen anderen Reglementen direkt entgegensteht oder doch so sehr von diesen abweicht, daß eine Übereinstim mung nur erreicht werden kann, wenn zuerst die Statuten der Vereinigungen entsprechend geändert werden. Zu dieser Parforce-Maßrcgel kann aber keine Vereinigung gezwungen werden. Dabei ist eine Reglementierung in einigen Ländern noch nicht allgemein durchgcführt: jeder handelt eben nach seiner besonderen Meinung, ohne einheitliche Leitung, einheitliches Übereinkommen. Wegen dieser großen Ungleichheit und durch das vollständige Fehlen von Vorschriften in vielen Fällen, ist es nötig, einen Weg zu finden ohne geschriebene Bestimmungen, durch gemeinsames Überlegen und ohne Zwangsmittel, die vielleicht nicht durchführbar sind. Nach Besprechungen mit vielen ausländischen Fach genossen scheint mir dieser Weg besser zu sein, als die von mir anfänglich beabsichtigte Regelung dieser schweren Frage. Und das aus praktischen Gründen, vor allem weil un mittelbar mit diesem System ein Anfang gemacht werden kann. Ich habe namentlich die Mitglieder des Exekutiv- Komitees und die von der Internationalen Kommission per sönlich alle bereit gefunden, zu Helsen, meinen Plan zu ver wirklichen, aber die Bestimmungen ihrer Vereinigungen ge statteten ihnen nicht, so zu handeln, wie sie es persönlich wohl wünschten. Die Mittelstraße war also auch in diesem Falle die beste. Man wünscht nun folgendermaßen mitzuwirken zur Erreichung des gemeinsamen Zieles: beim Buch- und Zeit- schciften-Verkaus an Private auch international die Preise festzuhalten, wie sie durch den Verleger festgestellt wurden. Auch die Musikalien darin einzubeziehen, wie in meinem ersten Antrag ausgedrückt war, ging nicht an, da der Musi kalienhandel in allen Ländern so verschieden vom Buchhandel betrieben wird, daß sich bei seiner Einbeziehung unüber windliche Schwierigkeiten ergeben würden. Damit soll keines falls gesagt sein, daß es nicht auch im Musikalienhandel Personen gibt, die eine Verbesserung des jetzigen Zustandes wünschen und normalen Verhältnissen näherzukommen suchen, aber der Mustkhandel muß diese Wünsche selbst erst der Verwirklichung näherbringen, ehe er mit dem Buchhandel in dieser Frage zusammengehen kann. Um etwaigen Übertretungen der Vorschriften zu be- begegnen, wird von den französischen Mitgliedern des Exekutivkomitees vorgeschlagen, alle Übertretungen an den Vorsitzenden der Vereinigung des betreffenden Landes zu berichten. Jeder, der eine ausreichend begründete Anklage gegen einen ausländischen Buchhändler vorzubringen hat, soll dies bei dem Vorsitzenden seiner Vereinigung tun. Dieser gibt die Anklage an den Vorsitzenden des Exekutivkomitees weiter, und von hier aus erhält sie dasjenige Mitglied der Internationalen Kommission, zu dessen Lande der Angeklagte gehört. Dem Mitglieds der Internationalen Kommission wird aufgetragen, die Angelegenheit zu untersuchen und darüber an den Vorsitzenden des Exekutiv-Komitees zu berichten. Ergeben sich Gründe, die Klage durchzuführen, daun soll dies in einer Sitzung der Internationalen Kommission geschehen, und letztere soll auch den Fall belanntgeben mit der Auf forderung, alle Beziehungen zu dem für schuldig Befundenen abzubrechen. Unsere französischen Kollegen halten sehr viel von einer Bekanntmachung der Übertretung, Asfichage nannten sie es, und meinen, daß dadurch zwar der Mißbrauch nicht aus der Welt geschafft würde, aber immerhin eine Waffe gegeben sei, die viele Übertretungen verhindern würde. Das meiste Vertrauen hat mir die Mitwirkung gegeben, die ich in der letzten Versammlung in Bern vom Exekutiv- Komitee erfahren habe. Und es kommt in erster Reihe darauf an, sich der Mitwirkung zu versichern, die mir von allen Seiten auch gern zugesagt wurde. Das allein gibt dem be absichtigten Versuche, dem tief eingewurzelten Mißbrauche zu Leibe zu gehen, schon eine große Stoßkraft. Auf die Ausführung wird nun natürlich das meiste ankommen und weiterhin viel davon abhängen, auf welche Weise begründete Klagen zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden. In jedem Falle der Schleuderei soll eine vorsichtige Prüfung erfolgen und nichts publiziert werden, bevor nicht feststeht, daß die Tatsachen sich mit der Anklage decken. Ich kann natürlich nicht prophezeien, welche Folgen unser Versuch nach einiger Zeit haben wird, glaube aber, daß der Weg, den uns die französischen Kollegen angegeben haben, der richtige ist. Ich kann noch hinzusügen, daß mir bereits zwei Fälle von unfairer Lieferung, und zwar von französischer und deutscher Seite, zur Behandlung übergeben worden sind. Das Resultat meiner Bemühungen steht noch aus, aber ich hoffe, daß die Erledigung dieser mir anvertrauten Sachen auf die Ent wicklung der Frage von einschneidender Bedeutung sein wird. Falls Mitglieder unserer Vereinigung Näheres hierüber zu erfahren wünschen oder mir die Wahrung ihrer Interessen übertragen wollen, bin ich gern bereit, sie zu ver treten und zu versuchen, ein gutes Resultat herbeizusühreu.« R. Rosinus. Kleine Mitteilungen. Der Handelsvertrag mit Bulgarien unterzcichoet. Am 29. September abends K Uhr wurde zwischen den Vertretern der bulgarischen Regierung Geschow, Professor Dr. Popowinew und
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