Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111006
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191110066
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19111006
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-10
- Tag1911-10-06
- Monat1911-10
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
11606 BdrMdlisLt V. Stfchn. «mchhcm^. Mchtamtlicher Teil. 233. 6. Oktober 1911. l?Oo° 8^ 0' ^ukue a Li8 Ssrbi-t 1911. Personalnachrichten. Wilhelm Diltheh -j-. — In Bozen ist am 2. Oktober der bekannte Philosoph Geheimer Regierungsrat Professor vr. Wilhelm Dilthey im 78. Lebensjahre gestorben. Am bekanntesten geworden sind seine Werke: »Leben Schleiermachers« (Band I, 1870), »Einleitung in die Geisteswissen schaften« (Band 1,1883), »Dichterische Einbildungskraft und Wahn sinn« (1886), »Das Schaffen des Dichters« (1887), »Beiträge zur Lösung der Frage vom Ursprung des Glaubens an die Realität der Außenwelt« (1890), »Ideen über eine beschreibende und zergliedernde Psychologie« (1894). In seinen letzten Lebens jahren beschäftigte den greisen, aber wissenschaftlich und literarisch unermüdlich tätigen Gelehrten besonders die Mitarbeit an der großen Kantausgabe der Akademie. Sprechsaal. Neue Lieferungsbedingungen der Barsortimente! Am heutigen Tage hat wohl fast jeder Sortimenter Deutsch, lands als »Eingeschriebene Drucksache« die neuen Liefe rungsbedingungen der Barsortimente Koehler, Volckmar, Staack- mann usw. erhalten und sich davon überzeugen können, daß künftighin die Pflichten für uns Sortimenter bei weitem die Rechte überwiegen. Ich nehme an, daß dieses Rundschreiben noch manchen der Herren Kollegen zu einer Aussprache im Börsenblatt veranlassen wird, und möchte vorläufig nur zwei springende Punkte hervorheben: 1. Die den Barsortimentern in Zukunft zu zahlende Re- mittenden-Provision von 6 Prozent, event. sogar 10 Prozent. Ich finde dieses offengestanden reichlich »happig« und ver misse dabei auf der anderen Seite ganz die den Sortimentern doch eigentlich auch zustehende Vergütung für berechtigte Re- mittenden. Wenn ich z. B. von Sven Hedin »Im Herzen von Afrika« bestelle und aus Versehen »Transhimalaja« erhalte, so war es bisher üblich, daß ich auf meine Reklamation das erstere Werk franko per Post nachgeliefert bekam und Transhimalaja mit der nächsten Frachtsendung, und zwar genau, wie es im Rundschreiben heißt, »den Grundsatz verständnis voller Lo yalität« beachtend, franko Leipzig remittierte. Nach den neuen Bedingungen laufe ich aber Gefahr, für meine Ge fälligkeit auch noch ü resp. 10 Prozent vom Nettopreise bar darauf, legen zu müssen. Ich müßte sonst ja über jedes Buch, das aus Gründen, die dem Barsortiment zur Last fallen (falsch expediert, lädierter Einband, verkehrt eingehefteter Bogen, oder was es sonst noch all für Ubelstände gibt) zurückgeht, ein besonderes Konto führen, und ich denke, wir haben im lieben Buchhandel nachgerade Spesen und Schreibereien mehr als genug. 2. bin ich durchaus nicht einverstanden mit § 14: Berechnung einer Expeditionsgebühr für Büchersendung an Privat adressen. Gesetzt, ein Kunde aus der Umgegend gebraucht schleunigst eine gerade nicht vorrätige Nummer der Bibliothek der Gesamt-, literatur, so kostet diese 0,25 ord., 0,15 netto, Porto 0,05. Ich > sende dem Barsortiment einen fertig ausgefüllten Adreß- zettel, der nur aufzukleben ist, und muß nun dafür 0,10 mehr bezahlen, weil das Kreuzband nicht an meine Firma geht. Die Expeditionsarbeit ist doch genau dieselbe, so daß ich nicht einsehen kann (mein betreffender Kunde sicher erst recht nicht), weshalb in diesem Falle statt 0,06 0,15 zu bezahlen sind; ein gleiches gilt von dem Postpaket und den Frachtsendungen. Flensburg, 1. Oktober 1911. Oscar Hollesen. Entgegnung. Auf den Protest des Herrn Hollesen in Flensburg erwidern wir folgendes: Herr H. faßt den Fall ins Auge, daß er seitens des Barsortiments ein falsches Buch erhält, und meint, er müsse nach den jetzigen Lieferungsbedingungen für Umtausch oder einfache Remission dieses Werkes die für Remittenden festgesetzte Expeditions gebühr von 6A bezahlen. Diese Annahme ist selbstverständlich irrig' denn es liegt uns natürlich fern, unsere Kunden für unsere eignen Fehler haftbar zu machen. Dies erschien uns so natürlich, daß wir es für überflüssig hielten, einen hieraufbezüglichen Satz in die Lieferungsbedingungen einzusetzen. Ist auf Grund der Bestellung ein Irrtum des Lieferanten nachweisbar, oder liefert dieser un brauchbare Waren, so liegt doch bei einer Mängelrüge, die den Vorschriften des Gesetzes entspricht, eine rechtliche Verpflichtung zur Rücknahme vor, der sich die Barsortimente gar nicht entziehen können und wollen. Daß der Sortimenter sich diese berechtigten Remittenden notiert oder sie bei seiner Buchung aller Remitten den irgendwie als provisionsfreie hervorhebt, dürste wohl als eine nicht unbillige Erwartung angesehen werden. Was die Privatadressen anbetrifft, so ist Herr Hollesen offen bar nicht darüber unterrichtet, wieviel Mehrarbeit diese uns be reiten. Schon das Ausschreiben einer doppelten Faktur kommt bei Bemessung dieser Mehrbelastung in Frage, wenn man bedenkt, daß die Zahl der besonders in den starken Zeiten täglich zu expedierenden Sendungen an Privatadressen in die Tausende geht. Der spezielle Fall, den Herr H. anführt, ist auf Grund unserer Beobachtungen eine Seltenheit. Wir wollen ihm den anderen, in der Praxis häufigeren Fall gegenüberstellen, daß ein Sortimenter an einen Kunden mehrere Werke von 2 oder 3 in verschiedenen Orten ansässigen Verlegern senden will. Welche bedeutende Ersparnis und Vereinfachung das Barsortiment gegenüber dem getrennten Bezug von 3 Verlegern bietet, und daß der geringe Auf schlag in gar keinem Verhältnisse dazu steht, leuchtet wohl allgemein ein. Wenn man ferner erwägt, daß durch direkte Expedition des Barsortiments an das Publikum dem Sortimenter die eigne Arbeit beinahe ganz abgenommen wird, so wird man eine Berechtigung dieses geringen Aufschlags sicherlich einsehen. Es leuchtet uns übrigens nicht ein, warum der Sortimenter dem Kunden diese Gebühr nicht weiterbelasten könnte. Wenn es Brauch würde, mit entschiedenerSelbstverständlichkeit der Kundschaft gegenüber die direkte Zusendung zugleich mit der Portobelastung zu berechnen, so würde sich wohl auch wenig Widerspruch erheben. — Bei sorg fältiger Prüfung unserer Lieferungsbedingungen werden die Herren Sortimenter sich nicht verhehlen, daß eine irgendwie in das Gewicht fallende Belastung des Sortiments nicht in ihnen ent halten ist, daß vielmehr die großen Vorteile, die der Bezug vom Barsortiment bisher bot, fast in vollem Umfange bestehen bleiben. Folglich würde es nicht im Interesse des Sortiments liegen, durch Abkehr vom Barsortiment dessen Betrieb etwa so unren tabel zu gestalten, daß der bisherige in den Lieferungsbedingungen noch voll aufrechterhaltene Grundsatz — vollkommen spesenfreie Lieferung zu Barpreisen — infolge großer Umsatzverluste auf die Dauer unhaltbar würde. Leipzig, Berlin, Stuttgart, 4. Oktober 1911. K. F. Koehler. F. Volckmar. L. Staackmann. Albert Koch L Co. Neff L Koehler. Ungebundene Bücher für Bibliotheken. ? Wiederholt schon habe ich hier die Bitte ausgesprochen, daß besonders die Verleger von wissenschaftlichen Werken be rücksichtigen sollten, daß eine Anzahl von großen Biblio- theken, die Lesesäle einrichten, den Wunsch haben, 'ihre Bücher ungebunden zu erhalten, da sie einerseits leinen gleichmäßigen Einband, der sie gegen Diebstahl schützt, Herstellen wollen, anderseits die gelieferten Einbände oft für zu schwach halten, um auch bei längerem Gebrauch Wider stand zu leisten. Dieses Verlangen ist berechtigt und erklärlich. Trotzdem ereignet es sich sehr häufig, daß die Verleger auf feste Be stellung ungebundener Bücher erklären, ausnahmslos nur in ihrem dem Verluste des Einbandes getan wäre! In den meisten Fällen aber sind die gebundenen Bücher so stark beschnitten, daß sie bei einem nochmaligen Einbinden an Ansehen verlieren. Da doch auch in den Barsortimenten meist ungebundene oder rohe Exem plare geliefert werden, so würde es gewiß auch jedem größeren. Verleger möglich sein, eine kleine Anzahl der Werke ihres Ver lags für solche Wünsche bereitzuhalten. Carl Schöpping.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder