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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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den öffentlichen Frieden zu gefährden. Der Angeklagte sei sich des Charakters des Liedes bewußt gewesen. Winke für den Handelsverkehr mit Großbritannien und Irland. — Kreditauskünfte: Das Generalkonsulat in London muß nach Lage der dortigen besonderen Verhältnisse grundsätzlich ablehnen, über die Kreditverhältnisse von Firmen Auskunft zu erteilen, und muß anheimstellen, zur Beschaffung solcher Auskunft die Hilfe kaufmännischer Auskunfteien in Anspruch zu nehmen. Als solche können z. B. genannt werden: das Schimmelpfeng Institute, 137 Cheapside, London E. C., die Firma Wys, Müller L Co., 19 s. Coleman Street, London E. C-, und Stubb's Mer kantile Offices, 42 Gresham Street, London E. C. Letztere Firma gibt jedoch nur an Abonnenten Auskunft. Benennung von Firmen: Wenn das Generalkonsulat ersucht wird, Firmen behufs Anknüpfung von Geschäftsverbin- düngen namhaft zu machen, so ist es nach Lage der örtlichen Verhältnisse und, um die Benennung zweifelhafter Firmen zu vermeiden, gezwungen, seinerseits die Hilfe einer geschäftlichen Auskunftsstelle in Anspruch zu nehmen. Hierdurch entstehen ge wisse Kosten von mäßiger Höhe, die dem Generalkonsulat seitens des Antragstellers erstattet werden müssen. Firmenadressen werden auch von den obengenannten Aus- kunfteien: dem Schimmelpfeng Institute und der Firma Wys, Müller L Co, nachgewiesen. Die letztere liefert auf Wunsch auch umfassende Adressenverzeichnisse, und zwar zu ermäßigtem Preise, wenn eine Prüfung der Kreditfähigkeit der aufgeführten Firmen nicht verlangt wird. Für die Anfertigung solcher Verzeichnisse, bei denen keine weitere Gewähr übernommen wird, kommen auch die sogenannten Adressenbureaus, wie die Firma: The Crown Commercial Addressing Co., 63/66 Great Sutton Street, London E. C., oder die Firma Geo S. Smith L Co.. Ltd., Gresham House, Old Broad Street, London E. C., in Frage, die zum Teil nur sehr niedrige Gebühren berechnen. Die Nachweisung von Agenten bietet besondere Schwierig keiten und ist dem Generalkonsulat häufig nicht möglich. Die obengenannten Auskunfteien, insbesondere das Schimmelpfeng Institute, machen sich auch die Nachweisung von Agenten aller Ge schäftszweige zur Aufgabe. Vielfach führt aber die Insertion in Fachzeitschriften am besten zum Ziele. Beitreibung von Forderungen: Die einzige Maß nahme, die dem Generalkonsulat gegen säumige Schuldner zu Gebote steht, ist der Erlaß einer Zahlungsaufforderung an sie. Bleibt diese unberücksichtigt, so ist das Generalkonsulat, das über Zwangsmittel gegen dortige Firmen oder Personen nicht verfügt, außerstande, irgendwelche Erfolg versprechende weitere Schritte zur Unterstützung der deutschen Gläubiger zu unternehmen. Ob sich der Versuch empfiehlt, den ausstehenden Betrag durch Vermittlung eines Inkassogeschäfts beizutreiben, kann vom Generalkonsulat nicht beurteilt werden. Ohne Verbind lichkeit wird darauf hingewiesen, daß die Firmen W. Schimmel pfeng und Wys, Müller L Co. in Berlin die versuchsweise gütliche und nötigenfalls klageweise Beitreibung von Forde rungen gegen Firmen in Großbritannien und Irland über nehmen. Die Beschreitung des Rechtswegs ist erheblich teurer als in Deutschland, da Gerichts- und Anwaltskosten unverhältnismäßig höher sind. Die Klageerhebung wird sich daher in der Regel nur empfehlen, wenn es sich um einen erheblichen Streitgegen stand handelt, die Rechtslage völlig klar ist und besonders auch die Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei unbedingt feststeht. Für den Bedarfsfall wird die Rechtsanwaltsfirma Goldberg, Bar rett L Newall, 2 und 3 West Street, Finsbury Circus, London E. C., namhaft gemacht, mit der in deutscher Sprache verkehrt werden kann. Ermittlungen von Personen: Eine polizeiliche Einwohner meldepflicht besteht in Großbritannien und Irland nicht. Es kann daher die Hilfe der Ortsbehörden zu Ermittlungen von Personen oder deren Adressen regelmäßig nicht in Anspruch ge nommen werden. Adreßkalender, die alle Einwohner umfassen, werden nicht herausgegeben. Unter diesen Umständen ist das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Generalkonsulat nur in seltenen Ausnahmefällen in der Lage, solche Ermittlungen zu bewirken. Rechtsauskünfte: Das Generalkonsulat ist nicht in der Lage, eine verbindliche Auskunft über englisches Recht zu erteilen. Es besteht auch keine Behörde, die eine solche Auskunft geben könnte. Falls das Gutachten eines Anwalts über die in Frage stehenden Rechtspunkte gewünscht wird und die Kosten dafür übernommen sowie durch einen entsprechenden Vorschuß gedeckt werden, ist das Generalkonsulat zur Beschaffung des Gutachtens bereit. Strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs und ähnlicher Vermögensverletzungen: In England gibt es im Unterschiede von Schottland keine der deutschen Staatsanwalt schaft entsprechende Behörde. Es gibt zwar einen öffentlichen Ankläger. Dieser ist aber nicht verpflichtet, jede Straftat zu ver folgen, sondern beschäftigt sich nur mit besonders wichtigen Sachen von allgemeinem öffentlichen Interesse. Die Verfolgung unwich tigerer Sachen, die ein solches Interesse nicht bieten, insbesondere von Betrügereien und den meisten strafbaren Vermögensver letzungen anderer Art, bleibt vielmehr dem Geschädigten selbst überlassen, welcher sie in einem der deutschen Privatklage ähn lichen Verfahren auf seine Kosten zu betreiben hat. Vermittlung von Stellen: Bei dem großen Angebote Stellung suchender Personen muß dringend davon abgeraten werden, auf das Ungewisse nach Großbritannien zu kommen, ohne sich schon vorher die Erlangung einer festen Stellung ge sichert zu haben. Das Generalkonsulat ist außerstande, selbst zu Stellungen irgend welcher Art in Großbritannien zu verhelfen. Ohne Ge währ und mit dem Ersuchen, sich im Benutzungsfalle nicht auf das Generalkonsulat zu berufen, werden die nachstehend genannten Vermittlungsstellen für kaufmännische Angestellte namhaft gemacht: s.) Verein für Handlungskommis von 1858 in Hamburg, Zweig- verein in London, 19 Eastcheap (Lsstedesp Luiläioxs), London E. C.; b) Deutschnationaler Handlungsgehilfen-Verband in Hamburg, Zweigverein in London, zu Händen des Herrn Fritz Brückner, 142 Stroud Green Road, Finsbury Park, London N.; o) Julius Peter Lafrentz, The Mercantile Employment Agency, 7 Eastcheap, London E. C.; ä) Mrs. Hoster's Type Writing, Translation and Shorthand Training Offices, St. Stephen's Chambers, Telegraph Street, London E. C. — nur für weibliches Personal; s) Deutscher Christlicher Verein Junger Männer (6srwsn ^ouo^ Lion s Ldristisn H.880oistion), 152/160 City Road, London E. C. — für Mitglieder des Vereins oder Insassen des Vereins- Hauses. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten Nachrichten für Handel und Industrie.) «e»e Bücher, Kat«loge «sw. für «mchhändler. keedts- unck 8tL3.t8vi886N8eds.kt., Nstionslokonoinis. (^us cksn Libliotdelren nsed voilsnä dlotrs-t kroksWor vr. ^ossk vldriod, Lorrondsuslnitxlieck 1. Lrsidsrr v. Nelkert, Leiodsratsttd^- vr. Hlois v. Lunlro.) — ^ntiguttrittts-LstsIox Nr. 24 (lntors- risedor Leriodt. 1911, Nr. 4) cker L. ^vckre'sedon Luoddanck- luvx unck ^ntigus.rist Usx Lorvttlck in krsx, Orsdsn 969. 8°. 128 8. 3007 Nro. 125 8. 3364 Nrn. ' ^ 8°^1W 8.o 1121 N^n. 2i6r86ins.nn in I.6ipLis. Lönisstr. 29. List L k'rsnolcs in l-siprix. Islstr. 2. 8°. 92 8. 2588 Nrn. Ls.ts.Iok Nr. 169 von Luckolk Llsrdol in LrlanASv. 9°. 98 8. 3471 Nrn. 1608
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