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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1911
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- Deutsch
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4756 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 88. 18. April 1911. München, die Wandgemälde im Kreuzgang des ehemaligen Dominikanerklosters (jetzt Jnselhotel) in Konstanz und die Wand gemälde im Baron Schererschen Schloß Castel (Thurgau), sowie Fresken aus der Geschichte von Konstanz in der Vorhalle des Konstanzer Rathauses. Anna A. Tomeier -j-. — In Godesberg ist die Schriftstellerin Frau Anna A. Domeier, die unter dem Pseudonym A. Dom eine Reihe von Romanen (Der Erbe von Mortella >1882); Auf dem Watzmannshof (1884); Geiger Evchen (1889); Verraten (1894); So wie wir sind (1900); Mit über den Ozean (1606)) veröffentlichte, im Alter von dreiundsechzig Jahren ge storben. In London, wie später in Wiesbaden, widmete sie sich in Gemeinschaft mit ihrem Manne der Pflege des Deutschtums. Sprechsaal. Der Schwäbische Schiller-Verein in Stuttgart und der Sortimentsbuchhandel. (Vgl. Börsenblatt 1911 Nr. 72, 78 u. 84.) Seit dem Tage, da die Redaktion des Börsenblattes die Güte hatte, meinen Briefwechsel mit dem Schwäbischen Schiller- Verein zu vrröffentlichen, erhalte ich mit jeder Post aus Sortimenter- und Verlegerkreisen Zuschriften durchaus bei stimmenden Inhalts zu meinen Ausführungen. Es mag mir deshalb an dieser Stelle der Dank dafür gestattet sein. Immer mehr komme ich zu der Erkenntnis, daß gegen Ver triebsmanipulationen, wie sie vom Schwäbischen Schiller-Verein beliebt werden, etwas geschehen müsse und zwar vom gesamten deutschen Sortiments- und Verlagsbuchhandel. Es ist nicht richtig, wenn der Schwäbische Schiller-Verein behauptet, es gelangten durch seine Vertriebsort die Bücher in Kreise, die sonst dafür verschlossen wären. Gerade das Gegenteil scheint mir der Fall zu sein. Sind es doch meist wohlhabende Leute, die derartige Gelegenheiten benutzen, um billig in den Besitz von Büchern zu kommen. Zum Beweise dafür kann ich als Ausschuß-Mitglied der letzten Weihnachts - Jugendschriftenausstellungs-Kommission in Bayreuth konstatieren, daß, trotz umfangreicher teurer Inserate, trotz des zum größten Teil guten Inhaltes und trotz der sehr billigen Preise der ausgestellten Jugendschriften diese in die Kreise, für die sie bestimmt waren, nicht gekommen sind. Alle, auch die eindringlichsten Ermahnungen seitens der Lehrer an die Schüler, sie möchten von ihren Eltern sich als Weihnachtsgeschenk von den ausgestellten Büchern das eine oder das andre erbitten, haben nichts genützt. Die Herren Volksschullehrer haben mir das zu gegeben, und der Absatz nach dieser Richtung ist gleich Null gewesen. Dagegen haben nicht wenige meiner bessern Kunden, worunter sehr wohlhabende, sich mit Büchern im Preise von 1 ^ bis 1 60 H begnügt, während sie bisher 3 bis 6 gern anlegten. Und so ist es gekommen, daß der Absatz (ich greife nur einige wenige Beispiele heraus) des Deutschen Jugend- freundes, des Deutschen Knaben- und Mädchenbuches, des Gumpertschen Herzblättchens und des Töchteralbums, des Welt panoramas, selbst der Spyrischen Schriften und vieler andern, an Inhalt und Ausstattung vorzüglichen, seither stets mit Vorliebe gekauften Bücher sich wesentlich verringert hat. Das haben mir auch andere hiesige Kollegen bestätigt, und es ist anzunehmen, daß das Bild an anderen Orten das gleiche ist. Ein Kollege macht mich mit Recht darauf aufmerksam, daß jene Schriftsteller, die Beiträge liefern zu Büchern, wie es das vom Schwäbischen Schiller-Verein herausgegebene »Hausbuch« ist, sich selbst am meisten schädigen. Auf einer Seite klagen diese Herren fortgesetzt über zu geringe Honorarleistungen von seiten der Verleger, bezeichnen sich als »arme Ausgebeutete«, geben aber solchen Vereinen den Abdruck ihrer Werke wahrscheinlich umsonst oder gegen geringe Bezahlung ab. Die besten Geschäfte macht dabei wohl der Drucker, und es will mich fast bedünken, als läge ein Körnchen Wahrheit in der Zuschrift eines Kollegen, in der er den ganzen Kampf gegen die Schundliteratur, wie er jetzt be trieben wird, als eine geschickte Mache von Großdruckereien bezeichnet. Ich rate den Herren des württembergischen Provinzialsorti ments, an Se. Majestät den König von Württemberg, den hohen Protektor des Schwäbischen Schiller-Vereins, unter sachlicher Klar legung der Verhältnisse ein Immediatgesuch einzureichen und sie zu bitten, sich des in seiner Existenz durch solche Vertriebsorten schwer bedrohten Buchhändlerstandes anzunehmen. Es ist gar nicht abzusehen, wohin es führen wird, wenn dem Vorbilde des Schwäbischen Schiller-Vereins beispielsweise die Goethe-Gesellschaft in Weimar, der Justinus Kerner-Verein u. a. auf diesem Wege folgen, ganz zu schweigen von den Vereins buchhandlungen der deutschen Lehrer, der Rechtsanwälte, der Arzte u. a. Verhülle Dein Haupt, armer deutscher Sortimenter; laß fahren dahin Deine Ideale, stille Deine Tränen und tröste Frau und Kinder mit dem Hinweis darauf, daß Dir nichts weiter übrig bleibt, als mit Postkarten, Tinten und Zigarren zu handeln! Aber noch ist nicht alles verloren. Schon »nahet es gen den Tag«. Ein neues Morgenrot steigt empor am Horizont des Börsenvereins und des Verbands der Kreisvereine. Fassen wir neuen Mut! Vertrauen wir auf die an der Spitze beider Ver einigungen stehenden Männer! Voll redlichen Wollens, sind sie eifrig bestrebt, uns zu helfen. Daß sie dazu berufen sind und daß sie noch manches erreichen werden, unterliegt keinem Zweifel. Möge es gelingen, der Maulwurfsarbeit ein für allemal ein Ende zu bereiten! Das fei unsere Osterhoffnung! Bayreuth, am Karfreitag 1911. Georg Niehrenheim. Vorausberechnung wissenschaftlicher Werke. Der Sortimenter erhält im Laufe des Jahres eine Menge pro komplett berechneter Fortsetzungen, ohne daß daraus Schwie rigkeiten entstehen. Jetzt aber ist beim Unterzeichneten ein Fall eingetreten, der zeigt, daß die Sache auch ihre Nachteile haben kann. Wie in so vielen Fällen ist der Betrag zu klein und der Ausgang zu unsicher, um deshalb Prozeß zu führen. Immerhin dürfte der Fall, zumal auch andere Sortimenter unzweifelhaft in unserer Lage sein werden, einiges Interesse bieten, und wir möchten die fragliche Angelegenheit daher zur Besprechung den juristischen Herren Kollegen unterbreiten. Im Jahre 1902 erschien ein streng wissenschaftlich theologisches Werk zum Subskriptionspreis von ^ 60.— ord. für das voll ständige Werk, das in 2 Bänden L 3 Abteilungen erscheinen sollte, von dem wir 3 Exemplare Abteilung 1 pro komplett mit ^ 37.60 bar bezogen haben. Erschienen sind bisher von Bd. 1 4 Abteilungen, von Band 2 nichts. Das bedeutende Überschreiten des Umfanges, mit dem wir bei Reklamationen vertröstet wurden, hat für uns keinen Wert, da dies nur den Käufern zugute kommt, nicht dem vermittelnden Sortimenter. In demselben Verlag erschien 1905 ein ägyptologisches Werk Band 1 pro Band 1 und 2 60.—, von dem wir Band 1 ab gesetzt und zur Messe mit 37.50 bezahlt haben. Band 2 ist bis heute nicht erschienen. Im Börsenblatt Mai 1908 zeigt der bisherige Verleger an, daß ein Teil seines Verlages, darunter auch die beiden infrage stehenden Werke, in anderen Verlag übergegangen sind; dieser neue Verleger aber hat nunmehr Konkurs gemacht. Es entsteht nun einerseits die Frage: haben die Käufer uns gegenüber Anspruch auf Entschädigung für die nicht erschienenen zweiten Bände? In einem früheren ähnlichen Falle ist ein der artiger Anspruch tatsächlich an uns gestellt worden — andererseits, an wen haben wir uns zu halten? Bei der in Konkurs ge ratenen Firma hätte die Anmeldung für die nicht gelieferten zweiten Bände wohl nur zur Aufrechterhaltung der Ansprüche auf Nestlieferung bei Realisierung der Konkursmasse Zweck. Wohl aber scheint uns eine Geltendmachung beim ursprünglichen Verleger möglich, der die Vorauszahlungen eingenommen, und ohne jede Verständigung mit den Subskribenten die Restlieferung durch Verkauf des Verlages auf den neuen Verleger abgewälzt hat. Jedenfalls halten wir es für unzulässig, Werke pro komplett berechnet herauszubringen, wenn der größte Teil derselben über haupt noch nicht geschrieben ist, was in den beiden Fällen zur Evidenz hervorgeht. Schließlich noch eine Frage: Wie steht es mit der Verjährung? Straßburg i/E-, den 13. April 1911. C. F. Schmidt, Univ.-Buchhandlung.
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